Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 27, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Tübingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 27, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Tübingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder der Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm. Wer an der Messstelle B 27, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Tübingen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen oder wehren? Viele Betroffene gehen davon aus, dass Messungen praktisch unangreifbar seien – dabei lohnt sich oft ein genauer Blick in die Unterlagen.

Geschwindigkeitsmessungen gelten rechtlich häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Auswertung den Vorgaben entsprechen, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Prüfung so entscheidend, ob in Ihrem Fall wirklich alles nach Vorschrift gelaufen ist.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Ein Bußgeldbescheid wird schnell bestandskräftig, wenn nicht rechtzeitig reagiert wird. Ab Zustellung läuft eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch; danach ist der Bescheid in der Regel nicht mehr angreifbar. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch wichtig sein, etwa bei der Frage, wer gefahren ist.

Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Oft ist es sogar klüger, zunächst fristwahrend Einspruch einzulegen und dann die Akte auszuwerten. Denn ohne Akteneinsicht bleibt vieles Spekulation – und die Verteidigung verschenkt unnötig Chancen.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Der zentrale Schritt ist die Akteneinsicht: Messprotokoll, Fotos, Auswertevermerke und – je nach Verfahren – digitale Falldaten oder Rohmessdaten. Erst daraus ergibt sich, ob das Messgerät gültig geeicht war, ob der Messvorgang dokumentiert wurde und ob Besonderheiten vermerkt sind. Auch bei einer Messung an der Messstelle B 27, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Tübingen steht und fällt die Beurteilung mit dem, was tatsächlich in der Akte steht.

In vielen Verfahren ist zudem relevant, ob die Herausgabe bzw. Auswertung der Messdaten möglich ist. Wo Daten fehlen oder nicht zugänglich gemacht werden, entstehen verteidigungsrelevante Fragen – nicht als Formalie, sondern weil eine unabhängige Kontrolle sonst kaum möglich ist. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann anhand der Unterlagen prüfen, ob das Ergebnis plausibel ist oder ob sich Ansatzpunkte für Zweifel ergeben.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen angreifbar werden können

Fehler passieren nicht nur „im Gerät“, sondern oft im Zusammenspiel aus Aufbau, Umgebung und Bedienung. Allgemein bekannte Problemfelder sind eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel oder Reflexionen, die das Signal beeinflussen können. Auch Bedienfehler kommen vor – etwa wenn Vorgaben zur Ausrichtung, zum Messbereich oder zur Dokumentation nicht eingehalten werden.

Hinzu kommen formale Punkte, die in der Praxis trotzdem Gewicht haben: Ist die Eichung zum Messzeitpunkt gültig, ist das Messprotokoll vollständig, und lässt sich die Schulung des Messpersonals nachweisen? Gerade weil standardisierte Verfahren den Behörden Rückenwind geben, sind solche Nachweise wichtig. Fehlt etwas oder ist es widersprüchlich, kann das die Verwertbarkeit der Messung beeinträchtigen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Beratung und Aktenlage.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messunterlagen, Fotos und – soweit vorhanden – digitale Messdaten anfordern.
  • Dokumente sichern: Umschlag mit Zustelldatum, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen aufbewahren.
  • Technische Prüfung erwägen: Sachverständige können Mess- und Dokumentationsfehler sichtbar machen.

Für Betroffene steht meist nicht nur das Bußgeld im Raum. Je nach vorgeworfenem Tempo können Punkte drohen, und ab bestimmten Schwellen auch ein Fahrverbot – mit spürbaren Folgen für Beruf und Alltag. Umso wichtiger ist eine nüchterne Einschätzung, ob der Vorwurf trägt oder ob sich ein Vorgehen lohnt.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. In seiner Praxis wird nicht „nach Gefühl“ verteidigt: Er lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler belastbar einzuordnen. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in vielen Fällen auch die Kosten der Prüfung und Vertretung.

Wenn Sie an der Messstelle B 27, km 3,9, Fahrtrichtung Stuttgart, bei Tübingen geblitzt wurden, sollten Sie die Frist im Blick behalten und die technische Seite nicht unterschätzen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung sachverständig geprüft werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite