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Geblitzt auf der B 167 bei Grieben

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Geblitzt auf der B 167 bei Grieben

Sie sind auf der B 167 bei Grieben geblitzt worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Beide Schreiben haben unterschiedliche Bedeutung, und beide sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben oder überweisen.

Wichtig ist zunächst die Frist. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch hält das Verfahren offen, damit über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und der Vorwurf inhaltlich überprüft werden kann.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 167 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Grieben

Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – was Sie unterschreiben müssen

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung. Er dient der Behörde dazu, den Sachverhalt zu klären und herauszufinden, wer gefahren ist. Verpflichtet sind Sie allein zu Angaben über Ihre Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Was den Vorwurf selbst betrifft, besteht keine Pflicht, sich zu äußern.

Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt. Das Schweigen darf im Verfahren nicht als Eingeständnis oder sonst zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Häufig ist es sinnvoll, zunächst nichts zur Fahrereigenschaft zu erklären und erst nach Einsicht in die Akte zu entscheiden, ob und was vorgetragen wird.

Erst der Bußgeldbescheid setzt die Zwei-Wochen-Frist in Lauf. Maßgeblich ist die Zustellung, nicht das Datum auf dem Schreiben. Notieren Sie also, wann der Bescheid bei Ihnen angekommen ist, und heben Sie den Briefumschlag mit dem Zustellungsvermerk auf.

Innerorts oder außerorts: Warum die Beschilderung an der B 167 zählt

Bei einer Bundesstraße wie der B 167 richtet sich die zulässige Geschwindigkeit nach der Beschilderung vor Ort. Ob eine Stelle als innerorts oder außerorts gilt, entscheidet die Ortstafel – und diese Einordnung wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Für das Ergebnis der Messung ist außerdem die Toleranz von Bedeutung. Vom gemessenen Wert wird ein Abzug vorgenommen; nur der danach verbleibende Wert ist Grundlage des Vorwurfs. Liegt dieser Wert nahe an einer Grenze, kann schon eine korrekte Toleranzbehandlung über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden.

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Zu den Punkten, die im Bescheid genannt sind, sollten deshalb auch bestehende Eintragungen mitbedacht werden.

Akteneinsicht, Fahrverbot und Probezeit

Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen. Geprüft werden dabei unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob die Zuordnung zum Fahrer tatsächlich trägt. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, gehört auch dessen Aussagekraft zur Prüfung.

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei praktische Ansätze. Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Daneben kann in Ausnahmefällen von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das überhaupt in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust konkret droht.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Falls Sie nicht in der Nähe von Grieben wohnen, ist das kein Hindernis: Das Verfahren kann vollständig aus der Ferne geführt werden, per Telefon, E-Mail und Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten häufig – ein kurzer Blick in die Police lohnt sich vor der ersten Entscheidung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der B 167 bei Grieben erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Pflicht sind allein Ihre Personalien. Zur Sache, also auch zur Fahrereigenschaft, müssen Sie nichts sagen; Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden, sodass die Akte danach in Ruhe ausgewertet werden kann.

Wonach richtet sich, ob der Verstoß bei Grieben als innerorts gilt?

Allein nach der Beschilderung, also nach der Ortstafel. Die Einordnung ist wichtig, weil die Regelsätze innerorts bei gleicher Überschreitung höher ausfallen als außerorts.

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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