Der Briefkasten klappert, und plötzlich liegt er da: ein Anhörungsbogen oder schon ein Bußgeldbescheid wegen einer Messung auf der A3, km 135,7, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg. Viele Betroffene googeln die Stelle, weil sie wissen wollen, ob sich „da etwas machen lässt“. Entscheidend ist weniger der Ort als die Frage, ob die Messung rechtlich und technisch sauber zustande kam.
Im Bußgeldverfahren gilt zwar häufig das sogenannte standardisierte Messverfahren. Das bedeutet aber nicht, dass ein Bescheid automatisch unangreifbar wäre. Standardisiert ist ein Verfahren nur, wenn Gerät, Aufbau, Bedienung und Dokumentation den Vorgaben entsprechen – und genau dort liegen in der Praxis die Ansatzpunkte für eine Überprüfung.
Akteneinsicht: Ohne Unterlagen keine sinnvolle Entscheidung
Ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat, zeigt sich meist erst nach Akteneinsicht. Denn im Bescheid stehen regelmäßig nur Ergebnisdaten, nicht aber die Details, die eine Messung nachvollziehbar machen. Für die Verteidigung sind insbesondere Messprotokoll, Geräteeichung und die vollständige Messreihe interessant.
Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik zusammen. Aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren weiß er, dass erst die Akte und die technischen Unterlagen zeigen, ob die Messung belastbar ist. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann die Kosten für anwaltliche Vertretung und gutachterliche Prüfung häufig darüber abwickeln.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen
Geschwindigkeitsmessungen sind technisch ausgereift, aber nicht unfehlbar. Fehler entstehen oft nicht „im Gerät“, sondern im Zusammenspiel aus Aufbau, Umgebung und Bedienung. Schon kleine Abweichungen können die Messung angreifbar machen – je nachdem, was die Akte hergibt und was ein Sachverständiger aus den Daten ableiten kann.
Zu den klassischen Punkten zählen eine ungünstige Aufstellposition, ein falscher Messwinkel oder Störeinflüsse durch Reflexionen. Auch Bedienfehler kommen vor, etwa wenn Vorgaben zur Ausrichtung, zum Messbetrieb oder zur Dokumentation nicht eingehalten wurden. Ob solche Probleme eine Messung auf der A3, km 135,7, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg tatsächlich betreffen, lässt sich seriös erst nach Akteneinsicht und technischer Prüfung sagen.
Frist, Einspruch und Ablauf: Was jetzt zählt
Gegen einen Bußgeldbescheid läuft in der Regel eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist strikt; wer zu spät reagiert, kann die Sache meist nicht mehr inhaltlich angreifen. Der Einspruch muss nicht begründet werden, sollte aber so eingelegt werden, dass anschließend Akteneinsicht beantragt und die Messung gezielt überprüft werden kann.
- Frist notieren: Zustelldatum prüfen und die zwei Wochen sicher im Kalender blocken.
- Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen keine Angaben zur Sache machen, wenn die Akte noch unbekannt ist.
- Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungsnachweise und vorhandene Messdaten anfordern.
- Messung prüfen lassen: Rohmessdaten und Fotodateien (soweit vorhanden) durch einen Sachverständigen auswerten lassen.
- Folgen realistisch einordnen: Punkte- und Fahrverbotsrisiko anhand des Vorwurfs und möglicher Voreintragungen prüfen.
Gerade wenn Punkte oder ein Fahrverbot im Raum stehen, lohnt der nüchterne Blick auf die Beweislage. Dr. Maik Bunzel lässt in passenden Fällen die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik begutachten, um mögliche Mess- oder Dokumentationsfehler aufzudecken. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in vielen Fällen die entstehenden Kosten – das nimmt spürbar Druck aus der Entscheidung, ob man sich wehrt.
Wenn Sie auf der A3, km 135,7, Fahrtrichtung Frankfurt am Main, bei Würzburg geblitzt wurden, sollten Sie wegen der kurzen Fristen nicht abwarten. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf und schildern Sie kurz, was Sie erhalten haben (Anhörungsbogen oder Bescheid) und wann die Zustellung war. Das Formular am Ende des Beitrags ist dafür der schnellste Weg.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.