Kostenlos prüfen

Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 6 bei Bretzfeld

Beitrag vom Keine Kommentare
Geblitzt auf der A 6 bei Bretzfeld

Sie wurden auf der A 6 im Bereich Bretzfeld geblitzt und haben Post erhalten – einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden Schreiben unterscheidet, welche Fristen laufen und an welchen Punkten sich eine Geschwindigkeitsmessung überprüfen lässt.

Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristgerecht, aber nicht überstürzt. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid; Angaben zur Sache sind dort freiwillig. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht beantragt werden – auch schon, bevor ein Bescheid vorliegt.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 6 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Bretzfeld
Bundesland Baden-Württemberg

Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Folgen aus

Die A 6 ist eine Bundesautobahn. Im Bußgeldkatalog gelten Autobahnen als außerorts, und dort sind die Regelsätze bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts. Auch beim Fahrverbot liegt die Schwelle höher: Für Pkw ist außerorts im Regelfall ab 41 km/h Überschreitung ein Fahrverbot vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h. Punkte im Fahreignungsregister kommen ab 21 km/h Überschreitung in Betracht – ein Punkt, und zwei Punkte, wenn ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.

Welcher Wert Ihrem Verfahren zugrunde liegt, ergibt sich nicht aus der gemessenen Geschwindigkeit allein: Davon wird eine Messtoleranz abgezogen, und erst der Wert danach ist maßgeblich. Ein Blick auf diese Berechnung im Bescheid lohnt sich daher immer, weil schon wenige Kilometer pro Stunde über eine Grenze der Bußgeldtabelle entscheiden können.

Auf Autobahnen wird die zulässige Geschwindigkeit durch die Beschilderung festgelegt – dauerhaft oder auch nur vorübergehend. Welcher Wert für Ihre Fahrt galt und wie er ausgeschildert war, gehört zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen.

Was sich an einer Messung überprüfen lässt

Ein Messergebnis ist kein unantastbarer Wert, sondern das Ergebnis eines technischen und behördlichen Ablaufs. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden; geprüft werden können unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer.

Gerade der letzte Punkt spielt eine Rolle, wenn die Post an den Fahrzeughalter geht. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für Halter, die angeschrieben werden. Angaben zur Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Falls ein Messfoto zur Akte gehört, lässt sich über die Akteneinsicht klären, was es überhaupt zeigt.

Deshalb ist die Reihenfolge sinnvoll: erst die Frist sichern, dann die Akte anfordern, dann inhaltlich Stellung nehmen. Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung ist nur ausnahmsweise möglich, nämlich wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben.

Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne

Droht ein Fahrverbot, gibt es Gestaltungsmöglichkeiten. Beim ersten Fahrverbot – wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand – darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festgelegt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; dann wird die Geldbuße erhöht. Ob das in Betracht kommt, etwa bei drohendem Arbeitsplatzverlust, hängt vom Einzelfall ab.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden; vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt erledigen. Falls Sie weiter von Bretzfeld entfernt wohnen, bedeutet das: Eine Anreise ist nicht in jedem Fall nötig, aber auch nicht immer entbehrlich. Bestehen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur Messung auf der A 6 bekommen – muss ich ihn ausfüllen?

Angaben zu Ihrer Person sind Pflicht, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden, und der Anhörungsbogen ist ohnehin noch kein Bußgeldbescheid.

Gilt die Messung bei Bretzfeld als innerorts oder außerorts?

Die A 6 ist eine Autobahn, und Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Fahrverbot ist für Pkw im Regelfall erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Ablauf der Frist wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde.

Weitere Messstellen: Baden-Württemberg

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?

Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

Ihre kostenlose Ersteinschätzung

Ihr Fall. Genau geprüft.

Geblitzt an dieser Messstelle? Unsere Experten prüfen Ihren Fall individuell und unverbindlich. In nur 2 Minuten Anfrage ausfüllen – wir garantieren Ihnen eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.

Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

Sicherer SSL-Upload. Ihre Dokumente werden verschlüsselt übertragen.

100 % vertraulich & ohne Risiko. Ihre Anfrage ist vollkommen unverbindlich und löst noch kein Mandat aus. Wir prüfen Ihre Daten streng vertraulich. Sie entscheiden danach in aller Ruhe, ob wir für Sie tätig werden sollen – transparent und ohne Kostenrisiko.

Weitere aktuelle Messstellen-Berichte

Zur Startseite