Auf der A 63 bei Kilometer 31,8 in der Gemeinde Alzey wurde in Fahrtrichtung Mainz mit einem mobilen Messgerät die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Wer dort deutlich schneller unterwegs war, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; Sie müssen dort Ihre Personalien angeben, zur Sache selbst aber nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 63 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Alzey |
| Fahrtrichtung | Mainz |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Art der Messung | Mobiler Blitzer |
| Messgerät | Poliscan Speed |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 120 km/h |
120 km/h auf der A 63: Wie die Überschreitung bewertet wird
Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das hat für Sie einen spürbaren Effekt: Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der am Messgerät angezeigt wurde, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an Grenzen, an denen die nächste Stufe des Bußgeldkatalogs beginnt, entscheidet dieser Abzug mitunter darüber, in welchem Bereich Ihr Fall landet.
Die Folgen sind nach der Höhe der Überschreitung gestaffelt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bei einem Tempolimit von 120 km/h bleibt es bei moderaten Überschreitungen daher häufig bei einer reinen Geldbuße, während größere Differenzen schnell in den Bereich von Punkten und Fahrverbot führen können.
Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch die Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur zeitweise. Deshalb gehört zu einer Prüfung immer die Frage, welche Beschilderung für die konkrete Messstelle gegolten hat und ob sie für Sie erkennbar war.
Mobile Messung: Was sich überprüfen lässt
Bei Kilometer 31,8 wurde mobil mit einem Gerät der Reihe PoliScan Speed gemessen. Anders als bei einer dauerhaft installierten Anlage steht bei einer mobilen Kontrolle unter anderem im Raum, wie das Gerät an dieser Stelle aufgebaut und bedient wurde. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Dann lassen sich Messung, gültige Eichung, Beschilderung und die Zuordnung des Fahrzeugs zu einer bestimmten Person nachvollziehen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird auch dieses ausgewertet.
Häufig geht die erste Post an den Halter. Halter und Fahrer müssen aber nicht dieselbe Person sein, und niemand ist verpflichtet, sich selbst zur Sache zu äußern. Ob und wie Sie sich einlassen, sollten Sie daher erst entscheiden, wenn der Akteninhalt bekannt ist – vorher ist unklar, worauf die Behörde ihre Annahmen stützt.
Falls Sie weiter entfernt von Alzey wohnen: Das Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Korrespondenz und Akteneinsicht laufen schriftlich beziehungsweise elektronisch. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die anfallenden Kosten; eine kurze Anfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich vor jeder weiteren Entscheidung.
Fahrverbot und Probezeit
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist zunächst die Frage wichtig, ob es Ihr erstes ist. Lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen treten erst mit der Rechtskraft ein – umso mehr zählt hier die Einspruchsfrist von zwei Wochen.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 121–130 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 131–135 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 136–140 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 141–145 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 146–150 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 151–160 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 161–170 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 171–180 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 181–190 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 191 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Auf der A 63 bei Alzey galten 120 km/h – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt, auch wenn die Messstelle im Gebiet einer Gemeinde liegt. Für Sie bedeutet das, dass die außerörtlichen Regelsätze herangezogen werden, die bei gleicher Überschreitung niedriger ausfallen als innerorts.
Zählt der Wert, den das Messgerät angezeigt hat?
Nein. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Messtoleranz abgezogen, und nur der Wert danach ist für die Bewertung maßgeblich. Deshalb kann sich die Einordnung Ihres Falls nach dem Abzug verschieben.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?
Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deswegen nicht als überführt.
Weitere Messstellen: Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 61 bei Alzey – Vorwurf prüfen lassen
- Geblitzt auf der A 63 vor der Talbrücke Eselsbach bei Mehlingen, Richtung Kaiserslautern
- Geblitzt auf der A 3 bei Montabaur, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 650 bei km 1,34 in Fahrtrichtung Ludwigshafen
- Geblitzt auf der A 61 bei Wehr, Fahrtrichtung Koblenz
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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