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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Stammbach

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Geblitzt auf der A 9 bei Stammbach

Sie wurden auf der A 9 bei Stammbach mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung: Der Anhörungsbogen dient der Aufklärung und ist noch keine Entscheidung gegen Sie, der Bußgeldbescheid dagegen wird nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig.

Wichtig ist deshalb zuerst der Blick auf das Zustelldatum. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne dass Sie den Einspruch in diesem Schritt schon begründen müssen. Damit bleibt die Sache offen, und über einen Anwalt kann anschließend Akteneinsicht genommen werden, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Stammbach
Bundesland Bayern

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet

Auf Autobahnen ergibt sich eine zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise oder abschnittsweise bestehen und über Verkehrszeichenbrücken oder Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb regelmäßig von Bedeutung, welches Limit an der Stelle der Messung tatsächlich angeordnet war, ob es korrekt und ausreichend erkennbar bekanntgegeben wurde und ob die Beschilderung sich mit dem Inhalt der Akte deckt.

Für die Bewertung gilt außerdem: Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das wirkt sich auf die Höhe der Regelfolgen aus, denn innerorts fallen die Regelsätze bei derselben Überschreitung höher aus als außerorts. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel – auf der A 9 bei Stammbach ist diese Frage dagegen eindeutig.

Ebenfalls zu beachten ist die Messtoleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Toleranzwert abgezogen, und nur der danach verbleibende Wert ist für die Vorwurfshöhe maßgeblich. Ein Blick darauf lohnt besonders, wenn der Wert nahe an einer Stufe der Bußgeldtabelle liegt, denn wenige Kilometer pro Stunde können über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Ihre Rechte

Kommt zunächst ein Anhörungsbogen, geht es der Behörde häufig darum, den verantwortlichen Fahrer zu ermitteln. Hier ist die Trennung wichtig: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie schnell, sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoll ist deshalb, zuerst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kann auch geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung zum Fahrer ergibt.

Praktisch spielt es keine Rolle, wo Sie wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen. Unterlagen, Vollmacht und Kommunikation laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch, ein persönlicher Termin ist dafür nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung – eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: mit einem Punkt, und mit zwei Punkten, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob es dazu kommt, hängt vom Wert nach Toleranzabzug und der Einordnung als außerorts ab.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Darüber hinaus kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; das setzt besondere Umstände des Einzelfalls voraus, etwa einen drohenden Arbeitsplatzverlust, und lässt sich nur konkret beurteilen.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 9 bei Stammbach erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis oder zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden, sie kann nach Akteneinsicht folgen.

Gilt die Messung auf der A 9 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das ist relevant, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen.

Weitere Messstellen auf der A 9 in Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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