Sie haben Post wegen eines Vorwurfs auf der Ludwigsluster Chaussee in Schwerin erhalten. An dieser Stelle besteht eine stationäre Messstelle. Was Sie jetzt tun können, hängt davon ab, ob Ihnen ein Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid zugegangen ist.
Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang: Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung kann Einspruch eingelegt werden, und zwar zunächst ohne Begründung. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Vorwurf folgt sinnvollerweise erst, wenn die Akte vorliegt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | Ludwigsluster Chaussee (Stadtstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Schwerin |
| Fahrtrichtung | Stationärer Blitzer |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
Anhörungsbogen aus Schwerin: Was Sie angeben müssen – und was nicht
Wird Ihnen ein Anhörungsbogen zugeschickt, sind Sie nur zu Angaben über Ihre Person verpflichtet – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Alles, was den Vorwurf selbst betrifft, ist freiwillig. Niemand muss sich selbst belasten; das gilt ebenso für Fahrzeughalter, die angeschrieben werden, obwohl sie möglicherweise gar nicht gefahren sind.
Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil abgeleitet werden. Das Schweigen ersetzt keinen Beweis und darf nicht so gewertet werden, als sei der Vorwurf damit bestätigt. Gerade bei der Frage, wer das Fahrzeug geführt hat, lohnt sich Zurückhaltung, bevor überhaupt bekannt ist, was sich in der Akte befindet. Falls ein Messfoto existiert, lässt sich erst anhand der Unterlagen beurteilen, ob daraus eine Zuordnung zu einer bestimmten Person möglich ist.
Über einen Anwalt kann bereits vor Erlass eines Bußgeldbescheids Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung vor Ort und die Zuordnung zum Fahrer. Erst danach lässt sich beurteilen, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist oder ob es beim Schweigen bleibt.
Innerorts oder außerorts – warum das für die Folgen entscheidend ist
Ob eine Strecke als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nicht nach dem Erscheinungsbild der Straße, sondern nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Auswirkungen: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.
Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der verbleibende Wert ist Grundlage für die Bewertung. Gerade an der Grenze zu einer höheren Stufe kann das den Unterschied ausmachen. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, bei einem vorgesehenen Regelfahrverbot zwei.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Auch deshalb ist es sinnvoll, den Vorwurf vor Eintritt der Rechtskraft prüfen zu lassen.
Fristen, Fahrverbot und das Verfahren aus der Entfernung
Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – darauf sollte man sich nicht verlassen. Notieren Sie sich daher das Zustelldatum.
Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, entscheidet sich am Einzelfall.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, werden die Kosten häufig übernommen.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe einen Anhörungsbogen aus Schwerin erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zum Vorwurf schweigen, darf Ihnen das nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf tritt Rechtskraft ein; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.
Kann die Messung an der Ludwigsluster Chaussee überprüft werden?
Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.
Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern
- Geblitzt auf der B 104 bei Schönberg in Richtung A 20
- Geblitzt auf der B 192 in Neubrandenburg, Höhe Broda Dorf, stadteinwärts
- Geblitzt auf der B 96 in Neubrandenburg (Ecke Weidenweg), stadteinwärts
- Geblitzt auf der B 96 in Neustrelitz (Kiefernheide)
- Geblitzt auf der A20 Höhe Buchholz, Ziesendorf, Richtung Tribsees
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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