Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 8 bei Aichelberg (Albaufstieg), km 227,9, Richtung München

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 8 bei Aichelberg (Albaufstieg), km 227,9, Richtung München

Bei Kilometer 227,9 der A 8 in Fahrtrichtung München, im Bereich Aichelberg (Albaufstieg), wurde Ihre Geschwindigkeit mit einem mobilen Messgerät erfasst. Zulässig sind an dieser Stelle 120 km/h. Ob daraus ein Verfahren mit Punkten oder sogar einem Fahrverbot wird, hängt davon ab, welcher Wert nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt – denn maßgeblich ist immer dieser bereinigte Wert, nicht die Rohanzeige.

Erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, ist das noch keine Entscheidung gegen Sie. Kommt ein Bußgeldbescheid, läuft ab Zustellung eine Frist von zwei Wochen für den Einspruch, der zunächst nicht begründet werden muss. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt – und anschließend geprüft werden, ob Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer tragfähig sind.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 8 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aichelberg (Albaufstieg)
Fahrtrichtung München
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h

Tempolimit 120 km/h auf der Autobahn: Wie sich die Folgen staffeln

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen, während es innerorts bereits ab 31 km/h greift. Punkte im Fahreignungsregister entstehen ab 21 km/h Überschreitung – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Bei einer Begrenzung auf 120 km/h liegen die Schwellen also näher, als es auf einer Autobahn zunächst wirkt: Wer sich am fließenden Verkehr orientiert, kann den Punktebereich erreichen, ohne dies bewusst wahrzunehmen. Prüfen Sie deshalb zuerst, welcher Wert im Vorwurf nach Abzug der Toleranz angesetzt ist und in welche Stufe er fällt. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch Beschilderung festgelegt, und solche Anordnungen können auch vorübergehend gelten – ob die Beschilderung im konkreten Fall ordnungsgemäß und für Sie erkennbar war, lässt sich über die Akte nachvollziehen.

Mobile Messung: Was sich an der Messung selbst prüfen lässt

Gemessen wurde hier mobil. Bei mobilen Messungen kommt es neben dem Messwert selbst darauf an, ob das Gerät zum Tatzeitpunkt gültig geeicht war, ob die Bedienvorgaben eingehalten wurden und ob die Dokumentation des Einsatzes vollständig ist. Diese Unterlagen sind Teil der Verfahrensakte und nicht Teil des Bescheids, den Sie in der Hand halten – deshalb ist die Akteneinsicht der eigentliche Prüfschritt.

Ein zweiter Punkt ist die Fahrerzuordnung. Angeschrieben wird zunächst häufig der Halter, der nicht zwingend gefahren sein muss. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten; das gilt auch für Halter, die Post erhalten. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt – das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört zur Prüfung auch, ob sich daraus überhaupt eine belastbare Zuordnung ergibt.

Frist, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, nämlich wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Steht ein Fahrverbot im Raum, gilt: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gewählt werden. In Ausnahmefällen kann vom Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das trägt, entscheidet der Einzelfall.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung: Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles läuft ohnehin schriftlich über den Anwalt – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Strecke wohnen, sollte dieser Punkt früh mit besprochen werden. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 120. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 121–130 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 131–135 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 136–140 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 141–145 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 146–150 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 151–160 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 161–170 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 171–180 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 181–190 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 191 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Auf der A 8 bei Aichelberg galten 120 km/h – zählt das als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt, unabhängig von der Höhe des Tempolimits. Die Regelsätze und die Fahrverbotsschwelle richten sich daher nach den außerörtlichen Werten.wodurch ein Fahrverbot im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen ist.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Sie müssen sich nicht selbst belasten, und Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

Lohnt sich ein Einspruch, wenn mobil gemessen wurde?

Das lässt sich erst nach Einsicht in die Verfahrensakte beurteilen, die über einen Anwalt beantragt werden kann. Geprüft werden dabei unter anderem Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer; der Einspruch selbst ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich und muss nicht sofort begründet werden.

Weitere Messstellen auf der A 8 in Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite