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Geblitzt auf der A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappt, der Umschlag vom Amt liegt obenauf: Wer an der Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurde, hält oft wenige Tage später einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass Messungen „schon stimmen werden“. Dabei lohnt sich ein nüchterner Blick auf das Verfahren – gerade, wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen.

Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich als sogenanntes standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf. Das erleichtert der Behörde zwar den Nachweis, setzt aber voraus, dass das Gerät korrekt eingesetzt wurde und die Vorgaben eingehalten sind. Sobald sich Anhaltspunkte für Abweichungen ergeben, kann das Ergebnis angreifbar werden – nicht durch Bauchgefühl, sondern durch Aktenlage und technische Prüfung.

Akteneinsicht: Ohne Unterlagen ist jede Einschätzung nur Spekulation

Ob sich ein Vorgehen lohnt, zeigt sich selten auf dem Foto allein. Maßgeblich sind die Messunterlagen: Messprotokoll, Geräteeinstellungen, Nachweise zur Eichung und – je nach System – auch Rohmessdaten oder Auswerte-Dateien. Erst mit Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob die formellen und technischen Grundlagen stimmen.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, arbeitet mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel und kennt die Abläufe aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. In seinen Mandaten wird die Messung regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüft. Genau dort finden sich häufig die Punkte, an denen sich eine Verteidigung sauber aufbauen lässt.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Verfahren – und damit anfällig für Abweichungen, wenn Rahmenbedingungen nicht passen oder Bedienvorgaben nicht eingehalten wurden. Häufige Ansatzpunkte sind nicht „Tricks“, sondern klassische Fehlerbilder, die ein Gutachter anhand der Akte und der Messdateien nachvollziehen kann. Das gilt auch dann, wenn die Messung grundsätzlich als standardisiert gilt.

Allgemein relevant sind etwa Aufstell- und Ausrichtungsfragen, Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsprobleme bei mehreren Fahrzeugen. Ebenso spielen Bedienfehler eine Rolle, etwa bei der Dokumentation oder bei der Auswertung. An der Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld ist deshalb – wie überall – nicht die Vermutung entscheidend, sondern die überprüfbare Dokumentation.

Einspruchsfrist und Ablauf: Die zwei Wochen sind schnell vorbei

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Wer diese Frist versäumt, bekommt das Ergebnis meist nur noch in Ausnahmefällen wieder aufgerollt. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Sache später gegen den Betroffenen verwendet werden können.

  • Fristen prüfen: Zustelldatum notieren und die zwei Wochen beim Bußgeldbescheid im Blick behalten.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Angaben zur Fahrereigenschaft oder zum Tathergang ohne Beratung.
  • Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsunterlagen und vorhandene Messdaten anfordern.
  • Messung technisch prüfen lassen: Sachverständige können Auffälligkeiten in Aufbau, Auswertung und Dokumentation herausarbeiten.
  • Rechtsschutz klären: Bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt häufig Anwalts- und Gutachterkosten.

Gerade wenn Punkte drohen oder ein Fahrverbot möglich ist, lohnt eine strukturierte Prüfung. Dr. Maik Bunzel lässt die Messunterlagen in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten, um Messfehler belastbar nachzuweisen. Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie in der Praxis regelmäßig auch die Kosten dieser Überprüfung.

Wenn Sie an der Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld geblitzt wurden, sollten Sie nicht nur auf das Foto schauen, sondern auf die Akte. Kontaktieren Sie Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht, der mit Standorten in Cottbus, Berlin und Kiel arbeitet und Erfahrung aus über 1000 Bußgeldverfahren mitbringt. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags – so kann zeitnah geprüft werden, ob sich ein Einspruch gegen den Bescheid zur Messstelle A3, km 137,5, Fahrtrichtung Frankfurt, bei der Ausfahrt Würzburg-Heidingsfeld anbietet.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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