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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 2 in Richtung AD Werder

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Geblitzt auf der A 2 in Richtung AD Werder

Sie wurden auf der A 2 in Richtung AD Werder mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben nun Post von der Bußgeldstelle. Ob es um wenige km/h oder um eine Überschreitung mit Punkten und Fahrverbot geht: Der Vorwurf steht damit noch nicht fest, sondern ist zunächst nur eine Behauptung, die überprüfbar ist.

Wichtig ist jetzt vor allem die Zeitschiene. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen, und zwar zunächst ohne jede Begründung. Ist der Einspruch fristgerecht in der Welt, kann über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und anschließend entschieden werden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 2 (Autobahn)
Fahrtrichtung AD Werder

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Messung innerorts oder außerorts stattgefunden hat. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchweg als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze damit niedriger aus als innerhalb geschlossener Ortschaften – ein Vorteil, der sich mit steigender Überschreitung allerdings relativiert, weil die Sanktionen stufenweise ansteigen.

Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt überhaupt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Diese kann dauerhaft angeordnet sein, sie kann aber auch nur zeitweise gelten oder über Wechselverkehrszeichen angezeigt werden. Für ein Bußgeldverfahren ist deshalb regelmäßig von Interesse, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich galt, ob es ordnungsgemäß angeordnet und für Fahrende erkennbar ausgeschildert war. Genau das lässt sich erst beurteilen, wenn die Akte vorliegt – im Bescheid selbst steht dazu meist nur das Ergebnis.

Ebenfalls bedeutsam: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Maßgeblich ist allein der Wert nach diesem Abzug. Liegt er nur knapp über einer Stufengrenze, kann schon die richtige Behandlung der Toleranz über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, ist das noch kein Bußgeldbescheid, sondern die Gelegenheit, sich zu äußern. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache selbst müssen Sie nichts sagen. Wer schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Weil spätere Verteidigungsmöglichkeiten von früheren Angaben abhängen können, ist eine vorschnelle Schilderung des Geschehens selten hilfreich.

Häufig geht die Post an die Halterin oder den Halter des Fahrzeugs, obwohl die Fahrereigenschaft damit noch nicht geklärt ist. Zu den Punkten, die im Rahmen der Akteneinsicht überprüft werden können, gehören neben der Messung selbst, der Eichung des eingesetzten Geräts und der Beschilderung auch die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto in der Akte enthalten ist, lässt sich prüfen, ob es eine Identifizierung überhaupt tragfähig erlaubt.

Wohnen Sie weiter entfernt von der zuständigen Stelle, spricht das nicht gegen eine Verteidigung: Ein Bußgeldverfahren lässt sich in der Regel vollständig schriftlich und aus der Ferne führen. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; eine Deckungsanfrage vorab schafft Klarheit.

Punkte, Fahrverbot und Besonderheiten in der Probezeit

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und handelt es sich um Ihr erstes – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen und so in eine passende Zeit legen.

In Ausnahmefällen kann ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vollständig vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist im Blick zu behalten und die Entscheidung über das weitere Vorgehen erst nach Einsicht in die Akte zu treffen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich wurde auf der A 2 in Richtung AD Werder geblitzt – gelten hier die Sätze für innerorts oder außerorts?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog immer als außerorts. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wo die Ortstafel über die Einordnung entscheidet.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – und damit zur Fahrereigenschaft – müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht als Beweis gegen Sie verwertet werden.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn die Überschreitung nur knapp über einer Grenze liegt?

Gerade dann kann sich eine Prüfung anbieten, denn maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht gleich begründet werden; erst nach Akteneinsicht lässt sich beurteilen, welche Einwände tragen.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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