Sie sind auf der B 173 in Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße gemessen worden und haben Post bekommen? Dann geht es jetzt zuerst um zwei Fragen: Welches Schreiben liegt Ihnen vor – ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid – und welche Frist läuft dadurch.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, zur Sache selbst nicht; Schweigen darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden und gilt nicht als Eingeständnis. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – eine Begründung ist dafür zunächst nicht erforderlich. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, auch schon vor einem Bescheid, und erst danach sinnvoll entscheiden, wie es weitergeht.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | B 173 (Bundesstraße) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Plauen, Dresdener Straße |
| Fahrtrichtung | Friedrich-Eckardt-Straße |
| Bundesland | Sachsen |
Was sich am Vorwurf überhaupt prüfen lässt
Entscheidend ist nie der Wert, der zuerst angezeigt wird, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Erst dieser Wert bestimmt, in welche Stufe der Vorwurf fällt – und damit auch, ob überhaupt Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.
Über die Akteneinsicht wird sichtbar, worauf sich der Vorwurf stützt. Geprüft werden können unter anderem der Ablauf der Messung, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung an der betreffenden Stelle und die Frage, ob Sie als Fahrerin oder Fahrer zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, kommt es darauf an, was darauf tatsächlich erkennbar ist. Solange Sie die Unterlagen nicht kennen, ist jede Stellungnahme zur Sache ein Schuss ins Dunkle – auch deshalb ist Schweigen zu Beginn oft die ruhigere Variante.
Innerorts oder außerorts – die Beschilderung entscheidet
Bei einer Bundesstraße wie der B 173 ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit ausschließlich aus der Beschilderung vor Ort, ebenso die Einordnung als innerorts oder außerorts: Maßgeblich ist die Ortstafel. Diese Einordnung hat spürbare Folgen, denn bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts.
Auch beim Fahrverbot verläuft die Grenze unterschiedlich: Für Pkw ist ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h Überschreitung vorgesehen, außerorts erst ab 41 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn bereits ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Ob die Schilder an der Stelle der Messung eindeutig, gültig und für Sie rechtzeitig erkennbar aufgestellt waren, gehört zu den Punkten, die sich anhand der Akte nachvollziehen lassen.
Fahrverbot, Probezeit und die praktische Seite
Steht ein Fahrverbot im Raum, gibt es zwei Stellschrauben. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst auf einen passenden Zeitpunkt legen. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, entscheidet sich am Einzelfall.
Wer noch in der Probezeit fährt, sollte besonders genau hinsehen: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt regeln, und auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden – eine Anreise ist damit nicht ausgeschlossen, aber auch nicht zwingend in jedem Verfahren. Wichtig bleibt die Frist: Läuft sie ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Versäumung nicht auf eigenem Verschulden beruht. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
Ob innerorts oder außerorts gilt, ergibt sich aus der Beschilderung am Messort.
| Überschreitung | innerorts | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € 0 Punkte |
20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 50 € 0 Punkte |
40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 70 € 0 Punkte |
60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 115 € 1 Punkt |
100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 180 € 1 Punkt |
150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 400 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 800 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der Dresdener Straße erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwendet werden; niemand muss sich selbst belasten, auch nicht als angeschriebener Halter.
Wie viel Zeit habe ich nach einem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht gleich begründet werden. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.
Wovon hängt ab, ob hier die innerörtlichen oder die außerörtlichen Sätze gelten?
Allein von der Beschilderung, konkret von der Ortstafel. Da innerorts bei gleicher Überschreitung höhere Regelsätze und eine niedrigere Fahrverbotsschwelle gelten, lohnt die Prüfung dieser Einordnung über die Akteneinsicht.
Weitere Messstellen: Sachsen
- Geblitzt auf der A 4 bei km 72,1 in Chemnitz
- Geblitzt auf der A 14 bei Schkeuditz
- Geblitzt auf der A 13 Höhe Airport in Dresden, Richtung Berlin
- Geblitzt in der Niederhohndorfer Straße in Zwickau, Richtung Niederhohndorf
- Geblitzt auf der A 9 in der Abfahrt zur A 14 bei Wiedemar, Richtung Dresden
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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