Sie haben Post wegen einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 62 Höhe Brücke BAB 7 bei Niederaula-Niederjossa erhalten. Ob Anhörungsbogen oder bereits ein Bußgeldbescheid: Beides ist noch keine endgültige Entscheidung über Ihren Fall.
Wichtig ist jetzt vor allem, die Unterschiede zu kennen. Der Anhörungsbogen fragt Angaben ab – zur Person müssen Sie antworten, zur Sache nicht. Beim Bußgeldbescheid läuft eine Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung, innerhalb derer Einspruch möglich ist; eine Begründung kann später folgen. In dieser Zeit lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form trägt.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 62 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Niederaula-Niederjossa |
Anhörungsbogen zur Messung auf der B 62: was Sie sagen müssen und was nicht
Häufig geht zuerst Post an den Halter des Fahrzeugs. Daraus folgt aber nicht, dass damit auch der Fahrer feststeht. Verpflichtend sind allein Ihre Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Wie es zu der Fahrt gekommen ist, wer am Steuer saß oder warum welche Geschwindigkeit gefahren wurde, müssen Sie nicht schildern.
Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil gereichen, und niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn Sie als Halter angeschrieben werden und die Behörde die Fahrerfrage stellt.
Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen. Sinnvoller ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen. Über einen Anwalt ist Akteneinsicht schon vor Erlass eines Bescheids möglich. Geprüft werden dabei unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden können.
Innerorts oder außerorts – warum das für die B 62 den Unterschied macht
Bei Bundesstraßen ist die Einordnung nicht automatisch klar. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, richtet sich nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Diese Einordnung entscheidet mit darüber, welcher Regelsatz greift: Bei derselben Überschreitung liegen die innerörtlichen Sätze höher als die außerörtlichen.
Auch die Schwelle für ein Regelfahrverbot hängt daran. Für Pkw ist ein Fahrverbot innerorts im Regelfall ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Vor all dem steht die Messtoleranz: Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen, maßgeblich ist erst das Ergebnis danach. Gerade an den Grenzen zur nächsten Stufe kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden. Welche Geschwindigkeit an der konkreten Stelle zulässig war und welche Zeichen dort standen, lässt sich anhand der Akte nachvollziehen.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansätze: In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist – dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Und wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden, was die Belastung planbar macht.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; viele Schritte laufen ohnehin schriftlich über den Anwalt. Eine Anreise ist damit nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer vermeidbar. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – ein Blick in die Police lohnt sich früh.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur B 62 bei Niederaula-Niederjossa erhalten – muss ich ausfüllen, wer gefahren ist?
Nein. Verpflichtend sind nur die Angaben zu Ihrer Person, Angaben zur Sache sind freiwillig. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden.
Gilt die Stelle auf der B 62 als innerorts oder außerorts?
Das richtet sich bei Bundesstraßen nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung wirkt sich auf den Regelsatz und auf die Schwelle für ein Fahrverbot aus und lässt sich über die Akteneinsicht klären.
Kann ich das Verfahren führen, ohne selbst vor Ort zu erscheinen?
Vieles läuft schriftlich über den Anwalt. Kommt es nach einem Einspruch zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht, kann das Gericht auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – garantiert ist das aber nicht.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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