Sie sind auf der A 3 bei Lomar in Fahrtrichtung Frankfurt gemessen worden und haben inzwischen Post bekommen – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Frist wirklich zählt und welche Punkte in einem Geschwindigkeitsverfahren überprüft werden können.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie nicht überhastet mit einer Schilderung des Fahrtverlaufs. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Erst mit Akteneinsicht lässt sich beurteilen, ob der Vorwurf in der vorliegenden Form tragfähig ist.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Lomar |
| Fahrtrichtung | Frankfurt |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist von Bedeutung, ob die Strecke als innerorts oder außerorts gilt. Autobahnen wie die A 3 werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts eingeordnet. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Bei anderen Straßen richtet sich diese Einordnung nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel.
Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle einer Autobahn zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft angeordnet oder auch nur zeitweise gültig sein, etwa über Wechselverkehrszeichen. Für ein Bußgeldverfahren bedeutet das: Der Vorwurf steht und fällt damit, dass das angenommene Limit an der maßgeblichen Stelle tatsächlich wirksam angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war. Genau dieser Punkt gehört neben der Messung selbst zu den Aspekten, die sich über Akteneinsicht durch einen Anwalt überprüfen lassen – dazu zählen auch die Eichung des eingesetzten Geräts und die Frage, ob die Fahrereigenschaft dem Betroffenen zugeordnet werden kann.
Ein weiterer Rechenschritt wird häufig übersehen: Von der gemessenen Geschwindigkeit ist eine Messtoleranz abzuziehen. Maßgeblich für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot ist allein der Wert, der nach diesem Abzug verbleibt. Gerade an den Grenzen der einzelnen Stufen kann das über die Rechtsfolgen entscheiden.
Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – zwei verschiedene Situationen
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Aufforderung zur Stellungnahme. Verpflichtet sind Sie dabei nur zu den Angaben über Ihre Person. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Häufig geht solche Post an den Fahrzeughalter, der nicht zwingend auch gefahren ist – ein Grund mehr, hier nicht spontan Erklärungen abzugeben.
Anders liegt es beim Bußgeldbescheid. Hier läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch. Wird sie versäumt, wird der Bescheid in der Regel rechtskräftig und die Rechtsfolgen treten ein. Achten Sie daher auf das Zustellungsdatum und nicht auf das Datum, das oben auf dem Schreiben steht.
Falls Sie nicht in der Nähe der A 3 bei Lomar wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Entfernung führen. Der Schriftverkehr, die Akteneinsicht und die weitere Abstimmung sind nicht an Ihre persönliche Anwesenheit gebunden. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die anfallenden Kosten; das lässt sich vor der Beauftragung klären.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen: Es gibt einen Punkt, bei Vorschriften mit einem Regelfahrverbot zwei Punkte. Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist der zeitliche Ablauf von Interesse: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Phase legen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird. Ob diese Möglichkeit eröffnet ist, hängt von den konkreten Umständen ab – etwa wenn ohne Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht. Das setzt einen nachvollziehbar dargelegten Einzelfall voraus.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren offen ist, treten sie nicht ein.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich war auf der A 3 bei Lomar unterwegs – gilt das als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Das ist für Sie günstiger als eine innerörtliche Einordnung, weil die Regelsätze bei gleicher Überschreitung innerorts höher ausfallen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Pflicht sind allein die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht erklären, und Ihr Schweigen darf nicht als Beweis gegen Sie verwendet werden.
Lohnt sich ein Einspruch, wenn ich zu schnell war?
Das lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen, denn geprüft werden können unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Den Einspruch können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einlegen, ohne ihn sofort zu begründen.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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