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Geblitzt auf der A 64 bei Trier, km 11,32, Richtung Hermeskeil

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Geblitzt auf der A 64 bei Trier, km 11,32, Richtung Hermeskeil

Auf der A 64 bei Trier wurde bei Kilometer 11,32 in Fahrtrichtung Hermeskeil die Geschwindigkeit mobil gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 80 km/h. Wer hier deutlich schneller unterwegs war, erhält je nach Verfahrensstand zunächst einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden Schreiben: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Diese Frist sollten Sie zuerst im Blick behalten, alles Weitere lässt sich danach klären, etwa über Akteneinsicht durch einen Anwalt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 64 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Trier
Fahrtrichtung Hermeskeil
Bundesland Rheinland-Pfalz
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Tempolimit 80 auf einer Autobahn: Wie sich die Höhe des Vorwurfs ergibt

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts – unabhängig davon, wie nah eine Messstelle an einer Stadt wie Trier liegt. Das ist für Betroffene eher günstig, denn bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts.

Auf Autobahnen ergibt sich ein Limit von 80 km/h nicht aus einer allgemeinen Regel, sondern aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder zeitlich befristet gelten; maßgeblich ist, was zum Tatzeitpunkt an der Strecke angezeigt wurde. Genau deshalb gehört die Beschilderung zu den Punkten, die sich im Rahmen einer Akteneinsicht überprüfen lassen: Welches Zeichen war gültig, wie war es angeordnet und ab welchem Punkt galt es für die Fahrtrichtung Hermeskeil?

Für die Sanktion zählt außerdem nicht der Rohwert der Messung. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist die Grundlage der Bewertung. Liegt Ihr Vorwurf knapp über einer Stufe – etwa knapp über 20 km/h –, kann diese Rechenfrage spürbare Folgen haben.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; sind zwei Punkte vorgesehen, geht das mit einem Regelfahrverbot einher. Kommt ein Fahrverbot in Betracht, lohnt ein Blick auf die Vorgeschichte: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so etwa auf Urlaubszeiten legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das möglich ist, hängt vom Einzelfall ab, beispielsweise wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Solche Umstände müssen dargelegt werden, sie werden nicht von selbst berücksichtigt.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt Besonderes: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Verfahren aus der Ferne

Post zu einer mobilen Messung erreicht häufig zunächst die Halteradresse. Im Anhörungsbogen sind Angaben zu Ihrer Person verpflichtend, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Ein vorschnell ausgefülltes Formular kann umgekehrt Angaben in die Akte bringen, die vorher nicht darin standen.

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Fahrereigenschaft tragfähig zugeordnet ist. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die dabei ausgewertet werden.

Das gesamte Verfahren lässt sich schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter von Trier entfernt wohnen, ist dafür keine persönliche Anreise erforderlich – Unterlagen und Kommunikation laufen über die Kanzlei. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; ein Blick in die Police vor der weiteren Entscheidung schafft hier Klarheit.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 64 bei Trier galten 80 km/h – wird das als innerorts gewertet?

Nein. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog immer als außerorts, auch bei einem Limit von 80 km/h und auch in Stadtnähe. Die außerörtlichen Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung niedriger als die innerörtlichen.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich zur Messung Stellung nehmen?

Nein. Verpflichtend sind ausschließlich Ihre Personalien, Angaben zur Sache sind freiwillig. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Nachteil angerechnet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt werden. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich; die inhaltliche Prüfung kann nach Akteneinsicht folgen.

Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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