Sie wurden auf der A 3 bei Regensburg in Fahrtrichtung Passau geblitzt und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten? Dann geht es jetzt vor allem um zwei Dinge: Um welches Schreiben handelt es sich – Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid –, und welche Frist läuft dadurch.
Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Angaben zu Ihrer Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht als Eingeständnis oder sonst zum Nachteil ausgelegt werden. Liegt bereits ein Bußgeldbescheid vor, können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort zu begründen. Anschließend lässt sich über einen Anwalt Akteneinsicht nehmen und der Vorwurf inhaltlich prüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 3 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | bei Regensburg |
| Fahrtrichtung | Passau |
| Bundesland | Bayern |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
Autobahn heißt außerorts – das wirkt sich auf die Rechtsfolgen aus
Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen innerorts und außerorts. Autobahnen gelten dabei stets als außerorts, auch die A 3 in Fahrtrichtung Passau. Das bedeutet: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze niedriger als bei einem vergleichbaren Verstoß innerhalb einer Ortschaft, an der ein Ortstafel-Schild die Grenze markiert.
Wichtig ist außerdem, welcher Wert dem Vorwurf zugrunde liegt. Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen; erst der Wert danach ist maßgeblich. Liegt dieser Wert knapp über einer Stufe der Tabelle, kann schon eine korrekte Toleranzbetrachtung über die Höhe der Geldbuße oder über Punkte entscheiden. Ab 21 km/h Überschreitung wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen, zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist.
Prüfen Sie daher im Schreiben, welche Geschwindigkeit als vorwerfbar angesetzt wird und welche Begrenzung dem Vorwurf zugrunde gelegt wird. Auf Autobahnen können Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung festgelegt sein, dauerhaft oder auch nur zeitweise. Ob und in welcher Form eine Begrenzung an der vorgeworfenen Stelle galt und wie sie angekündigt war, lässt sich seriös erst anhand der Akte beurteilen.
Halterpost, Fahrerfrage und Akteneinsicht
Die Behörde wendet sich zunächst an die Person, die als Halterin oder Halter des Fahrzeugs eingetragen ist. Das bedeutet nicht, dass damit auch die Fahrereigenschaft feststeht. Wer am Steuer saß, muss dem Vorwurf zugeordnet werden – und genau diese Zuordnung gehört zu den Punkten, die im Verfahren überprüfbar sind.
Mit Akteneinsicht über einen Anwalt lassen sich unter anderem die Messung selbst, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer nachvollziehen. Falls ein Messfoto zur Akte gelangt ist, kann auch dieses ausgewertet werden. Ohne diese Unterlagen bleibt der Vorwurf für Sie eine bloße Behauptung mit einer Zahl.
Praktisch heißt das: Erst die Frist sichern, dann Einsicht nehmen, dann entscheiden, ob und mit welcher Begründung das Verfahren weitergeführt wird. Ein Einspruch verpflichtet Sie nicht, sofort Argumente zu liefern.
Fahrverbot, Probezeit und Verfahren aus der Ferne
Steht ein Fahrverbot im Raum, ist die zeitliche Gestaltung ein eigenes Thema. Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig war, dürfen Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmen und so in eine Zeit legen, die für Sie tragbar ist. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot ganz abgesehen werden – dann erhöht sich die Geldbuße. Ob das in Betracht kommt, etwa weil der Arbeitsplatz konkret gefährdet ist, hängt vom Einzelfall und von einer nachvollziehbaren Darstellung ab.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, gilt eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, vorher zu prüfen, ob der Vorwurf in dieser Form Bestand hat.
Falls Sie weiter entfernt von Regensburg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation mit Behörde und Verteidigung läuft schriftlich und digital. Und prüfen Sie Ihre Unterlagen: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt häufig die Kosten der Verteidigung.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 3 bei Regensburg erhalten – muss ich ihn ausfüllen?
Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht. Wenn Sie zur Sache schweigen, darf das nicht als Eingeständnis gewertet und Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Gilt die A 3 als außerorts, obwohl der Vorwurf bei Regensburg liegt?
Ja. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, unabhängig davon, in welcher Nähe zu einer Stadt gemessen wurde.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids möglich. Eine Begründung müssen Sie zunächst nicht mitliefern; die inhaltliche Prüfung erfolgt sinnvollerweise erst nach Akteneinsicht.
Weitere Messstellen auf der A 3 in Bayern
- Geblitzt auf der A 3 bei Marktheidenfeld, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Kitzingen, Fahrtrichtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Hösbach Richtung Würzburg
- Geblitzt auf der A 3 bei Pilsach, Höhe Parkplatz Rödberg, Richtung Frankfurt am Main
- Geblitzt auf der A 3 bei Aschaffenburg, Fahrtrichtung Würzburg
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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