Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm. Wer an der Messstelle A7, km 98,3, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen geblitzt wurde, fragt sich meist zuerst: Zahlen und abhaken oder lohnt sich ein genauer Blick? Viele Bescheide wirken endgültig, sind es aber nicht zwingend.
Geschwindigkeitsmessungen gelten häufig als „standardisiertes Messverfahren“. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen, dürfen Behörden und Gerichte grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau dort setzt die Verteidigung an, denn diese Voraussetzungen müssen im Einzelfall nachweisbar erfüllt sein.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist keine Prüfung möglich
Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, zeigt sich nicht am Foto allein, sondern in der Akte. Entscheidend sind Messprotokoll, Nachweise zur Eichung, Unterlagen zur Geräteeinrichtung und häufig auch gespeicherte Messdaten. Erst daraus lässt sich ablesen, ob das Verfahren korrekt dokumentiert wurde oder ob Lücken und Widersprüche bestehen.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren bringt er die Erfahrung mit, welche Unterlagen typischerweise fehlen oder unklar bleiben. Eine technische Prüfung kann Messfehler sichtbar machen, die auf den ersten Blick niemand erkennt.
Typische Fehlerquellen bei Messungen, die Sachverständige prüfen
Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler entstehen, etwa durch die konkrete Aufstellung, den Messwinkel oder Reflexionen im Messumfeld. Hinzu kommen Bedienfehler: falsche Zuordnung eines Fahrzeugs, unvollständige Testsequenzen, Abweichungen zwischen Dokumentation und tatsächlichem Ablauf. Solche Punkte sind keine Unterstellung, sondern klassische Prüfsteine, die ein Gutachter anhand der Akten und Daten abarbeitet.
Gerade wenn mehrere Fahrzeuge im Messbereich sind oder die Zuordnung auf dem Foto nicht eindeutig wirkt, lohnt sich eine nüchterne Kontrolle. Bei der Messstelle A7, km 98,3, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen gilt daher: Nicht spekulieren, sondern Unterlagen beschaffen und fachlich auswerten lassen. Denn ob ein Fehler vorliegt, entscheidet sich an Details, nicht am Bauchgefühl.
Einspruchsfrist und Ablauf: Zwei Wochen sind schnell vorbei
Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer nur einen Anhörungsbogen erhalten hat, muss noch keinen Einspruch einlegen, sollte aber nichts vorschnell einräumen. Sinnvoll ist ein geordnetes Vorgehen: Fristen sichern, Akteneinsicht beantragen, dann erst entscheiden.
- Frist notieren: Datum der Zustellung prüfen und die zwei Wochen im Kalender sichern.
- Nichts überstürzt zugeben: Beim Anhörungsbogen sorgfältig bleiben, keine „Erklärungen“ ins Blaue hinein.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und Messdaten anfordern.
- Messung prüfen lassen: Sachverständige können Dokumentations- und Technikfehler systematisch bewerten.
- Folgen realistisch einordnen: Punkte oder Fahrverbot hängen an Schwellenwerten, die genau berechnet werden.
Viele Betroffene unterschätzen, dass schon formale Punkte entscheidend sein können: Ist die Eichung lückenlos nachgewiesen? Passt die Dokumentation zur konkreten Messung? Wurde das Messpersonal nachweisbar geschult? Dr. Maik Bunzel lässt solche Fragen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; häufig übernimmt die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen die Kosten dieser Prüfung.
Wenn Sie an der Messstelle A7, km 98,3, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen geblitzt wurden, kann ein rechtzeitig eingelegter Einspruch die Tür zur Aktenprüfung öffnen. Nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags, damit Fristen gewahrt und die Unterlagen zügig ausgewertet werden können.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.