Sie wurden auf der A 61 bei Gundersheim bei Kilometer 340,5 in Richtung Worms gemessen. An dieser Stelle gilt ein Tempolimit von 130 km/h, gemessen wurde mit einem Blitzeranhänger und dem Gerät PoliScan FM1. Kurz darauf kommt meist Post: zunächst ein Anhörungsbogen, später ein Bußgeldbescheid.
Wichtig ist jetzt vor allem, keine Frist zu verpassen und nichts vorschnell zu bestätigen. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen und erst danach entscheiden, ob und mit welchem Argument der Vorwurf angegriffen wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 61 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gundersheim |
| Fahrtrichtung | Worms |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 130 km/h |
Autobahn heißt außerorts – und das wirkt sich auf die Höhe aus
Die A 61 ist eine Bundesautobahn, und Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger, als es ein vergleichbarer Verstoß innerorts wäre: Bei identischer Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus. Ob eine Straße innerorts oder außerorts liegt, entscheidet ansonsten die Beschilderung mit der Ortstafel – bei einer Autobahn stellt sich diese Frage nicht.
Maßgeblich ist außerdem nicht der Wert, der im Gerät erscheint, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Liegt Ihr Wert nur knapp über einer Grenze, lohnt der genaue Blick auf die Berechnung im Bescheid besonders.
Auf Autobahnen kann die zulässige Geschwindigkeit generell durch Beschilderung festgelegt und auch nur zeitweise geändert werden. Deshalb gehört zu einer Prüfung stets die Frage, welches Limit zum Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgewiesen war – hier das angegebene Limit von 130 km/h.
Was bei einer Messung mit dem Blitzeranhänger geprüft werden kann
Bei einem Blitzeranhänger handelt es sich um eine zeitweise aufgestellte Messeinheit. Gerade deshalb ist die Dokumentation der Messung ein zentraler Ansatzpunkt. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem folgende Punkte kontrollieren:
- die Messung selbst und die zugehörigen Unterlagen zum Einsatz,
- die gültige Eichung des verwendeten Geräts,
- die Beschilderung, also die Anordnung und Ausweisung des Tempolimits,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person am Steuer.
Falls ein Messfoto zur Akte gehört, wird auch geprüft, ob sich daraus tatsächlich eine belastbare Zuordnung ergibt. Ohne Akteneinsicht bleibt all das Spekulation – der Bescheid selbst enthält nur das Ergebnis, nicht den Weg dorthin.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sind es zwei Punkte, liegt ein Fall vor, für den ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Droht ein Fahrverbot und ist es Ihr erstes – also kein rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dafür wird dann die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vollständig vom Einzelfall ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Haben Sie bislang nur einen Anhörungsbogen erhalten, ist noch keine Entscheidung ergangen. Ihre Personalien müssen Sie angeben, zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt und nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls Sie weiter entfernt von Gundersheim wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich schriftlich und aus der Ferne führen, Unterlagen können digital ausgetauscht werden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig – eine Deckungsanfrage klärt das vorab.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 130. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 131–140 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 141–145 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 146–150 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 151–155 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 156–160 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 161–170 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 171–180 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 181–190 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 191–200 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 201 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich wurde bei km 340,5 auf der A 61 Richtung Worms gemessen – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Die Regelsätze sind damit niedriger als bei derselben Überschreitung innerorts.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides eingelegt werden. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.
Was kann nach Akteneinsicht überhaupt überprüft werden?
Geprüft werden können unter anderem die Messung und ihre Dokumentation, die Eichung des Geräts, die Beschilderung des Tempolimits sowie die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Weitere Messstellen auf der A 61 in Rheinland-Pfalz
- Geblitzt auf der A 61 bei Wehr, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Mendig, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Waldlaubersheim, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei der Abfahrt Sinzig, Fahrtrichtung Koblenz
- Geblitzt auf der A 61 bei Rümmelsheim in Fahrtrichtung Süden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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