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Geblitzt am Pacelliufer (B 51) in Trier – stationäre Messstelle

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Geblitzt am Pacelliufer (B 51) in Trier – stationäre Messstelle

Am Pacelliufer in Trier, Teil der B 51, steht eine stationäre Überwachungsanlage. Wenn Sie dort ausgelöst haben, folgt in der Regel zunächst Post an den Fahrzeughalter – entweder ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Verfahrensstadien mit unterschiedlichen Folgen.

Wichtig ist jetzt vor allem der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen dagegen ist noch kein Bescheid. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, bereits vor einem Bescheid – erst danach ist sinnvoll zu beurteilen, ob der Vorwurf trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Pacelliufer (B 51) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Trier
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Rheinland-Pfalz

Stationäre Anlage am Pacelliufer: Was im Raum steht

Bei einer fest installierten Anlage steht der Ort des Vorwurfs fest, nicht aber automatisch der Inhalt. Aus dem Schreiben, das Sie erhalten haben, ergibt sich, was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Lesen Sie dort genau nach: Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung, der zugrunde gelegte Wert und das amtliche Kennzeichen. Weicht etwas davon von Ihrer Erinnerung ab, ist das ein Punkt, den man in der Akte nachvollziehen kann.

Geht es um Geschwindigkeit, ist nicht der zuerst angezeigte Wert maßgeblich, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Ob die Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel – das hat erhebliche Auswirkungen, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus. Auch ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen: beim Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h in Betracht, ein Punkt – zwei, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei einer Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, der Eichnachweis, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses dazu. Erst auf dieser Grundlage ist erkennbar, ob eine Verteidigung Ansatzpunkte hat oder ob es sinnvoller ist, über die Rechtsfolgen zu sprechen.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird ein Anhörungsbogen zugeschickt, trifft das zunächst den Halter. Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – sind Pflicht. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf selbst schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand muss sich selbst belasten, und das gilt auch für den angeschriebenen Halter.

Gerade deshalb lohnt es sich, vor einer inhaltlichen Äußerung erst die Akte zu kennen. Was sinnvoll ist – Schweigen, eine kurze Stellungnahme oder ein gezielter Einwand – hängt davon ab, was tatsächlich in der Akte liegt.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Deshalb sollte der Fristablauf die erste Zahl sein, die Sie notieren.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Stellschrauben. Zum einen kann in Ausnahmefällen davon abgesehen werden, etwa wenn beruflich Einschneidendes droht, beispielsweise der Verlust des Arbeitsplatzes; die Geldbuße wird dann erhöht, und ob das überhaupt in Betracht kommt, entscheidet der Einzelfall. Zum anderen gilt beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war – dass der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden kann.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – entbehrlich ist eine Anreise damit nicht in jedem Fall, aber sie ist auch nicht zwingend. Falls Sie weiter von Trier entfernt wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zum Pacelliufer bekommen – muss ich antworten?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zum Vorwurf darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden; sinnvoll ist meist, zunächst über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Gilt das Pacelliufer als innerorts oder außerorts?

Das richtet sich allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel, nicht nach dem Erscheinungsbild der Straße. Die Einordnung ist wichtig, weil innerorts die Regelsätze höher sind und ein Fahrverbot beim Pkw schon ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen ist.

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Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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