Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Kassel im Bereich der Raststätte Hasselberg West geblitzt worden und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Entscheidend ist jetzt zunächst, welches Schreiben vorliegt: Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, ein Bußgeldbescheid dagegen läuft auf eine Frist zu.
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Der Einspruch hält das Verfahren offen, sodass über einen Anwalt Akteneinsicht beantragt und der Vorwurf inhaltlich geprüft werden kann. Angaben zur Sache sind freiwillig – überlegte Zurückhaltung ist meist sinnvoller als eine schnelle schriftliche Erklärung.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Raststätte Hasselberg West |
| Fahrtrichtung | Kassel |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Tempolimit auf der Autobahn: Beschilderung entscheidet
Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Sie kann dauerhaft durch Verkehrszeichen festgelegt sein, aber auch nur vorübergehend gelten oder über Anzeigen wechseln. Für ein Bußgeldverfahren muss deshalb nachvollziehbar sein, welcher Wert für die konkrete Fahrt maßgeblich war und dass dieser Wert für Sie auch erkennbar angeordnet war.
Die A 7 wird im Bußgeldkatalog als Außerortsstraße behandelt. Das hat für Sie eine praktische Folge: Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Wichtig ist außerdem die Messtoleranz. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen; nur der Wert nach diesem Abzug ist Grundlage der Sanktion. Gerade an der Schwelle zu Punkten oder einem Fahrverbot kann sich das deutlich auswirken, weshalb ein genauer Blick in die Berechnung lohnt.
Was sich im Rahmen der Akteneinsicht prüfen lässt, ist unter anderem die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung am Streckenabschnitt und die Frage, ob Sie als Fahrer überhaupt zweifelsfrei zugeordnet werden können. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, gehört auch dessen Auswertung dazu.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Häufig geht das erste Schreiben an die Halteranschrift. Im Anhörungsbogen müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen – Name, Anschrift, Geburtsdatum. Zur Sache selbst, also zum Fahrverlauf, zur Geschwindigkeit oder dazu, wer gefahren ist, sind Sie nicht verpflichtet, etwas zu sagen. Schweigen zur Sache darf nicht als Eingeständnis gedeutet und nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.
Das ist mehr als eine Formalie: Wer den Vorwurf vorschnell schriftlich kommentiert, liefert unter Umständen erst die Grundlage für die Fahrerzuordnung. Sinnvoll ist es, zunächst den Akteninhalt zu kennen und dann zu entscheiden, ob und was gesagt wird.
Falls Sie nicht in der Nähe der A 7 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Entfernung führen. Schreiben, Vollmacht und Unterlagen können digital ausgetauscht werden, Akteneinsicht und Einspruch erfolgen schriftlich. Eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig – die Deckungsanfrage kann die Kanzlei für Sie stellen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h kommt ein Punkt im Fahreignungsregister hinzu; ist für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen, sind es zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum, ist der zeitliche Ablauf wichtig: Handelt es sich um Ihr erstes Fahrverbot und lag in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot vor, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst wählen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, lässt sich nur anhand Ihrer persönlichen und beruflichen Situation beurteilen und muss vorgetragen und belegt werden.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, treten sie nicht ein.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 7 erhalten – muss ich antworten?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht gegen Sie verwertet werden; sinnvoll ist es, zuerst den Akteninhalt zu kennen.
Gilt die Messung auf der A 7 als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog stets als außerorts behandelt. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Wie viel Zeit habe ich nach dem Bußgeldbescheid?
Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung eingehen. Eine Begründung ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich, sie kann nach Akteneinsicht nachgereicht werden.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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