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Geblitzt auf der A 5, km 51,5, Fahrtrichtung Basel, bei Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 5, km 51,5, Fahrtrichtung Basel, bei Bruchsal – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben: Wer an der Messstelle A 5, km 51,5, Fahrtrichtung Basel, bei Bruchsal geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da überhaupt etwas machen lässt“. Viele zahlen aus Unsicherheit sofort. Dabei lohnt sich oft ein nüchterner Blick in die Akte, bevor Fristen verstreichen und aus einer Messung ein rechtskräftiger Eintrag wird.

Geschwindigkeitsmessungen gelten rechtlich häufig als standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Ist das Gerät zugelassen, korrekt eingesetzt und das Verfahren eingehalten, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau an dieser Stelle setzt die Verteidigung an – denn „standardisiert“ heißt nicht „unfehlbar“, sondern nur, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die Zwei-Wochen-Frist: Einspruch ja – aber richtig und rechtzeitig

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft die Uhr: zwei Wochen ab Zustellung. Ein Einspruch ist schnell erklärt, aber er sollte nicht „ins Blaue“ hinein begründet werden, sondern nach Aktenlage. Wer vorschnell einräumt oder unüberlegt Angaben zur Fahrereigenschaft macht, nimmt sich später Spielraum.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, rät in solchen Fällen regelmäßig zu einem zweistufigen Vorgehen: fristwahrend reagieren und dann erst prüfen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren kennt er die typischen Punkte, an denen Bescheide angreifbar werden – nicht selten schon auf formeller Ebene.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung trägt, zeigt sich nicht im Bauchgefühl, sondern in den Unterlagen. Entscheidend sind Messfoto, Messreihe, Auswertevermerk, Messprotokoll und – je nach Verfahren – die Rohmessdaten. Erst damit lässt sich beurteilen, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Verfahrens wirklich eingehalten wurden oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Auch wenn Sie an der Messstelle A 5, km 51,5, Fahrtrichtung Basel, bei Bruchsal gemessen wurden: Über den konkreten Ablauf entscheidet nicht der Ort, sondern die Akte. Dr. Bunzel lässt jeden Fall zusätzlich von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler oder Auswerteprobleme nachvollziehbar aufgezeigt werden. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.

Typische Fehlerquellen bei Messungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

In der Praxis sind es oft Details, die eine Messung angreifbar machen. Dazu zählen etwa eine ungünstige Aufstellposition, ein fehleranfälliger Messwinkel, Reflexionen an Fahrzeugen oder Umgebung, aber auch Bedien- und Zuordnungsfehler bei der Auswertung. Solche Punkte sind selten „mit bloßem Auge“ zu erkennen – sie müssen technisch hergeleitet und dokumentiert werden.

Daneben spielen die formellen Nachweise eine große Rolle: War das Gerät gültig geeicht, wurde das Messprotokoll vollständig geführt, und ist die Schulung des Messpersonals belegt? Fehlt hier etwas oder passt es zeitlich nicht zusammen, kann das die Beweisqualität schwächen. Genau deshalb ist eine strukturierte Prüfung der Akte oft mehr wert als jede Diskussion am Telefon mit der Behörde.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Datum der Zustellung notieren, Zwei-Wochen-Frist berechnen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Anhörungsbogen/Bescheid erst nach Beratung beantworten.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messunterlagen und – falls vorhanden – Rohmessdaten anfordern.
  • Rechtsschutz klären: Deckung für Bußgeldverfahren und Sachverständigenkosten anfragen.
  • Technische Prüfung einplanen: Messung durch einen Sachverständigen bewerten lassen.

Ob am Ende ein Verfahren eingestellt wird, das Messresultat nicht verwertbar ist oder „nur“ die Rechtsfolgen reduziert werden können, hängt vom Einzelfall ab. Wer jedoch ohne Akteneinsicht zahlt, verzichtet auf jede Kontrolle. Gerade bei drohenden Punkten oder einem Fahrverbot ist es sinnvoll, nicht nur die Geschwindigkeit, sondern auch die Beweislage prüfen zu lassen.

Wenn Sie an der Messstelle A 5, km 51,5, Fahrtrichtung Basel, bei Bruchsal geblitzt wurden, können Sie sich an Dr. Maik Bunzel wenden. Er verbindet die juristische Prüfung mit der Begutachtung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik und arbeitet dabei routiniert mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags, damit die Fristen gewahrt und die Akten zügig angefordert werden können.


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