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Geblitzt an der Ampel in der Ostallee in Trier

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Geblitzt an der Ampel in der Ostallee in Trier

An der Ostallee in Trier steht eine stationäre Anlage an einer Ampel. Wer dort ausgelöst hat, erhält in der Regel zunächst Post: einen Anhörungsbogen oder, etwas später, einen Bußgeldbescheid. Beides ist noch keine abschließende Entscheidung über den Vorwurf.

Wichtig ist vor allem der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.

Die Messstelle im Überblick

Straße Ostallee (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Trier
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Rheinland-Pfalz

Anhörungsbogen oder Bescheid – was der Unterschied ist

Ein Anhörungsbogen ist eine Gelegenheit zur Stellungnahme, kein Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten oder aktiv dazu beitragen, einen Vorwurf gegen sich zu stützen.

Anders beim Bußgeldbescheid: Hier läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen, wenn der Bescheid rechtzeitig auf dem Tisch liegt. Wer unsicher ist, legt zunächst Einspruch ein und klärt die inhaltlichen Fragen anschließend.

Was sich bei einer stationären Anlage prüfen lässt

Eine fest installierte Anlage arbeitet nicht automatisch fehlerfrei. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung vor Ort sowie die Frage, ob die Person auf einem etwaigen Messbild tatsächlich dem angeschriebenen Betroffenen zuzuordnen ist. Falls ein Lichtbild Teil der Akte ist, gehört dessen Qualität und Aussagekraft zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht bewerten lassen.

Geht es um einen Geschwindigkeitsvorwurf, wird von dem gemessenen Wert zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert danach. Ob die Stelle dabei als innerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist kein Formalismus: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt der Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es darf in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegeben haben –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen, dann wird allerdings die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Dafür braucht es konkreten Vortrag, nicht nur den Hinweis, dass der Führerschein beruflich benötigt wird.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise nach Trier ist also nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Die Kosten werden häufig übernommen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus Trier bekommen – muss ich etwas ausfüllen?

Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung kann nach Akteneinsicht folgen.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Trier zu fahren?

Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; garantiert ist das jedoch nicht.

Weitere Messstellen: Trier

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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