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ES 3.0 (eso): So misst der Blitzer und was sich prüfen lässt

So misst der ES 3.0

Der ES 3.0 der eso GmbH ist ein sogenannter Einseitensensor. Anders als eine Lichtschranke sendet er selbst keine Strahlen aus – weder Licht noch Laser noch Radar. Der Sensorkopf, ein länglicher „Messbalken“ mit fünf optischen Sensoren, steht meist auf einem Stativ am Fahrbahnrand, etwa 50 bis 70 cm über der Fahrbahn und parallel zu ihr. Die Sensoren erfassen die Helligkeitsunterschiede, die ein vorbeifahrendes Fahrzeug erzeugt. Aus der Zeit, die das Fahrzeug für die feste Strecke zwischen den Sensoren braucht, berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Zusätzlich wird der Abstand des Fahrzeugs zum Sensor gemessen; damit kann der Messwert auch bei mehreren Fahrstreifen einem Fahrzeug zugeordnet werden. Die Rechnereinheit befindet sich meist in einem nahe abgestellten Fahrzeug, das Foto wird digital gefertigt. Typisch ist der mobile Einsatz; stationäre Nutzung ist möglich.

Standardisiertes Messverfahren

Die Messung mit dem ES 3.0 ist nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung ein standardisiertes Messverfahren. Das Gericht muss die Messung deshalb nur überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorliegen. Näheres hier.

Was wir in der Akte prüfen

  • Eichschein des Geräts und etwaige Eingriffe seit der Eichung.
  • Aufstellung: Wurde die Fahrbahnneigung mit der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Sensorkopf übertragen? Stand das Stativ auf festem Untergrund? In der Fachliteratur wird berichtet, dass bei möglichem Einsinken des Stativs auf weichem Boden ein zusätzlicher Toleranzabzug von 1 km/h gewährt wurde.
  • Fotolinie: Ihre Position muss vor Ort markiert und fotografisch dokumentiert werden (z.B. mit Leitkegel, Kreide oder Folie). Die Fotolinie dient nicht der Messung selbst, sondern der Zuordnung – wichtig vor allem, wenn mehrere Fahrzeuge auf dem Foto zu sehen sind. Nach der Auswerterichtlinie des Herstellers, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, darf eine Messung nicht ausgewertet werden, wenn zwei Fahrzeuge in gleicher Richtung auf gleicher Höhe an der Fotolinie stehen.
  • Messfoto und Datenfeld: Geschwindigkeit, Abstand zum Sensor, Datum und Uhrzeit werden eingeblendet. Passt der angegebene Abstand zur Fahrspur des Fahrzeugs?
  • Messkamera: Ist das Foto der geeichten Messkamera unbrauchbar und nur das Bild einer nicht geeichten Zusatzkamera auswertbar, darf sich das Gericht nach der obergerichtlichen Rechtsprechung nicht allein auf die Grundsätze des standardisierten Messverfahrens stützen, sondern muss die Messung konkret prüfen.
  • Falldatei: Die Daten werden in einer verschlüsselten, signierten Datei gespeichert. Mit dem bei der PTB hinterlegten Referenz-Auswerteprogramm lässt sich prüfen, ob die Datei unverändert ist.
  • Softwareversion und Gebrauchsanweisung: Für ältere Softwarestände gab es besondere Anforderungen an die Zuordnung. Die Gebrauchsanweisung sollte zur eingesetzten Version passen.
  • Annullierungen/Statistik: Eine hohe Annullierungsrate ist nach der Fachliteratur nicht automatisch ein Fehlerhinweis, kann aber Anlass zu Nachfragen geben.

Zur Einordnung

Bloße Vermutungen, die Messung sei falsch, genügen nicht. Konkrete Ansatzpunkte ergeben sich beim ES 3.0 vor allem aus der Aufstellung, der Dokumentation der Fotolinie und der Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen. Ob solche Punkte vorliegen, zeigt erst die Akte.

Messstellen mit ES 3.0

An diesen Messstellen unserer Übersicht ist laut Blitzerkatalog ein Gerät vom Typ ES 3.0 eingesetzt (4 Messstellen). Welches Gerät bei Ihrer Messung verwendet wurde, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid.

Bayern

Niedersachsen

Rheinland-Pfalz

Mit einem ES 3.0 geblitzt?

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