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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Porta Westfalica, Fahrtrichtung Hannover

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Geblitzt auf der A 2 bei Porta Westfalica, Fahrtrichtung Hannover

Sie wurden auf der A 2 bei Porta Westfalica in Fahrtrichtung Hannover gemessen und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Hier erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet und worauf es in den kommenden Tagen ankommt.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon begründen zu müssen. Bis dahin lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht beantragen, um die Grundlagen des Vorwurfs – Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer – überhaupt erst nachvollziehen zu können.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Porta Westfalica
Fahrtrichtung Hannover
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 2 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts, und auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot liegt höher: Für Pkw ist außerorts ab 41 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h.

Maßgeblich ist dabei nie der abgelesene Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Tabelle Ihr Fall fällt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung hinzu – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Gerade wenn Ihr Wert nahe an einer Stufengrenze liegt, lohnt der genaue Blick in die Akte.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet sein oder nur zeitweise gelten. Ob und mit welchem Wert für Ihre Fahrt eine Begrenzung angeordnet war und ob die Schilder ordnungsgemäß aufgestellt und erkennbar waren, ist ein Punkt, der sich nur anhand der Verfahrensakte klären lässt.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtet sind Sie nur zu den Angaben über Ihre Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Was den Vorwurf selbst betrifft, dürfen Sie schweigen. Dieses Schweigen darf nicht als Eingeständnis verstanden und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Das gilt auch, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und gefragt wird, wer gefahren ist: Niemand muss sich selbst belasten. Vorschnelle Angaben im Formular lassen sich später kaum zurücknehmen, deshalb ist es sinnvoll, erst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch die Frage dazu, ob sich daraus die Person am Steuer überhaupt zuverlässig ableiten lässt.

Fahrverbot, Probezeit und ein Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es mehrere Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot auch abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, entscheidet der Einzelfall und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – umso wichtiger ist es, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft zu prüfen.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht führen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln. Falls Sie weiter entfernt von Porta Westfalica wohnen, ist eine Anreise deshalb nicht in jedem Fall nötig – garantieren lässt sie sich aber auch nicht ausschließen. Lassen Sie die Einspruchsfrist dagegen verstreichen, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die A 2 bei Porta Westfalica als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Die für Sie einschlägigen Regelsätze richten sich also nach der Außerorts-Tabelle, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache, also auch zur Frage der Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Muss ich für das Verfahren nach Nordrhein-Westfalen fahren?

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Viele Schritte laufen schriftlich über den Anwalt, eine Anreise ist damit nicht immer, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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