Am Wasserweg in Trier steht eine stationäre Messanlage. Wenn Sie dort erfasst wurden, erreicht Sie in der Regel zunächst Post der Verwaltung: entweder ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid. Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung und lösen unterschiedliche Fristen aus.
Wichtig ist zuerst, welches Schreiben vorliegt und wann es zugestellt wurde. Ein Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung mit dem Einspruch angegriffen werden, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Beim Anhörungsbogen gilt: Angaben zur Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon bevor ein Bescheid ergangen ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Wasserweg (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Trier |
| Fahrtrichtung | Stationärer Blitzer |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Stationäre Anlage am Wasserweg: Was sich überprüfen lässt
Dass eine Messung von einer fest installierten Anlage stammt, bedeutet nicht, dass das Ergebnis ungeprüft hinzunehmen wäre. Auch stationäre Technik unterliegt den allgemeinen Anforderungen an ein verwertbares Messergebnis. Über die Akteneinsicht lassen sich unter anderem folgende Punkte kontrollieren:
- die Messung selbst und ihre Dokumentation in der Akte,
- die Eichung beziehungsweise Gültigkeit der Konformitätsnachweise,
- die Beschilderung am Messort,
- die Zuordnung des Vorwurfs zu einer konkreten Person als Fahrer.
Von einem gemessenen Geschwindigkeitswert wird außerdem eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich für die rechtliche Bewertung ist allein der Wert nach diesem Abzug – er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt. Ob für die Bewertung die innerörtlichen oder die außerörtlichen Sätze gelten, richtet sich nach der Beschilderung, also danach, ob die Stelle innerhalb oder außerhalb der Ortstafel liegt. Innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus als außerorts. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertung zur Prüfung.
Halterpost, Fahrerfrage und Schweigen
Angeschrieben wird zunächst häufig die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Dass Sie als Halter Post erhalten, bedeutet also nicht automatisch, dass Ihnen bereits nachgewiesen ist, selbst gefahren zu sein. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt auch für Halterinnen und Halter, die zur Sache befragt werden.
Wer zur Sache keine Angaben macht, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Umgekehrt können vorschnelle schriftliche Erklärungen die spätere Verteidigung erschweren, weil sie Teil der Akte werden. Sinnvoll ist es deshalb, zunächst den Akteninhalt zu kennen und erst dann zu entscheiden, ob und was vorgetragen wird. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid und muss nicht inhaltlich beantwortet werden.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit im Blick behalten
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Eintrag im Fahreignungsregister in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei Punkte. Ein Fahrverbot ist nach den Regelsätzen innerorts früher vorgesehen als außerorts: beim Pkw ab 31 km/h innerorts, ab 41 km/h außerorts. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, wobei sich dann die Geldbuße erhöht; ob das in Frage kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab. Besteht in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, lässt sich der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe am Wasserweg in Trier einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden, und der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid.
Ist eine Messung durch eine stationäre Anlage überhaupt angreifbar?
Auch bei fest installierter Technik lassen sich Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Grundlage dafür ist die Akteneinsicht, die über einen Anwalt auch schon vor einem Bescheid möglich ist.
Was passiert, wenn ich Einspruch einlege?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids eingelegt und nicht sofort begründet werden. Im weiteren Verlauf kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden.
Weitere Messstellen: Trier
- Geblitzt auf der A 64 bei Trier, km 11,32, Richtung Hermeskeil
- Geblitzt am Martinsufer in Trier – stationäre Anlage
- Geblitzt an der Ampel in der Ostallee in Trier
- Geblitzt auf der Südallee (L143) in Trier – stationäre Anlage
- Geblitzt auf der Luxemburger Straße (B 49) in Trier
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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