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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 85 bei Kümmersbruck

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Geblitzt auf der B 85 bei Kümmersbruck

Sie wurden auf der B 85 bei Kümmersbruck in Bayern geblitzt und haben Post erhalten – entweder einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Beides sind unterschiedliche Stationen desselben Verfahrens, und je nachdem, welches Schreiben vorliegt, sind unterschiedliche Schritte sinnvoll.

Wichtig ist zunächst der Zeitpunkt der Zustellung: Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine Frist von zwei Wochen, innerhalb der Einspruch eingelegt werden kann. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – der Einspruch sichert erst einmal die Möglichkeit, den Vorwurf inhaltlich prüfen zu lassen. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden, und das ist sogar schon möglich, bevor überhaupt ein Bescheid ergangen ist.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 85 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Kümmersbruck
Bundesland Bayern

Innerorts oder außerorts – warum das für die B 85 wichtig ist

Bundesstraßen wie die B 85 können abschnittsweise durch Ortsgebiete führen und ebenso außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen. Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist diese Einordnung nicht nebensächlich: Maßgeblich ist allein die Beschilderung, also insbesondere die Ortstafel. Sie entscheidet darüber, ob der Vorwurf nach den innerörtlichen oder den außerörtlichen Maßstäben behandelt wird.

Der Unterschied wirkt sich unmittelbar aus. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts. Ein Regelfahrverbot ist für Pkw innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Deshalb lohnt sich ein genauer Blick darauf, welches Tempolimit an der konkreten Stelle gegolten hat und ob die Beschilderung so aufgestellt war, dass sie für Vorbeifahrende erkennbar war. Auch das ist ein Punkt, der sich über die Akte nachvollziehen lässt.

Was aus dem Messwert tatsächlich folgt

Von der gemessenen Geschwindigkeit wird zunächst eine Toleranz abgezogen. Erst der danach verbleibende Wert ist die Grundlage für Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot. Wer im Bescheid nur die eine große Zahl sieht, sollte deshalb prüfen, welcher Wert der Bewertung wirklich zugrunde gelegt wurde – gerade im Bereich der Schwellen kann das den Unterschied machen.

Bei einer Akteneinsicht lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer überprüfen. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört auch dessen Auswertbarkeit dazu. Ob sich aus solchen Punkten etwas ergibt, hängt vom jeweiligen Vorgang ab und lässt sich nicht pauschal vorwegnehmen.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Aspekte, die oft übersehen werden: Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also liegt in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; in Betracht kommt das etwa, wenn ein Arbeitsplatzverlust droht. Das ist immer eine Frage des Einzelfalls und muss konkret dargelegt werden.

Anhörungsbogen, Halterpost und Probezeit

Liegt Ihnen ein Anhörungsbogen vor, ist das noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Eingeständnis. Auch Fahrzeughalter, die angeschrieben werden, müssen sich nicht selbst belasten – niemand ist verpflichtet, sich selbst zu beschuldigen.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist zusätzlich Vorsicht geboten: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausdrücklich an die Rechtskraft an.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht in jedem Fall erforderlich. Falls Sie weiter entfernt von Kümmersbruck wohnen, ist das ein Punkt, den man früh ansprechen sollte. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 85 bei Kümmersbruck – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie sich nicht äußern, und Ihr Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Spielt es eine Rolle, ob die Messstelle auf der B 85 innerorts oder außerorts liegt?

Ja. Die Einordnung richtet sich nach der Beschilderung, insbesondere der Ortstafel. Innerorts sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung höher, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw innerorts ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingelegt werden, eine Begründung ist dabei noch nicht erforderlich. Läuft die Frist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen: Bayern

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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