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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Aalen, km 785,150, Richtung Ulm

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Geblitzt auf der A 7 bei Aalen, km 785,150, Richtung Ulm

An dieser Stelle der A 7 bei Aalen, km 785,150 in Fahrtrichtung Ulm, wurde mit einer mobilen Messung die Geschwindigkeit kontrolliert. Zulässig sind hier 80 km/h. Wer darüber lag, erhält in der Regel zunächst Post – entweder einen Anhörungsbogen oder direkt einen Bußgeldbescheid.

Wichtig ist der Unterschied: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung können Sie Einspruch einlegen, ohne ihn sofort begründen zu müssen. Erst danach lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und prüfen, ob die Vorwürfe tragen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Aalen
Fahrtrichtung Ulm
Bundesland Baden-Württemberg
Art der Messung Mobiler Blitzer
Messgerät Poliscan Speed
Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

80 km/h auf der Autobahn: Was der Vorwurf bedeutet

Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts. Das wirkt sich unmittelbar auf die Höhe der Sanktion aus: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist dabei nie der roh gemessene Wert, sondern die Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz. Schon deshalb lohnt der Blick in die Unterlagen, denn ein Wert knapp oberhalb einer Stufengrenze kann nach korrekter Toleranzabzugsrechnung in eine mildere Stufe fallen.

Ein Tempolimit von 80 km/h auf einer Autobahn ergibt sich aus der Beschilderung. Solche Anordnungen können dauerhaft oder vorübergehend gelten, und für den Vorwurf kommt es darauf an, dass die maßgebliche Beschilderung für die Fahrtrichtung – hier Richtung Ulm – auch tatsächlich so gegolten hat und erkennbar war. Ob das der Fall war, lässt sich seriös erst anhand der Akte beurteilen, nicht anhand des Bescheidtextes.

Ab 21 km/h Überschreitung nach Toleranzabzug kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; zwei Punkte werden eingetragen, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Wer sich in der Probezeit befindet, sollte besonders aufmerksam sein: Eine Überschreitung ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Entscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Mobile Messung – was sich prüfen lässt

Bei einer mobilen Kontrolle kommt es darauf an, dass Aufbau, Bedienung und Auswertung den Vorgaben entsprechen und dokumentiert sind. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden. Geprüft werden unter anderem der Messvorgang selbst, die gültige Eichung, die Beschilderung und die Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dessen Auswertbarkeit zu den Punkten, die man sich ansieht.

Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, gilt: Angaben zu Ihrer Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – müssen Sie machen. Zur Sache selbst müssen Sie sich nicht äußern. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gewertet und nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Eine vorschnelle schriftliche Erklärung kann dagegen Angaben in die Akte bringen, die sich später nicht mehr zurücknehmen lassen.

Fahrverbot, Kosten und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es zwei Ansatzpunkte. Handelt es sich um das erste Fahrverbot – also lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor –, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine passende Zeit legen. Daneben kann in Ausnahmefällen ganz von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird im Gegenzug die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, hängt von den Umständen Ihres Einzelfalls ab und muss begründet vorgetragen werden.

Das Verfahren lässt sich vollständig schriftlich und digital führen. Falls Sie weiter entfernt von Aalen wohnen, ist eine Anreise für Akteneinsicht und Korrespondenz nicht erforderlich. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie häufig die Kosten der Verteidigung; die Deckungsanfrage kann vorab geklärt werden. Achten Sie in jedem Fall auf das Zustellungsdatum auf dem Umschlag oder der Postzustellungsurkunde – daran hängt die Zweiwochenfrist für den Einspruch.

Welche Folgen drohen?

An dieser Stelle gilt Tempo 80. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung vorgeworfene Geschwindigkeit außerorts
bis 10 km/h 81–90 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 91–95 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 96–100 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 101–105 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 106–110 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 111–120 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 121–130 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 131–140 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 141–150 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 151 und mehr km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan

So misst PoliScan

PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.

PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.

Standardisiertes Messverfahren

Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).

Was wir in der Akte prüfen

  • Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
  • Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
  • Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
  • Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
  • Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
  • Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
  • Schulungsnachweis des Messpersonals.

Rohmessdaten

Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.

Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.

Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Ulm unterwegs und bin geblitzt worden – wann kommt die Post?

Ein fester Zeitpunkt lässt sich nicht nennen. Üblich ist, dass zunächst ein Anhörungsbogen oder direkt ein Bußgeldbescheid zugestellt wird; erst mit der Zustellung des Bescheids beginnt die zweiwöchige Einspruchsfrist.

Zählt die Stelle bei Aalen als innerorts oder außerorts?

Es handelt sich um eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Die Regelsätze sind dadurch bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.

Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?

Zu Ihrer eigenen Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf daraus kein Nachteil für Sie abgeleitet werden.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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