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Geblitzt auf der B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, der Umschlag ist amtlich, und plötzlich geht es nicht mehr um eine Zahl auf dem Tacho, sondern um Punkte, Geld und vielleicht sogar um ein Fahrverbot. Wer an der Messstelle B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen geblitzt wurde, hält oft zuerst den Anhörungsbogen in der Hand – oder direkt den Bußgeldbescheid. Viele zahlen schnell, weil sie davon ausgehen, dass Messungen „sowieso stimmen“. Genau diese Annahme lohnt sich zu prüfen.

Geschwindigkeitsmessungen gelten rechtlich häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das erleichtert der Behörde den Nachweis – aber nur, wenn die Voraussetzungen tatsächlich eingehalten wurden. Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Dokumentation können dazu führen, dass das Ergebnis angreifbar ist.

Einspruchsfrist: Zwei Wochen, die über alles entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft eine harte Frist: Ab Zustellung bleiben in der Regel zwei Wochen für den Einspruch. Danach wird der Bescheid rechtskräftig – selbst wenn später Zweifel an der Messung auftauchen. Beim Anhörungsbogen ist die Lage entspannter, aber auch hier können unbedachte Angaben die Verteidigung erschweren.

Wichtig: Ein Einspruch muss nicht sofort begründet werden. Es reicht, fristwahrend zu reagieren und anschließend über Akteneinsicht zu klären, was die Behörde tatsächlich in der Hand hat. Gerade wenn es um drohende Punkte oder ein Fahrverbot geht, ist ein überstürztes „Ich war’s“ selten hilfreich.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Der Startpunkt jeder Überprüfung

Ob die Messung verwertbar ist, steht und fällt mit den Unterlagen. Dazu zählen Messprotokoll, Geräteunterlagen, Eichnachweise und – je nach System – auch Rohmessdaten und Auswerteinformationen. Erst wenn diese Dokumente vorliegen, lässt sich seriös beurteilen, ob das Verfahren korrekt lief oder ob sich Ansatzpunkte für Einwände ergeben.

Für Betroffene ist Akteneinsicht praktisch nur über die Verteidigung sinnvoll. In der Akte finden sich oft Details, die im Bescheid nicht auftauchen: etwa Hinweise zur Gerätekonfiguration, zur Fotodokumentation oder zu Besonderheiten der Messserie. Auch an der Messstelle B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen ist deshalb nicht die „Vermutung“ entscheidend, sondern das, was sich aus den Akten und Daten tatsächlich ableiten lässt.

Typische Fehlerquellen: Warum Messungen trotz Technik angreifbar sein können

Moderne Messgeräte sind leistungsfähig, aber nicht unfehlbar. Typische Streitpunkte sind eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel oder Reflexionen, die das Messergebnis beeinflussen können. Ebenso relevant sind Bedienfehler – etwa bei der Ausrichtung, der Dokumentation oder der Zuordnung des Fahrzeugs auf dem Messfoto.

Auch formale Fragen spielen eine Rolle: War das Gerät gültig geeicht? Gibt es ein vollständiges Messprotokoll? Ist nachweisbar, dass das eingesetzte Personal geschult war? Solche Punkte entscheiden mit darüber, ob das Gericht von einem ordnungsgemäßen Ablauf ausgeht oder ob Zweifel bleiben, die sich zugunsten des Betroffenen auswirken können.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung notieren und nicht verstreichen lassen.
  • Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen nur das angeben, was wirklich nötig ist; zur Sache muss man sich nicht äußern.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Bescheid/Anhörungsbogen und alle Anlagen aufbewahren; Zustelldatum dokumentieren.
  • Akteneinsicht anstoßen: Über einen Anwalt die vollständige Akte inklusive Messunterlagen und – soweit vorhanden – Daten anfordern.
  • Technische Prüfung erwägen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen, bevor man sich festlegt.

Genau an dieser Stelle setzt die Verteidigung häufig an: Nicht „Gefühl gegen Behörde“, sondern Akte gegen Akte. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit. Er lässt Messungen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen – so können Messfehler sichtbar werden, die im Bescheid nicht erkennbar sind.

Viele Betroffene sorgen sich um die Kosten. In der Praxis übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die anwaltliche Vertretung und auch die sachverständige Überprüfung häufig, sofern Verkehrsrechtsschutz besteht. Das klärt man am besten früh, bevor Fristen ablaufen oder unnötige Zahlungen erfolgen.

Wenn Sie an der Messstelle B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen geblitzt wurden, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Akte und die Messunterlagen – besonders, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf; nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags. Auch bei der Messstelle B27, km 34,5, Fahrtrichtung Stuttgart, nahe Tübingen gilt: Erst die technische und rechtliche Prüfung zeigt, ob der Bescheid Bestand hat.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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