Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 bei Jena (km 173,5)

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 4 bei Jena (km 173,5)

Sie wurden auf der A 4 bei km 173,5 in der Nähe von Jena mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle erhalten. Je nach Verfahrensstand ist das zunächst ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid – beides hat unterschiedliche Folgen und unterschiedliche Fristen.

Wichtig ist jetzt vor allem, nichts vorschnell zu unterschreiben und die Frist im Blick zu behalten: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Erst über die Akteneinsicht zeigt sich, ob der Vorwurf in dieser Form tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Jena
Bundesland Thüringen

A 4 bei Jena: Bewertung als Messstelle außerorts

Die A 4 ist eine Bundesautobahn. Für die Höhe der Sanktion ist das von Bedeutung, denn Autobahnen werden im Bußgeldkatalog dem Bereich außerorts zugeordnet. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze dort niedriger aus als innerorts. Ob eine andere Straße innerorts oder außerorts liegt, richtet sich dagegen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.

Maßgeblich ist außerdem nicht der rohe Anzeigewert des Messgeräts. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen; erst der Wert danach entscheidet darüber, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs der Vorwurf fällt. Gerade wenn Ihr Wert nahe an einer Grenze liegt – etwa dort, wo Punkte oder ein Regelfahrverbot beginnen –, kann dieser Abzug den Ausgang spürbar verändern.

Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung angeordnet sein, auch nur zeitweise oder abschnittsweise. Welches Limit Ihrem Verfahren zugrunde gelegt wurde, ergibt sich aus dem Bescheid und der Akte. Zu prüfen ist deshalb regelmäßig auch, ob die Beschilderung, auf die sich der Vorwurf stützt, für die Fahrtrichtung und die Position bei km 173,5 nachvollziehbar belegt ist.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Fristen

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zum Vorwurf zu äußern. Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Diese Unterscheidung ist praktisch wichtig, weil unbedachte Schilderungen des Fahrtverlaufs den Vorwurf mitunter erst abrunden.

Häufig geht die Post zunächst an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs. Halter und Fahrer müssen aber nicht identisch sein. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört die Zuordnung zum Fahrer zu den Punkten, die sich nach Akteneinsicht überprüfen lassen. Ebenso geprüft werden können die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts und die Beschilderung.

Ist der Bußgeldbescheid zugestellt, läuft die Zwei-Wochen-Frist. Der Ablauf ist überschaubar: Frist sichern, Akteneinsicht beantragen, anschließend inhaltlich prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen, wobei die Geldbuße dann erhöht wird; ob das trägt – etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust –, ist eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Jena wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, von der Einspruchseinlegung über die Akteneinsicht bis zur Vertretung. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; die Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 4 bei Jena unterwegs – gilt die Stelle als innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, unabhängig davon, wie nah die Messstelle an einer Stadt liegt. Für Sie bedeutet das die niedrigeren Regelsätze der Außerorts-Tabelle.

Muss ich den Anhörungsbogen zurücksenden und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie dürfen zur Fahrereigenschaft schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwertet werden darf.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich. Eine Begründung muss nicht sofort erfolgen – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Thüringen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite