Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der B 173 in Plauen, Dresdener Straße Richtung Friedrich-Eckardt-Straße

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der B 173 in Plauen, Dresdener Straße Richtung Friedrich-Eckardt-Straße

Sie sind auf der B 173 in Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße gemessen worden und haben Post bekommen? Dann geht es jetzt zuerst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Eingeständnis. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon vor einem Bescheid, und erst danach sinnvoll entscheiden, wie es weitergeht.

Die Messstelle im Überblick

Straße B 173 (Bundesstraße)
Ort / Abschnitt Plauen, Dresdener Straße
Fahrtrichtung Friedrich-Eckardt-Straße
Bundesland Sachsen

Was sich am Vorwurf überhaupt prüfen lässt

Entscheidend ist nie der Wert, der zuerst angezeigt wird, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert bestimmt, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Über die Akteneinsicht wird sichtbar, worauf sich der Vorwurf stützt. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Frage, ob Sie als Fahrerin oder Fahrer zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kommt es darauf an, was darauf tatsächlich erkennbar ist. Solange Sie die Unterlagen nicht kennen, ist jede Stellungnahme zur Sache ein Schuss ins Dunkle – auch deshalb ist Schweigen zu Beginn oft die ruhigere Variante.

Innerorts oder außerorts – die Beschilderung entscheidet

Bei einer Bundesstraße wie der B 173 ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit ausschließlich aus der Beschilderung vor Ort, ebenso die Einordnung als innerorts oder außerorts: Maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Folgen, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.

Auch beim Fahrverbot verläuft die Grenze unterschiedlich: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn bereits ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Schilder an der Stelle der Messung eindeutig, gültig und für Sie rechtzeitig erkennbar aufgestellt waren, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.

Fahrverbot, Probezeit und die praktische Seite

Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst auf einen passenden Zeitpunkt legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, entscheidet sich am Einzelfall.

Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend in jedem Verfahren. Wichtig bleibt die Frist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Versäumung nicht auf eigenem Verschulden beruht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.

Überschreitung innerorts außerorts
bis 10 km/h 30 €
0 Punkte
20 €
0 Punkte
11–15 km/h 50 €
0 Punkte
40 €
0 Punkte
16–20 km/h 70 €
0 Punkte
60 €
0 Punkte
21–25 km/h 115 €
1 Punkt
100 €
1 Punkt
26–30 km/h 180 €
1 Punkt
150 €
1 Punkt
31–40 km/h 260 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
200 €
1 Punkt
41–50 km/h 400 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 560 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 800 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate
700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der Dresdener Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; niemand muss sich selbst belasten, auch nicht als angeschriebener Halter.

Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Wovon hängt ab, ob hier die innerörtlichen oder die außerörtlichen Sätze gelten?

Allein von der Beschilderung, konkret von der Ortstafel. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze und eine niedrigere Fahrverbotsschwelle gelten, lohnt die Prüfung dieser Einordnung über die Akteneinsicht.

Weitere Messstellen: Sachsen

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite