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Geblitzt auf der A 4 bei Jena, Richtung Erfurt (km 170,6702)

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Geblitzt auf der A 4 bei Jena, Richtung Erfurt (km 170,6702)

An der A 4 bei Jena, Fahrtrichtung Erfurt, wird bei Kilometer 170,6702 stationär gemessen. Zulässig sind dort 80 km/h. Wenn Sie hier aufgefallen sind, erreicht Sie zunächst meist ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid mit einem konkreten Vorwurf.

Wichtig ist jetzt nur zweierlei: die Frist im Blick behalten und den Vorwurf nicht ungeprüft hinnehmen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und zwar ohne ihn sogleich zu begründen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Jena
Fahrtrichtung Erfurt
Bundesland Thüringen
Art der Messung Stationärer Blitzer
Messgerät Piezomessung
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn – warum die Einordnung zählt

Für die Bewertung Ihres Falls ist entscheidend, dass die A 4 eine Autobahn ist. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts – eine Einordnung als Innerortsverstoß wäre hier also falsch und lohnt einen Blick in den Bescheid.

Maßgeblich ist außerdem nicht der auf dem Messprotokoll zunächst genannte Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an der Schwelle zu höheren Sanktionsstufen kann das den Unterschied machen. Prüfen Sie deshalb, welcher Wert im Bescheid als vorwerfbare Überschreitung angesetzt wird und ob der Toleranzabzug nachvollziehbar erfolgt ist.

Zur Beschilderung gilt allgemein: Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Anordnung und der tatsächlich aufgestellten Beschilderung, die auch vorübergehend gelten kann. Ob die für Sie maßgebliche Begrenzung ordnungsgemäß und erkennbar ausgewiesen war, gehört zu den Punkten, die sich erst anhand der Akte beurteilen lassen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist ein Detail oft hilfreich: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegen Sie bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so auf Urlaub oder berufliche Termine legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret bedroht ist, hängt von Ihrem Einzelfall ab und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Vor Rechtskraft treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht verstreichen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen: Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Angaben dazu, wer gefahren ist oder warum es schnell ging, engen die späteren Möglichkeiten dagegen oft ein.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertung dazu. Erst auf dieser Grundlage lässt sich sagen, ob und mit welcher Begründung sich eine Verteidigung anbietet.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Jena wohnen, ist eine persönliche Anreise für die Beauftragung und die Prüfung der Akte nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten; die Deckungsanfrage kann gleich mit erledigt werden.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Stelle bei Jena als innerorts, weil dort nur 80 km/h erlaubt sind?

Nein. Die A 4 ist eine Autobahn und gilt im Bußgeldkatalog immer als außerorts, unabhängig von der Höhe der Begrenzung. Bei anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Beschilderung, also der Ortstafel.

Zählt der Wert, der im Bescheid als gemessene Geschwindigkeit steht?

Maßgeblich ist die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Wert entscheidet über die Sanktionsstufe und sollte im Bescheid nachvollziehbar ausgewiesen sein.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache dürfen Sie schweigen, ohne dass dies gegen Sie verwendet werden darf; ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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