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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 9 bei Parkplatz Rabenstein in Richtung Berlin

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Geblitzt auf der A 9 bei Parkplatz Rabenstein in Richtung Berlin

Sie sind auf der A 9 in Fahrtrichtung Berlin im Bereich Parkplatz Rabenstein gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was der Unterschied zwischen Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid ist, welche Folgen eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich ziehen kann und woran ein Verfahren geprüft werden kann.

Wichtig ist zunächst nur eines: den Zeitpunkt der Zustellung notieren. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der vorgeworfenen Höhe tragfähig ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 9 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Parkplatz Rabenstein
Fahrtrichtung Berlin

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn und die Einordnung als „außerorts“

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt. Solche Anordnungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise bestehen oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für die Bewertung eines Vorwurfs ist daher entscheidend, welches Limit für die Stelle und den Tatzeitpunkt tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß ausgeschildert war – und nicht, welchen Wert man im Nachhinein vermutet.

Für die Höhe der Sanktion ist außerdem die Einordnung der Straße maßgeblich. Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts; bei allen anderen Straßen richtet sich die Einordnung nach der Ortstafel. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze innerorts höher aus als außerorts. Ihre Fahrt auf der A 9 in Richtung Berlin ist damit nach den außerörtlichen Sätzen zu beurteilen.

Vom gemessenen Wert wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug – er entscheidet darüber, in welche Stufe der Vorwurf fällt und ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigerecht

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Gelegenheit, sich zu dem Vorwurf zu äußern. Angaben zu Ihrer Person – Name, Geburtsdatum, Anschrift – müssen Sie machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Vorschnelle Angaben können Spielräume verschließen, etwa wenn die Zuordnung zum Fahrer noch offen ist. Als Halterin oder Halter bekommen Sie Post auch dann, wenn nicht Sie selbst gefahren sind. Sinnvoll ist es, erst die Akte zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was Sie erklären.

Über einen Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden können dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung am Tatort und die Frage, ob die Person auf dem Vorgang dem Fahrzeugführer zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, gehört auch dessen Aussagekraft zu den Punkten, die man sich ansehen kann.

Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte gibt es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, ist immer eine Frage des Einzelfalls.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe der Messstelle wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen – Unterlagen, Akteneinsicht und Korrespondenz laufen über den Anwalt. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten; eine Deckungsanfrage lässt sich vorab klären.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 9 erhalten – muss ich ihn ausfüllen?

Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern, und Schweigen darf Ihnen nicht als Schuldeingeständnis angerechnet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht liefern – sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.

Zählt die Messung in Richtung Berlin als innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts, die Fahrt auf der A 9 wird also nach den außerörtlichen Sätzen bewertet. Diese liegen bei gleicher Überschreitung unter den innerörtlichen Regelsätzen.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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