Die Messstelle BAB 3, Lomar, bei km 13,630, FR Frankfurt ist eine der verkehrstechnischen Anlagen, die Fahrer in der Region aufgrund ihrer Lage und ihrer Funktion im Rahmen der Verkehrskontrollen kennen dürften. Sie liegt strategisch günstig, um den Verkehrsfluss und die Geschwindigkeiten auf der stark befahrenen Autobahn zu überwachen. Aber wie genau ist eigentlich die Technik, die dort zum Einsatz kommt? Sind alle Messungen präzise und unfehlbar, oder können Fehler auftreten?
Erst einmal ist es wichtig zu wissen, dass es eine Vielzahl von Faktoren gibt, die die Genauigkeit einer solchen Messung beeinflussen können. Von den Umgebungsbedingungen bis hin zur korrekten Kalibrierung der Messgeräte – all dies spielt eine Rolle. Wer könnte besser über solche Faktoren und mögliche Fehlerquellen informieren als ein ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Verkehrs- und Strafrechts?
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, ist genau dieser Experte. Mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel verfügt er über ein breites Netzwerk und eine beeindruckende Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dr. Bunzel hat seine Karriere der detaillierten Untersuchung von Verkehrskontrollen und ihrer Fehleranfälligkeit gewidmet. Bei jeder Konsultation lässt er jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um sicherzustellen, dass die Messungen korrekt und fehlerfrei durchgeführt wurden.
Es ist eine weit verbreitete Annahme, dass Messungen bei Verkehrskontrollen unfehlbar sind. Die Realität ist jedoch, dass Messfehler nicht nur möglich, sondern auch nachweisbar sind. Sachverständige für Verkehrsmesstechnik können diese Fehler aufdecken. Eine genaue Untersuchung der Messgeräte kann Aufschluss darüber geben, ob sie korrekt kalibriert und gewartet wurden und ob externe Faktoren die Messergebnisse beeinflusst haben könnten. Dr. Bunzel steht unerschütterlich auf der Seite der Verkehrsteilnehmer und lässt jeden Fall von solch einem Sachverständigen prüfen.
Die Kosten für eine solche Untersuchung können durch die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen gedeckt werden, was bedeutet, dass kein zusätzliches finanzielles Risiko für den Betroffenen besteht. Es ist ein wichtiger Aspekt der Arbeit von Dr. Bunzel, sicherzustellen, dass die Rechte seiner Mandanten gewahrt und geschützt werden, ohne sie finanziell zu belasten.
Wenn Sie also an der Messstelle BAB 3, Lomar, bei km 13,630, FR Frankfurt geblitzt wurden und Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, zögern Sie nicht, Kontakt mit Dr. Bunzel aufzunehmen. Auf der Website finden Sie eine einfache Online-Anfrage, über die Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert vorbringen können. Es ist wichtig, sich daran zu erinnern, dass es im Bereich der Verkehrskontrollen durchaus zu Fehlern kommen kann und dass es Ihr Recht ist, eine Überprüfung zu verlangen. Lassen Sie sich von Dr. Bunzels Erfahrung und Fachwissen leiten, um sicherzustellen, dass Ihr Fall gründlich und fair behandelt wird.