Der Anhörungsbogen liegt auf dem Küchentisch, der Bußgeldbescheid steckt noch im Umschlag – und plötzlich ist die Fahrt auf der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei Regensburg wieder präsent. Viele Betroffene gehen davon aus, dass eine Messung „schon stimmen wird“. Juristisch ist das nicht zwingend: Auch bei etablierten Verfahren können sich Fehler einschleichen, und genau dort setzt eine Verteidigung an.
Wer jetzt vorschnell zahlt, verschenkt oft die Chance, die Messung überhaupt prüfen zu lassen. Entscheidend ist, ob ein Einspruch sinnvoll ist und ob sich aus den Unterlagen Anhaltspunkte ergeben. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, betreut seit vielen Jahren Ordnungswidrigkeitenverfahren – Erfahrung aus über 1000 Fällen hilft, typische Schwachstellen früh zu erkennen.
Die Zwei-Wochen-Frist: Ab jetzt läuft die Uhr
Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Diese Frist ist strikt; danach wird der Bescheid rechtskräftig, inklusive Punkten oder Fahrverbot, falls die Schwellen erreicht sind. Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid – aber auch hier lohnt es sich, nichts „aus dem Bauch heraus“ anzukreuzen, wenn die Lage unklar ist.
Der Einspruch muss nicht begründet werden, um wirksam zu sein. In der Praxis wird die Begründung häufig nach Akteneinsicht nachgereicht, weil erst dann klar wird, was genau gemessen wurde und wie. Dr. Bunzel lässt in geeigneten Fällen frühzeitig die Verfahrensstrategie festlegen, ohne sich durch voreilige Angaben festzulegen.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Ob die Messung angreifbar ist, entscheidet sich selten am Foto allein. Wichtig sind die Akte mit Messprotokoll, Geräteunterlagen, eventuellen Wartungs- und Eichnachweisen sowie – je nach Verfahren – digitale Messdateien und Auswertedaten. Erst auf dieser Grundlage kann ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik beurteilen, ob die Messung plausibel und nachvollziehbar ist.
Gerade Rohmessdaten und die Dokumentation der Auswertung sind der Ausgangspunkt jeder technischen Überprüfung. Fehlen Unterlagen oder bleiben Fragen offen, kann das im Verfahren eine Rolle spielen – etwa bei der Nachvollziehbarkeit oder bei der Frage, ob die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens tatsächlich eingehalten wurden. Dr. Maik Bunzel arbeitet hierfür regelmäßig mit Sachverständigen zusammen, die Messdateien und Protokolle systematisch prüfen.
Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum ein Gutachten zählt
Geschwindigkeitsmessungen sind Technik unter Realbedingungen: Verkehr, Witterung, Aufstellung und Bedienung wirken zusammen. Häufige Ansatzpunkte sind zum Beispiel eine ungünstige Aufstellposition, ein problematischer Messwinkel, Reflexionen oder Zuordnungsfragen bei mehreren Fahrzeugen. Auch Bedienfehler oder Unstimmigkeiten in der Dokumentation können relevant werden – das zeigt sich jedoch erst bei genauer Auswertung.
Ein Sachverständigengutachten kann solche Punkte greifbar machen, weil es nicht bei Vermutungen bleibt, sondern Messdateien, Protokolle und Geräteeinstellungen prüft. Dr. Bunzel lässt nach eigener Arbeitsweise jeden Fall von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik kontrollieren, um mögliche Messfehler zu belegen. Die Kosten übernimmt in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen, sofern entsprechender Versicherungsschutz besteht.
Was Sie jetzt tun sollten
- Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung; Datum notieren und Umschlag aufbewahren.
- Nichts vorschnell einräumen: Keine Angaben „zur Sache“, solange Aktenlage und Messunterlagen nicht geprüft sind.
- Unterlagen sammeln: Anhörungsbogen/Bescheid, Foto, eventuell Fahrerdaten, und alles, was Sie erhalten haben, vollständig bereitlegen.
- Akteneinsicht anstoßen: Über einen Anwalt die vollständige Akte inklusive Messprotokoll und digitalen Daten anfordern lassen.
- Technische Prüfung veranlassen: Messdateien und Dokumentation durch einen Sachverständigen auswerten lassen.
Auch wenn die Messung auf den ersten Blick unauffällig wirkt, kann sich die Detailprüfung lohnen – gerade, wenn Punkte oder ein Fahrverbot drohen. Das gilt ebenso, wenn Sie an der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei Regensburg geblitzt wurden und sich fragen, ob die Messung wirklich belastbar ist. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Cottbus, Berlin, Kiel), kann nach Akteneinsicht einschätzen, ob ein Vorgehen Aussicht auf Erfolg hat und eine sachverständige Prüfung sinnvoll ist.
Wenn Sie an der A3, km 135,5, Fahrtrichtung Passau, bei Regensburg geblitzt wurden, nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf. Er lässt Messungen konsequent durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; eine bestehende Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.
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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.