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Geblitzt auf der A63 km 31,8, Gemeinde Alzey – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A63 km 31,8, Gemeinde Alzey – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment ist unerquicklich: Im Briefkasten liegt ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid, und plötzlich geht es um Punkte, Geld und vielleicht sogar ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle A63 km 31,8, Gemeinde Alzey geblitzt wurde, sollte trotzdem nicht vorschnell zahlen oder „einfach unterschreiben“. Denn auch bei vermeintlich klaren Fällen hängt viel davon ab, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam. Genau dort setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an.

Einspruch: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft eine strenge Frist: Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Behörde eingehen. Diese Frist ist kurz, aber sie ist der Hebel, um überhaupt eine Überprüfung zu ermöglichen. Beim Anhörungsbogen ist es anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber bereits Weichen stellen, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Wer unsicher ist, sollte frühzeitig anwaltlich prüfen lassen, was sinnvoll ist: Schweigen, sachlich einlassen oder erst Akteneinsicht beantragen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und kann die Verfahrenslage schnell einordnen. Häufig zeigt sich erst nach Akteneinsicht, ob ein Einspruch gute Ansatzpunkte hat.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Eine Verteidigung beginnt nicht mit Bauchgefühl, sondern mit Papier: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Eichnachweise und die Dokumentation des konkreten Messvorgangs. Entscheidend sind zudem die sogenannten Rohmessdaten, soweit sie verfügbar sind, denn sie erlauben eine technische Nachprüfung. Gerade wenn Betroffene an der Messstelle A63 km 31,8, Gemeinde Alzey geblitzt wurden, ist die Akte der Ausgangspunkt, um nicht im Dunkeln zu argumentieren.

Dr. Bunzel lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. So können Messfehler, Dokumentationslücken oder Auswerteprobleme erkannt und nachvollziehbar begründet werden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten für Anwalt und Sachverständigenprüfung.

Typische Fehlerquellen: Warum auch standardisierte Messungen angreifbar sein können

Viele Geschwindigkeitsmessungen gelten als „standardisiertes Messverfahren“. Das erleichtert den Behörden die Beweisführung, heißt aber nicht, dass jede Messung automatisch richtig ist. Voraussetzung ist, dass das Gerät geeicht war, die Bedienung geschult erfolgte und die Messung nach Vorgaben durchgeführt sowie dokumentiert wurde.

In der Praxis drehen sich Einwände oft um klassische Fehlerquellen: Aufstell- und Ausrichtungsfragen, ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen. Auch Bedienfehler kommen vor, ebenso Lücken im Messprotokoll oder fehlende Nachweise zur Schulung des Messpersonals. Solche Punkte werden nicht „ins Blaue hinein“ behauptet, sondern anhand der Aktenlage und einer technischen Begutachtung überprüft.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch ab Zustellung.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnelle Zahlung und keine unnötigen Angaben zur Sache ohne Strategie.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichunterlagen und – wenn vorhanden – Rohmessdaten müssen geprüft werden.
  • Rechtsschutz klären: Deckungsanfrage stellen lassen; häufig werden auch Sachverständigenkosten übernommen.
  • Technische Prüfung einplanen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.

Ob am Ende Punkte drohen oder ein Fahrverbot im Raum steht, hängt nicht nur von der gemessenen Geschwindigkeit ab, sondern auch von Toleranzabzug und der rechtlichen Einordnung. Gerade an der Schwelle zu einem Fahrverbot lohnt sich der genaue Blick, weil schon kleine Abweichungen große Folgen haben können. Auch formale Fehler im Bescheid oder in der Zustellung sind Themen, die erst bei genauer Prüfung auffallen.

Wenn Sie an der Messstelle A63 km 31,8, Gemeinde Alzey geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel koordiniert er die Akteneinsicht und lässt die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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