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Geblitzt auf der B 173 Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der B 173 Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, daneben der Briefumschlag mit dem Behördenlogo – und plötzlich geht es nicht mehr um Alltag, sondern um Fristen, Punkte und Geld. Wer an der Messstelle B 173 Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße geblitzt wurde, fragt sich oft als Erstes: Kann das überhaupt stimmen? Die kurze Antwort lautet: Möglich – aber eben nicht automatisch. Ob ein Vorwurf trägt, hängt davon ab, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam.

Viele Verfahren stützen sich auf ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren. Das entlastet die Behörde, weil Gerichte grundsätzlich von zuverlässigen Ergebnissen ausgehen dürfen – allerdings nur, wenn die Voraussetzungen eingehalten wurden. Genau hier setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an: Nicht die Theorie zählt, sondern die konkrete Umsetzung im Einzelfall.

Einspruchsfrist und Verfahrensablauf: Zwei Wochen entscheiden

Beim Bußgeldbescheid läuft die Uhr: 14 Tage nach Zustellung ist in der Regel Schluss mit Einwänden, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Sache später gegen Sie verwendet werden können. Wer unsicher ist, lässt zunächst prüfen, was die Akte tatsächlich hergibt.

Nach einem fristgerechten Einspruch muss die Behörde den Vorgang erneut bewerten; oft folgt dann entweder eine Rücknahme, eine Anpassung oder die Abgabe ans Gericht. Spätestens dort kommt es darauf an, ob sich Ansatzpunkte finden lassen, die den Messwert erschüttern oder zumindest Zweifel begründen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, hat in über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren erlebt, dass genau diese frühe Weichenstellung über den weiteren Verlauf entscheidet.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht beurteilen. Entscheidend sind dabei nicht nur der Bescheid und das Foto, sondern auch Messprotokoll, Geräteeichung, Aufbau- und Testnachweise sowie – je nach System – Rohmessdaten und Auswerteunterlagen. Fehlt etwas oder passt etwas nicht zusammen, kann das die Beweisführung der Behörde schwächen.

Gerade die Rohmessdaten sind häufig der Ausgangspunkt jeder technischen Überprüfung. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann anhand der Unterlagen prüfen, ob Messwertbildung, Plausibilitäten und Dokumentation schlüssig sind. Dr. Bunzel lässt Fälle regelmäßig von einem solchen Sachverständigen begutachten, um mögliche Messfehler sichtbar zu machen – nicht als Bauchgefühl, sondern als nachvollziehbare technische Kritik.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum sie relevant sind

Auch bei etablierten Messsystemen entstehen Fehler selten „aus dem Nichts“, sondern durch Bedingungen im Messbetrieb. Klassiker sind unklare Zuordnung des gemessenen Fahrzeugs, ungünstige Aufstellpositionen, Messwinkel, Reflexionen oder Bedienfehler bei Aufbau und Auswertung. Das bedeutet nicht, dass jede Messung falsch ist – aber dass man sie überprüfen kann und sollte, wenn die Folgen erheblich sind.

Hinzu kommt die formale Seite: Eine gültige Eichung ist Pflicht, und Messprotokolle müssen die Durchführung nachvollziehbar dokumentieren. Ebenso kann relevant werden, ob das eingesetzte Personal nachweisbar geschult war und ob die Vorgaben des Herstellers eingehalten wurden. Wer an der Messstelle B 173 Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße Post bekommen hat, sollte deshalb nicht nur auf den gemessenen km/h-Wert schauen, sondern auf die gesamte Beweiskette.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt in der Regel die 14-Tage-Einspruchsfrist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine Angaben zur Sache machen, bevor Akte und Beweismittel geprüft sind.
  • Akteneinsicht beantragen lassen: Erst damit werden Messprotokoll, Eichnachweise und weitere Unterlagen greifbar.
  • Sachverständigenprüfung erwägen: Technische Fragen klärt man nicht am Küchentisch, sondern mit Verkehrsmesstechnik.
  • Rechtsschutz klären: Häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwalt und Gutachter.

Die Kostenfrage schreckt viele ab – oft unnötig. In zahlreichen Fällen trägt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen sowohl die anwaltliche Vertretung als auch die Begutachtung durch den Sachverständigen. Das schafft Luft für eine sachliche Entscheidung: weiterverfolgen, begrenzen oder akzeptieren – aber auf Basis geprüfter Fakten.

Wenn Sie an der Messstelle B 173 Plauen, Dresdener Straße in Richtung Friedrich-Eckardt-Straße geblitzt wurden, lohnt sich eine strukturierte Prüfung besonders dann, wenn Punkte, ein Fahrverbot oder hohe Geldbußen im Raum stehen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), arbeitet dafür regelmäßig mit einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen, um mögliche Messfehler aufzudecken. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt auf und nutzen Sie das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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