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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Bad Oeynhausen, Fahrtrichtung Dortmund

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Geblitzt auf der A 2 bei Kreuz Bad Oeynhausen, Fahrtrichtung Dortmund

Sie sind auf der A 2 in Fahrtrichtung Dortmund im Bereich Kreuz Bad Oeynhausen gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt um zwei Dinge: um die Frage, welche Rechtsfolgen der vorgeworfene Verstoß nach sich zieht, und um die Frage, ob die Messung selbst einer Prüfung standhält.

Die A 2 zählt im Bußgeldkatalog zu den Außerortsstraßen; die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Wichtig ist zunächst der Schriftstücktyp: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Liegt bereits ein Bescheid vor, läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Kreuz Bad Oeynhausen
Fahrtrichtung Dortmund
Bundesland Nordrhein-Westfalen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf Autobahnen: maßgeblich ist die Beschilderung

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch vorübergehend gelten, etwa über Wechselverkehrszeichen oder mobil aufgestellte Zeichen. Für den Vorwurf ist entscheidend, welches Limit an der Stelle, an der gemessen wurde, in Fahrtrichtung Dortmund tatsächlich und wirksam angeordnet war.

Daraus ergeben sich Prüfpunkte, die sich nicht aus dem Bescheid allein beantworten lassen: Welches Zeichen galt, war es aus Ihrer Fahrspur heraus erkennbar, und passte das im Verfahren zugrunde gelegte Limit dazu? Hinzu kommt, dass von der gemessenen Geschwindigkeit eine Messtoleranz abgezogen wird. Maßgeblich ist allein der Wert nach Abzug – und gerade an den Grenzen zu Punkten oder Fahrverbot kann dieser Unterschied über die Rechtsfolge entscheiden.

Zur Messung selbst lässt sich ohne Kenntnis der Akte nichts Belastbares sagen. Falls ein Messfoto oder ein Messprotokoll existiert, gehören beide zu den Unterlagen, die vor einer Entscheidung über das weitere Vorgehen gesichtet werden sollten.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h – nach Toleranzabzug – wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte gibt es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Diese Folgen treten allerdings erst mit Rechtskraft der Entscheidung ein, nicht bereits mit dem Zugang des Bescheids.

Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die Vier-Monats-Regel von Bedeutung: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen. In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalls, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Überschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Der Anhörungsbogen dient dazu, den Vorwurf einer Person zuzuordnen. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache selbst – also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell – sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet. Schweigen darf nicht als Eingeständnis behandelt und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Angaben lassen sich später dagegen kaum wieder aus der Akte entfernen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Erst dann lässt sich prüfen, ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist, ob das eingesetzte Gerät gültig geeicht war, wie die Beschilderung in Fahrtrichtung Dortmund angeordnet war und ob die Zuordnung zum Fahrer tragfähig ist. Der übliche Weg ist deshalb: Frist sichern, Akte anfordern, anschließend entscheiden.

Falls Sie weiter entfernt von der Messstelle wohnen, lässt sich ein solches Verfahren vollständig aus der Ferne führen – Korrespondenz, Akteneinsicht und Vertretung erfordern in der Regel keine persönliche Anreise. Und falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht: Sie übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig; eine Deckungsanfrage vor dem ersten Schritt schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe Post wegen der A 2 Richtung Dortmund erhalten – wie viel Zeit habe ich?

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne ihn schon begründen zu müssen. Bei einem Anhörungsbogen handelt es sich noch nicht um einen Bescheid, die Einspruchsfrist läuft dort also noch nicht.

Gilt die A 2 als Autobahn außerorts, auch wenn Bad Oeynhausen genannt wird?

Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, unabhängig davon, welcher Ort zur Beschreibung der Stelle herangezogen wird. Die Regelsätze liegen bei gleicher Überschreitung damit unter den innerörtlichen.

Muss ich angeben, wer gefahren ist?

Nein. Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person; zur Sache dürfen Sie schweigen, und dieses Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Sinnvoll ist es, vor einer Äußerung zunächst die Akte einsehen zu lassen.

Weitere Messstellen auf der A 2 in Nordrhein-Westfalen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkt. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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