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Messstellen im Fokus

Geblitzt an der Böhlerstraße (B 92) in Plauen

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Geblitzt an der Böhlerstraße (B 92) in Plauen

Sie haben wegen einer Messung an der Böhlerstraße (B 92) in Plauen Post bekommen – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stufen desselben Verfahrens, und jede Stufe hat eigene Regeln, die Sie kennen sollten, bevor Sie etwas ausfüllen oder unterschreiben.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt: Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Ein Anhörungsbogen ist dagegen noch kein Bescheid. Dort sind nur Ihre Angaben zur Person verpflichtend; zur Sache müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht als Eingeständnis ausgelegt werden.

Die Messstelle im Überblick

Straße Böhlerstraße (B 92) (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Plauen
Fahrtrichtung Stationärer Blitzer
Bundesland Sachsen

Stationäre Anlage an der B 92 in Plauen – was das für Ihr Verfahren bedeutet

An der Böhlerstraße in Plauen befindet sich eine stationäre Messeinrichtung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Falls ist aber nicht entscheidend, dass die Anlage fest installiert ist, sondern ob der konkrete Vorwurf im Einzelfall trägt. Dazu gehört die Frage, ob das Gerät ordnungsgemäß geeicht war, ob die Messung technisch korrekt zustande kam, wie die Beschilderung vor Ort gestaltet war und ob die Person, die Ihnen zur Last gelegt wird, überhaupt gefahren ist.

Diese Punkte lassen sich nur anhand der Verfahrensakte beurteilen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und zwar schon bevor ein Bußgeldbescheid vorliegt. Erst mit den Unterlagen – unter anderem Messdaten und etwaigen Lichtbildern – lässt sich einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist oder ob besser eine andere Strategie passt. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, spielt insbesondere eine Rolle, ob darauf eine Zuordnung zum Fahrer möglich ist.

Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich nicht aus dem Gefühl, sondern aus der Beschilderung, also der Ortstafel. Das ist keine Formalie: Bei gleicher Geschwindigkeitsüberschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts, und ein Fahrverbot ist innerorts im Regelfall früher vorgesehen – bei Pkw ab 31 km/h Überschreitung, außerorts erst ab 41 km/h.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird vor der Bewertung eine Messtoleranz abgezogen; maßgeblich ist allein der Wert, der danach übrig bleibt. Schon wenige Stundenkilometer können deshalb über die Einordnung entscheiden. Ab 21 km/h Überschreitung kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu, zwei Punkte sind es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot, lag also in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so auf Urlaub oder berufliche Termine abstimmen. Daneben kann in Ausnahmefällen ganz vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust droht; dann erhöht sich allerdings die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, ist eine Frage des Einzelfalls und muss begründet vorgetragen werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Gerade dann lohnt sich eine Prüfung, bevor die Frist verstreicht.

Fristen, Ablauf und Verfahren aus der Distanz

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich dann, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Notieren Sie sich deshalb das Zustelldatum und reagieren Sie rechtzeitig.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt wohnen, lässt sich das frühzeitig klären.

Noch ein Hinweis zur Halterpost: Niemand muss sich selbst belasten, das gilt auch für Halterinnen und Halter, die angeschrieben werden. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten der Verteidigung häufig – ein kurzer Blick in die Police vor dem ersten Schritt kann sich lohnen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Böhlerstraße erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und Sie gelten deshalb nicht als überführt.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumnis in Betracht.

Was kann bei einer stationären Messung überhaupt geprüft werden?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, auch schon vor einem Bescheid. Geprüft werden unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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