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Geblitzt auf der B 27, km 15,2, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B 27, km 15,2, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid vielleicht schon daneben: Wer an der Messstelle B 27, km 15,2, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst, ob sich „da noch etwas machen lässt“. Viele gehen davon aus, dass eine Messung automatisch stimmt. Im Verkehrsrecht zählt aber nicht das Gefühl, sondern ob das Verfahren korrekt dokumentiert und durchgeführt wurde.

Standardisiertes Messverfahren: korrekt nur bei korrekten Voraussetzungen

Geschwindigkeitsmessungen werden häufig als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das erleichtert Behörden und Gerichten die Arbeit, weil bei typischen Abläufen zunächst von einer richtigen Messung ausgegangen wird. Diese Vermutung trägt aber nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten sind: Gerät, Aufbau, Bedienung und Dokumentation müssen zusammenpassen.

Genau hier setzt die Verteidigung an. Denn schon kleine Abweichungen können die Verwertbarkeit erschüttern oder zumindest Zweifel begründen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, bringt dafür die Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und prüft, ob das Verfahren im konkreten Fall wirklich „standardisiert“ gelaufen ist.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Bewertung

Ob sich ein Einspruch lohnt, lässt sich selten aus dem Bescheid allein ablesen. Entscheidend ist die Akteneinsicht: Messprotokoll, Foto, Auswertevermerk und die weiteren Unterlagen zeigen erst, wie die Messung zustande kam. Je nach Bundesland und Messsystem können auch Rohmessdaten und Statistikdateien eine Rolle spielen, weil sie eine nachträgliche Plausibilitätsprüfung ermöglichen.

Bei der Messstelle B 27, km 15,2, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf gilt daher derselbe Grundsatz wie überall: Erst die Akte, dann die Strategie. Dr. Bunzel lässt die Unterlagen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten, um mögliche Messfehler fachlich belastbar zu identifizieren. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.

Typische Fehlerquellen: Wo Messungen in der Praxis angreifbar sein können

Auch wenn moderne Systeme technisch ausgereift sind, entstehen Fehler oft im Zusammenspiel von Gerät, Umgebung und Bedienung. Häufige Ansatzpunkte sind nicht spektakulär, aber juristisch relevant: Wurde korrekt aufgebaut, wurde richtig zugeordnet, wurde sauber dokumentiert? Gerade bei der Zuordnung eines Fahrzeugs zur Messung und bei der Frage, ob die Messbedingungen eingehalten wurden, finden Sachverständige immer wieder prüfungswürdige Punkte.

Typische Fehlerquellen (allgemein) sind etwa ein ungünstiger Messwinkel, Reflexionen, unklare Fahrzeugzuordnung bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich oder Bedienfehler bei Aufbau und Auswertung. Auch Lücken in der Dokumentation können problematisch sein, weil ein Gericht dann nicht mehr zuverlässig nachvollziehen kann, ob die Voraussetzungen eingehalten wurden. Ob das im Einzelfall durchgreift, hängt von den Akten und den technischen Details ab.

Fristen und Ablauf: Zwei Wochen entscheiden über Ihre Optionen

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; wird sie versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch muss nicht begründet werden, sinnvoll ist aber, ihn nicht „ins Blaue hinein“ zu formulieren, sondern die Akteneinsicht und die technische Prüfung gezielt vorzubereiten.

Was Sie jetzt konkret tun sollten

  • Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die Zwei-Wochen-Frist für den Einspruch sichern.
  • Nichts vorschnell einräumen: Angaben zur Sache erst nach Akteneinsicht und Beratung machen.
  • Akteneinsicht beantragen: Messunterlagen, Protokolle und – soweit verfügbar – Rohmessdaten anfordern.
  • Technik prüfen lassen: Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik bewerten lassen.
  • Versicherung klären: Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung stellen, falls vorhanden.

Ob es am Ende um ein Verwarnungsgeld, einen Punkt oder ein Fahrverbot geht, entscheidet sich oft an Details, die Laien gar nicht sehen können. Gerade deshalb arbeitet Dr. Maik Bunzel in seinen Verfahren regelmäßig mit technischen Gutachtern zusammen: Nicht um zu „tricksen“, sondern um zu prüfen, ob die Messung belastbar ist und ob die Akten das auch hergeben. Die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen übernimmt die dafür anfallenden Kosten in vielen Fällen.

Wenn Sie an der Messstelle B 27, km 15,2, Fahrtrichtung Göttingen, bei der Abfahrt Rosdorf geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf. Er kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob ein Einspruch sinnvoll ist und lässt die Messung bei Bedarf sachverständig prüfen. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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