An der Ostallee in Trier steht eine stationäre Anlage an einer Ampel. Wer dort ausgelöst hat, erhält in der Regel zunächst Post: einen Anhörungsbogen oder, etwas später, einen Bußgeldbescheid. Beides ist noch keine abschließende Entscheidung über den Vorwurf.
Wichtig ist vor allem der zeitliche Rahmen: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss nicht sofort mitgeliefert werden. Danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in der erhobenen Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Ostallee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Trier |
| Fahrtrichtung | Stationärer Blitzer |
| Bundesland | Rheinland-Pfalz |
Anhörungsbogen oder Bescheid – was der Unterschied ist
Ein Anhörungsbogen ist eine Gelegenheit zur Stellungnahme, kein Bescheid und keine Zahlungsaufforderung. Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Ob Sie sich zur Sache äußern, entscheiden Sie selbst – wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht gegen Sie verwertet werden. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden: Niemand muss sich selbst belasten oder aktiv dazu beitragen, einen Vorwurf gegen sich zu stützen.
Anders beim Bußgeldbescheid: Hier läuft eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Verstreicht sie, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen, wenn der Bescheid rechtzeitig auf dem Tisch liegt. Wer unsicher ist, legt zunächst Einspruch ein und klärt die inhaltlichen Fragen anschließend.
Was sich bei einer stationären Anlage prüfen lässt
Eine fest installierte Anlage arbeitet nicht automatisch fehlerfrei. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – und zwar schon, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist. Geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Gültigkeit der Eichung, die Beschilderung vor Ort sowie die Frage, ob die Person auf einem etwaigen Messbild tatsächlich dem angeschriebenen Betroffenen zuzuordnen ist. Falls ein Lichtbild Teil der Akte ist, gehört dessen Qualität und Aussagekraft zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht bewerten lassen.
Geht es um einen Geschwindigkeitsvorwurf, wird von dem gemessenen Wert zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich für die Einordnung ist erst der Wert danach. Ob die Stelle dabei als innerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, konkret nach der Ortstafel. Diese Einordnung ist kein Formalismus: Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, lohnt der Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – es darf in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot gegeben haben –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot ganz absehen, dann wird allerdings die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Dafür braucht es konkreten Vortrag, nicht nur den Hinweis, dass der Führerschein beruflich benötigt wird.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen; auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise nach Trier ist also nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben: Die Kosten werden häufig übernommen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen aus Trier bekommen – muss ich etwas ausfüllen?
Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss nicht sofort begründet werden – die inhaltliche Auseinandersetzung kann nach Akteneinsicht folgen.
Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Trier zu fahren?
Viele Schritte lassen sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; garantiert ist das jedoch nicht.
Weitere Messstellen: Trier
- Geblitzt auf der A 64 bei Trier, km 11,32, Richtung Hermeskeil
- Geblitzt am Martinsufer in Trier – stationäre Anlage
- Geblitzt auf der Südallee (L143) in Trier – stationäre Anlage
- Geblitzt auf der Luxemburger Straße (B 49) in Trier
- Geblitzt auf der B 49 in Trier – stationäre Messstelle
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.