An der A 8 bei Gruibingen wird bei Kilometer 160,235 in Fahrtrichtung Ulm die Geschwindigkeit gemessen, zulässig sind dort 100 km/h. Eingesetzt wird ein Blitzeranhänger, also eine Messung aus einem abgestellten Anhänger heraus.
Erhalten Sie Post in dieser Sache, gilt zunächst: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, und gegen einen Bußgeldbescheid können Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen – begründen müssen Sie ihn nicht sofort. Maßgeblich ist außerdem nicht der abgelesene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 8 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Gruibingen |
| Fahrtrichtung | Ulm |
| Bundesland | Baden-Württemberg |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 100 km/h |
Tempo 100 auf der A 8 – warum der genaue Wert zählt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgängig als außerorts. Das bedeutet: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze niedriger aus als innerorts. Gleichzeitig ist ein Limit von 100 km/h deutlich niedriger als das, was auf Autobahnabschnitten ohne Begrenzung gilt – der Abstand zwischen erlaubter und gefahrener Geschwindigkeit wächst dort schnell.
Tempolimits auf Autobahnen ergeben sich aus der Beschilderung; sie können dauerhaft oder vorübergehend angeordnet sein. Für das Verfahren ist deshalb wichtig, welcher Wert an der Messstelle in Fahrtrichtung Ulm konkret galt und ob die Beschilderung so aufgestellt war, dass sie für Sie erkennbar war. Ebenso relevant ist, welcher Wert nach Abzug der Toleranz übrig bleibt: Wenige Kilometer pro Stunde können darüber entscheiden, in welche Stufe der Vorwurf fällt.
Messung aus dem Blitzeranhänger – was überprüft werden kann
Ein Blitzeranhänger wird für einen bestimmten Zeitraum an einem Ort abgestellt und misst von dort aus. Wie bei jeder Geschwindigkeitsmessung muss die Anlage gültig geeicht und entsprechend den Vorgaben eingesetzt worden sein. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen; geprüft werden können dann unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung des Abschnitts und die Zuordnung des Vorwurfs zum Fahrer.
Bei Halterpost steht häufig die Fahrerfrage im Raum. Angaben zur Person sind Pflicht, Angaben zur Sache dagegen nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, gilt das nicht als Eingeständnis und darf nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden. Falls ein Messfoto in der Akte liegt, kann geprüft werden, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; sieht der Katalog ein Regelfahrverbot vor, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und wurde in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig gegen Sie verhängt, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen. In Ausnahmefällen lässt sich vom Fahrverbot absehen, wobei dann die Geldbuße erhöht wird – ob das in Betracht kommt, etwa wegen eines drohenden Arbeitsplatzverlusts, entscheidet der Einzelfall.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Falls Sie weiter entfernt von Gruibingen wohnen, ist das kein Hindernis – ein Verfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen können digital übermittelt werden. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 100. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 101–110 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 111–115 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 116–120 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 121–125 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 126–130 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 131–140 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 141–150 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 151–160 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 161–170 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 171 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Wie schnell durfte ich an dieser Stelle der A 8 fahren?
An der Messstelle bei Kilometer 160,235 in Richtung Ulm gilt ein Tempolimit von 100 km/h. Welcher Wert Ihnen konkret vorgeworfen wird, ergibt sich aus dem Bescheid nach Abzug der Messtoleranz.
Gilt die A 8 bei Gruibingen als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich etwas ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden; ein Bescheid ist der Anhörungsbogen noch nicht.
Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg
- Geblitzt auf der B 10 bei Göppingen, km 0,999, Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 8 bei Aichelberg (Albaufstieg), km 227,9, Richtung München
- Geblitzt auf der A 8 bei Pforzheim-Nord, Richtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 8 bei Ulm in Fahrtrichtung Stuttgart
- Geblitzt auf der A 8 bei Leinfelden-Echterdingen, Richtung Stuttgart (km 198,420)
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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