Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A7, km 114,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Northeim-Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A7, km 114,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Northeim-Nord – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten der passende für Gelassenheit. Wer auf der A7, km 114,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Northeim-Nord gemessen wurde, fragt sich meist sofort: Zahlen und abhaken – oder lohnt sich ein genauer Blick? Viele Betroffene unterschätzen, wie stark das Ergebnis einer Messung von Formalien und der konkreten Durchführung abhängt.

Geschwindigkeitsmessungen gelten vor Gericht oft als „standardisiertes Messverfahren“. Das klingt nach Routine – bedeutet aber nicht, dass automatisch alles richtig gelaufen ist. Standardisiert ist eine Messung nur, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten wurden, etwa bei Aufbau, Bedienung und Dokumentation. Genau an diesen Punkten setzen Verteidigung und Sachverständigenprüfung an.

Welche Unterlagen über die Messung wirklich zählen

Ob ein Bescheid Bestand hat, entscheidet sich häufig in der Akte. Dort finden sich Messprotokoll, Nachweise zur Eichung des Messgeräts, Schulungs- oder Einweisungsunterlagen des Messpersonals sowie Fotos und Auswertevermerke. Fehlt etwas oder passt es nicht zusammen, kann das die Verwertbarkeit der Messung in Frage stellen – selbst wenn das Foto „klar“ wirkt.

Ein zentraler Punkt ist die Eichung: Sie muss zum Messzeitpunkt gültig sein und das Gerät muss entsprechend den Vorgaben eingesetzt worden sein. Ebenso wichtig ist das Messprotokoll, weil es dokumentiert, wie die Messung durchgeführt wurde. Und auch die Schulung der Bedienkräfte ist kein Luxus, sondern Voraussetzung dafür, dass ein standardisiertes Verfahren überhaupt angenommen werden kann.

Typische Fehlerquellen – und warum ein Sachverständiger hier ansetzt

Viele Messfehler sind nicht spektakulär, aber juristisch relevant. Schon kleine Abweichungen können das Ergebnis beeinflussen, etwa wenn die Ausrichtung nicht exakt stimmt oder wenn bei der Auswertung Vorgaben übersehen werden. Auch Bedienfehler kommen vor – nicht aus böser Absicht, sondern weil im Alltag Zeitdruck herrscht und Abläufe sich einschleifen.

Typische Ansatzpunkte sind beispielsweise Aufstell- und Ausrichtungsfragen, Messwinkel, mögliche Reflexionen oder unklare Zuordnung des gemessenen Werts zu einem Fahrzeug. Solche Punkte lassen sich meist nicht „aus dem Bauch heraus“ beurteilen, sondern nur technisch. Deshalb lässt Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen – aus Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren, weil sich Fehler oft erst im Detail zeigen.

Gerade wenn Sie auf der A7, km 114,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Northeim-Nord geblitzt wurden, ist der pragmatische Weg: erst Akte, dann Technik, dann Strategie. Ob der Vorwurf angreifbar ist, hängt selten nur von der Zahl im Bescheid ab, sondern davon, ob die Messung nachweisbar korrekt zustande kam.

Zwei Wochen Einspruch: Frist, Ablauf, Risiken

Gegen den Bußgeldbescheid läuft eine knappe Uhr: zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss fristgerecht eingehen; eine Begründung kann später nachgereicht werden. Wer zunächst nur den Anhörungsbogen erhalten hat, sollte ebenfalls sorgfältig sein – Angaben zur Sache sind freiwillig, und unbedachte Einlassungen lassen sich später schwer korrigieren.

Nach einem Einspruch folgt regelmäßig die Prüfung durch die Behörde, anschließend – falls nicht eingestellt wird – die Abgabe an das Gericht. Spätestens dann wird Akteneinsicht entscheidend, weil erst damit Messunterlagen und Auswertedaten systematisch geprüft werden können. Dr. Maik Bunzel arbeitet in solchen Fällen mit einem Sachverständigen zusammen, um technische Auffälligkeiten greifbar zu machen; die Kosten übernimmt bei vielen Betroffenen die Rechtsschutzversicherung.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Prüfen Sie Zustelldatum und lassen Sie die Zwei-Wochen-Frist nicht verstreichen.
  • Nichts überstürzen: Zahlen Sie nicht vorschnell, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen könnten.
  • Akteneinsicht anstoßen: Erst mit Messprotokoll, Eichnachweis und Unterlagen zur Bedienung wird eine Prüfung belastbar.
  • Beweise sichern: Umschlag, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen zum Tagesablauf geordnet aufbewahren.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Analyse kann klären, ob verwertbare Messfehler vorliegen.

Wichtig ist der nüchterne Blick: Nicht jede Messung ist fehlerhaft, aber viele Bescheide sind prüfbar. Wer früh strukturiert vorgeht, verschafft sich Optionen – von der Einstellung bis zur Reduzierung der Folgen. Besonders bei Einträgen im Fahreignungsregister oder drohendem Fahrverbot lohnt es sich, die Sache nicht allein nach Gefühl zu entscheiden.

Wenn Sie an der Messstelle A7, km 114,5, Fahrtrichtung Hannover, bei der Ausfahrt Northeim-Nord geblitzt wurden, können Sie sich an Dr. Maik Bunzel wenden. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, um mögliche Messfehler aufzudecken; eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die entstehenden Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite