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Geblitzt am Obotritenring in Schwerin – stationäre Ampelüberwachung

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Geblitzt am Obotritenring in Schwerin – stationäre Ampelüberwachung

Am Obotritenring in Schwerin steht eine stationäre Überwachungsanlage an einer Ampel. Wenn Sie dort einen Blitz bemerkt haben oder inzwischen Post in der Sache erhalten haben, geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: die Frist im Blick behalten und den Vorwurf überprüfen lassen, bevor Sie sich inhaltlich äußern.

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen – und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße Obotritenring (Stadtstraße)
Ort / Abschnitt Schwerin
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Mecklenburg-Vorpommern

Stationäre Anlage am Obotritenring: Was zuerst zu klären ist

Bei einer fest installierten Anlage steht der Ort des Vorwurfs fest, die Einzelheiten des Vorgangs aber keineswegs. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen – und zwar bereits, bevor ein Bußgeldbescheid ergangen ist. Erst dann wird sichtbar, worauf sich der Vorwurf im Einzelnen stützt.

Prüfen lassen sich unter anderem die Messung selbst, die gültige Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung beziehungsweise die Signalgebung am Ort sowie die Frage, ob Sie als Fahrerin oder Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, ist dessen Qualität ein eigener Punkt: Nicht jede Aufnahme erlaubt eine sichere Identifizierung. Solange Sie die Unterlagen nicht kennen, ist eine Stellungnahme zur Sache meist verfrüht.

Wichtig ist auch der formale Rahmen: Niemand muss sich selbst belasten. Das gilt ebenso, wenn Sie als Halterin oder Halter angeschrieben werden und gar nicht gefahren sind. Sie sind nicht verpflichtet, eine andere Person zu benennen oder den Vorgang aufzuklären.

Fristen, Rechtskraft und der weitere Ablauf

Die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch läuft ab Zustellung des Bußgeldbescheids, nicht ab dem Datum auf dem Schreiben. Wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden verstrichen ist – darauf sollte man sich nicht verlassen.

Nach einem Einspruch kann das Verfahren zum Amtsgericht gelangen und dort eine Hauptverhandlung stattfinden. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich zudem schriftlich über den Anwalt abwickeln. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht generell entbehrlich. Falls Sie nicht in Schwerin oder Umgebung wohnen, lässt sich das Verfahren weitgehend aus der Ferne führen – Unterlagen und Akteneinsicht laufen ohnehin über die Kanzlei.

Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung. Eine kurze Nachfrage bei Ihrem Versicherer lohnt sich, bevor Sie entscheiden, wie Sie weiter vorgehen.

Wenn es um Geschwindigkeit geht: Punkte, Fahrverbot, Probezeit

Richtet sich der Vorwurf gegen Ihre Geschwindigkeit, wird von dem gemessenen Wert zunächst eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Das ist mehr als eine Formalie, denn innerorts fallen die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher aus, und ein Fahrverbot ist innerorts früher vorgesehen als außerorts – bei Pkw ab 31 km/h gegenüber 41 km/h Überschreitung.

Ein Punkt im Fahreignungsregister kommt ab 21 km/h Überschreitung in Betracht, zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ist ein Fahrverbot das erste, also ohne rechtskräftiges Fahrverbot in den zwei Jahren vor der Tat, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann allerdings gegen eine erhöhte Geldbuße. Ob das in Frage kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe am Obotritenring nur einen Blitz gesehen – muss ich jetzt etwas tun?

Ohne Post von der Behörde besteht kein Handlungsbedarf. Sobald ein Anhörungsbogen oder ein Bußgeldbescheid eintrifft, sollten Sie die Frist notieren und zunächst Akteneinsicht nehmen lassen, bevor Sie sich zur Sache äußern.

Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten und auch als Halterin oder Halter niemanden benennen; Schweigen zur Sache darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Kann ich das Verfahren führen, ohne nach Schwerin zu reisen?

Vieles läuft schriftlich über den Anwalt, einschließlich Einspruch und Akteneinsicht. Kommt es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht.

Weitere Messstellen: Mecklenburg-Vorpommern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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