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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Ellenberg, km 764,450, Richtung Ulm

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Geblitzt auf der A 7 bei Ellenberg, km 764,450, Richtung Ulm

Sie sind auf der A 7 bei Ellenberg in Fahrtrichtung Ulm bei Kilometer 764,450 gemessen worden. An dieser Stelle wurde mobil mit einem PoliScan FM1 gemessen, zulässig waren dort 80 km/h. Ob daraus ein Verwarnungsgeld, eine Geldbuße mit Punkt oder zusätzlich ein Fahrverbot wird, richtet sich nach der Überschreitung, die nach Abzug der Messtoleranz übrig bleibt.

Wichtig ist zunächst die Post, die Sie erhalten haben: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern die Aufforderung, sich zu äußern. Ein Bußgeldbescheid setzt dagegen eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung in Gang, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden kann – eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, und zwar schon vor einem Bescheid.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Ellenberg
Fahrtrichtung Ulm
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Fm1
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn: Was die Einordnung als „außerorts“ bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Folgen aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und auch ein Fahrverbot ist außerorts erst später vorgesehen. Für Pkw liegt die Schwelle für ein Regelfahrverbot außerorts bei einer Überschreitung von 41 km/h, innerorts dagegen schon bei 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Maßgeblich ist nie der zunächst angezeigte Wert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade wenn Ihr Vorwurf knapp über einer Schwelle liegt, kann jeder Kilometer pro Stunde über Punkte oder Fahrverbot entscheiden. Prüfen lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit allgemein durch Beschilderung festgelegt, teils auch nur vorübergehend – welches Schild für Ihre Fahrt maßgeblich war und ob es ordnungsgemäß angeordnet und aufgestellt war, ergibt sich erst aus der Akte.

Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer

Wird der Halter angeschrieben, entsteht häufig der Eindruck, man müsse den Vorfall nun aufklären. Das ist nicht so: Verpflichtend sind allein die Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Angaben zur Sache sind freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Auch sonst muss sich niemand selbst belasten, und das gilt ebenso für angeschriebene Halter.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, kann die Zuordnung zum Fahrer ein eigener Prüfpunkt sein. Vorschnelle schriftliche Erklärungen engen den Spielraum dagegen oft ein, bevor der Akteninhalt überhaupt bekannt ist. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge: Frist sichern, Akte anfordern, danach inhaltlich entscheiden.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, sind zwei Punkte praktisch relevant: Beim ersten Fahrverbot – also wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – kann der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst gelegt werden. Und in Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, und muss belegt vorgetragen werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Nach Ablauf der Einspruchsfrist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich – das ist besonders dann bedeutsam, falls Sie weiter entfernt wohnen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig; ein Anruf bei Ihrem Versicherer klärt das schnell.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich bin auf der A 7 Richtung Ulm mit 80 km/h Limit geblitzt worden – gilt hier innerorts oder außerorts?

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts, auch wenn dort nur 80 km/h zulässig sind. Die Regelsätze sind bei gleicher Überschreitung damit niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Der Vorwurf beruht auf einer mobilen Messung – lässt sich das überprüfen?

Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, auch schon vor einem Bußgeldbescheid. Geprüft werden können unter anderem die Messung, die Eichung des Geräts, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer bei Ellenberg am Steuer saß?

Pflicht sind nur die Angaben zu Ihrer Person, nicht die Angaben zur Sache. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt, und das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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