Sie wurden auf der A 6 bei AK Nürnberg-Süd Waidhaus mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post bekommen – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, worauf es jetzt zeitlich ankommt und an welchen Punkten sich ein Verfahren überprüfen lässt.
Wichtig ist zunächst nur zweierlei: Ein Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit einem Einspruch angegriffen werden, wenn Sie ihn nicht bestandskräftig werden lassen wollen – eine Begründung kann später nachgeschoben werden. Und: Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Prüfen Sie in Ruhe, ob die Vorwürfe und die errechnete Geschwindigkeit überhaupt tragen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 6 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | AK Nürnberg-Süd Waidhaus |
| Bundesland | Bayern |
A 6: Autobahn heißt außerorts – was das für die Rechtsfolgen bedeutet
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob der Verstoß innerorts oder außerorts eingestuft wird. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift.
Maßgeblich ist nie der zunächst angezeigte Rohwert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Dieser bereinigte Wert entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Gerade an den Übergängen zwischen zwei Stufen lohnt sich ein genauer Blick auf die Berechnung, denn wenige km/h können über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.
Welche Höchstgeschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der dortigen Beschilderung. Limits können dauerhaft, abschnittsweise oder vorübergehend angeordnet sein. Ob die Beschilderung zum Tatzeitpunkt so vorhanden und erkennbar war, wie es der Vorwurf voraussetzt, ist deshalb ein eigenständiger Prüfpunkt und lässt sich sinnvoll erst anhand der Verfahrensakte beurteilen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden.
Ein häufiger Fehler besteht darin, auf dem Formular spontan etwas einzutragen, was später nicht mehr zurückgenommen werden kann. Sinnvoller ist es, zunächst zu klären, was in der Akte steht. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Geprüft werden dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zu einer bestimmten Person. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zur Fahreridentifizierung dazu.
Fristen, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Notieren Sie daher das Zustelldatum.
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. Daneben kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz ernsthaft gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das trägt, hängt vom Einzelfall und von belastbarem Vortrag ab.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer, aber eben auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den Sie früh ansprechen sollten. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt ein Tempoverstoß auf der A 6 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingestuft. Die Regelsätze sind daher bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung bei AK Nürnberg-Süd Waidhaus erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihren Lasten gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung einzulegen; begründen können Sie ihn später. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig, eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Weitere Messstellen: Bayern
- Geblitzt auf der A 6 bei Kreuzung Schwabach Süd, Fahrtrichtung Heilbronn
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Frankfurt
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 7 Richtung Füssen/Reutte nahe dem Illertal-Dreieck
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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