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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 4 bei Frankenberg, Fahrtrichtung Dresden

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Geblitzt auf der A 4 bei Frankenberg, Fahrtrichtung Dresden

Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der A 4 bei Frankenberg in Fahrtrichtung Dresden erhalten. Ob es sich dabei um einen Anhörungsbogen oder bereits um einen Bußgeldbescheid handelt, entscheidet darüber, worauf es jetzt ankommt – vor allem, ob bereits eine Frist läuft.

Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind. Erst danach lässt sich seriös beurteilen, ob der Vorwurf hält.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 4 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Frankenberg
Fahrtrichtung Dresden
Bundesland Sachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist zunächst wichtig, dass Autobahnen im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts gelten. Die Regelsätze fallen dort bei gleicher Überschreitung niedriger aus als innerorts. Das ändert nichts daran, dass auch auf der A 4 empfindliche Folgen möglich sind – entscheidend ist die Höhe der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz. Denn maßgeblich ist nie der roh gemessene Wert, sondern der Wert, der nach dem Toleranzabzug verbleibt. Gerade bei Werten knapp an einer Stufengrenze kann dieser Abzug den Ausschlag geben.

Welche zulässige Höchstgeschwindigkeit an der betreffenden Stelle in Fahrtrichtung Dresden galt, ergibt sich aus der dortigen Beschilderung. Auf Autobahnen können Tempolimits durch ortsfeste Schilder, aber auch vorübergehend oder wechselnd angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, ob die Beschilderung, die dem Vorwurf zugrunde liegt, im Verfahren nachvollziehbar dargestellt ist und ob sie für Ihre Fahrtrichtung überhaupt Geltung beanspruchte. Diese Frage lässt sich erst nach Einsicht in die Akte beantworten, nicht anhand des Bescheids allein.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Halterpost

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich dagegen nicht erklären. Wer von diesem Recht Gebrauch macht und schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.

Häufig geht die Post zunächst an die im Fahrzeugregister eingetragene Person, die nicht zwingend am Steuer saß. Eine vorschnelle Antwort kann hier mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen, etwa wenn dadurch eine Fahrereigenschaft eingeräumt wird, die sonst erst noch nachgewiesen werden müsste. Falls überhaupt ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Auswertung zur Prüfung der Zuordnung.

Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: Frist notieren, Einspruch fristwahrend einlegen, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Punkte, Fahrverbot und besondere Situationen

Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister hinzu: ein Punkt, bei Verstößen mit vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Droht ein Fahrverbot und liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und damit in eine passende Zeit legen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes, hängt von Ihrer konkreten Situation ab und muss dargelegt werden.

Wer sich noch in der Probezeit befindet, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h zählt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie weiter entfernt von Frankenberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft schriftlich und elektronisch. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 4 bei Frankenberg bekommen – muss ich antworten?

Zu Ihrer Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Gilt die Messung auf der A 4 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze liegen dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen. Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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