Sie wurden auf der A 1 bei Ellinghausen, Gevelsberg, in Fahrtrichtung Norden gemessen. Erlaubt waren an dieser Stelle 130 km/h; die Messung erfolgte aus einem Blitzeranhänger. Kommt anschließend Post von der Bußgeldstelle, ist damit noch nichts endgültig entschieden.
Wichtig ist zunächst, um welches Schreiben es sich handelt: Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie dagegen innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, ohne diesen sofort begründen zu müssen. Über einen Anwalt lässt sich anschließend Akteneinsicht nehmen, um Messung, Eichung, Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer zu überprüfen.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 1 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Ellinghausen, Gevelsberg |
| Fahrtrichtung | Norden |
| Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
| Art der Messung | Blitzeranhänger |
| Messgerät | Poliscan Fm1 |
| Zulässige Höchstgeschwindigkeit | 130 km/h |
Tempo 130 auf der A 1 – wie der Vorwurf zustande kommt
Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog stets als außerorts. Das hat für Sie eine praktische Folge: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts. Entscheidend ist dabei nicht der Wert, den das Gerät ausgibt, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Schon dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Bußgeldkatalog Ihren Fall einordnet – und ob überhaupt Punkte oder ein Regelfahrverbot im Raum stehen.
Auf Autobahnen ergibt sich ein Tempolimit aus der Beschilderung, die auch vorübergehend oder wechselnd angeordnet sein kann. Für Ihren Fall bedeutet das: Zur Prüfung gehört immer die Frage, welches Limit zum Tatzeitpunkt für Ihre Fahrtrichtung Norden tatsächlich angeordnet und ordnungsgemäß erkennbar beschildert war. Die Akte muss diesen Punkt nachvollziehbar abbilden, damit der Vorwurf tragfähig ist.
Messung aus dem Blitzeranhänger – was sich überprüfen lässt
Bei einer Messung mit einem Anhänger gelten dieselben Anforderungen wie bei jeder anderen Geschwindigkeitsmessung: Das eingesetzte Gerät muss zum Tatzeitpunkt gültig geeicht sein, die Bedienung muss den Vorgaben entsprechen, und die Auswertung muss ergeben, dass die Geschwindigkeit gerade Ihrem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Nach Akteneinsicht lassen sich unter anderem Eichnachweis, Messprotokoll und die Dokumentation der Beschilderung durchsehen.
Falls ein Messfoto in der Akte liegt, ist zusätzlich zu klären, ob sich daraus eine belastbare Fahreridentifizierung ergibt. Erhalten Sie zunächst nur einen Anhörungsbogen, müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen. Angaben zur Sache sind dagegen freiwillig. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen im Anhörungsbogen lassen sich später kaum zurücknehmen – deshalb lohnt es sich, erst die Akte zu kennen und dann zu entscheiden.
Punkte, Fahrverbot, Probezeit – und das Verfahren aus der Ferne
Punkte im Fahreignungsregister fallen ab einer Überschreitung von 21 km/h an: ein Punkt, und zwei Punkte, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das in Betracht kommt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, etwa bei einem drohenden Arbeitsplatzverlust.
Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre – bis zur Rechtskraft tritt diese Folge nicht ein.
Falls Sie weiter entfernt von Gevelsberg wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese häufig die Kosten der Verteidigung; das lässt sich vorab klären.
Welche Folgen drohen?
An dieser Stelle gilt Tempo 130. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, bezogen auf die vorgeworfene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | vorgeworfene Geschwindigkeit | außerorts |
|---|---|---|
| bis 10 km/h | 131–140 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 141–145 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 146–150 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 151–155 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 156–160 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 161–170 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 171–180 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 181–190 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 191–200 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 201 und mehr km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Das Messgerät an dieser Stelle: PoliScan
So misst PoliScan
PoliScan ist eine Gerätefamilie des Wiesbadener Herstellers Vitronic (laut PTB-Liste: Vitronic Machine Vision GmbH). Die Geräte messen mit einem scannenden Laser (LIDAR), der kurze Impulse fächerförmig über mehrere Fahrstreifen sendet. Nach der Beschreibung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) tastet das Gerät die Fahrbahn horizontal ab, berechnet aus der Laufzeit für jeden reflektierten Impuls eine Raumkoordinate, verfolgt die Fahrzeuge als Modellobjekte („Tracking“) und ermittelt aus deren Positionsänderung die Geschwindigkeit. Bei PoliScan Speed liegt der Messbereich nach der Zulassung zwischen 50 und 20 Metern vor dem Gerät. Aktuelles Modell ist der PoliScan FM1, auch als kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlage.
PoliScan wird mobil auf Stativ oder im Fahrzeug, in Anhängern („Enforcement Trailer“, nach Herstellerangaben bis zu 30 Tage autark) und stationär in festen Gehäusen bzw. Säulen eingesetzt. Welche Variante gemessen hat, zeigt die Akte.
Standardisiertes Messverfahren
Die obergerichtliche Rechtsprechung behandelt die Messung mit PoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren. Für den PoliScan FM1 gilt dasselbe; auch die höchstrichterliche Rechtsprechung legt das zugrunde. Das Gericht prüft die Messung also nur bei konkreten Anhaltspunkten für einen Fehler (näher hier).
Was wir in der Akte prüfen
- Auswerterahmen (Auswertehilfe): Bei PoliScan wird das Beweisfoto erst aufgenommen, nachdem das Fahrzeug den Messbereich durchfahren hat. Welchem Fahrzeug der Messwert gehört, zeigt ein ins Foto eingeblendeter Auswerterahmen. Nach der Gebrauchsanweisung, wie sie in der Fachliteratur wiedergegeben wird, muss sich z.B. bei einer Frontmessung das Kennzeichen oder ein Vorderrad zumindest teilweise im Rahmen befinden, die Unterkante des Rahmens muss unterhalb der Räder liegen, und im Rahmen dürfen keine Teile anderer Fahrzeuge in gleicher Fahrtrichtung zu sehen sein. Das lässt sich am Foto prüfen.
- Falldatei: Jede Messung wird als verschlüsselte, signierte Datei gespeichert. Für ein Sachverständigengutachten braucht die Verteidigung sie in lesbarer Form einschließlich der erforderlichen Schlüssel („Token“) bzw. Passwörter.
- Messreihe und Zusatzdaten: Soweit vorhanden, können die Messreihe des Tattages und Statistikdaten angefordert werden. Welche Daten das Gerät speichert, hängt von Variante und Softwarestand ab: Nach der Rechtsprechung enthielt die Falldatei beim FM1 mit Softwareversion 4.4.5 noch Zeitwerte zu Positionspunkten, mit Version 4.4.9 nur noch wenige Positionswerte ohne eigene Zeitstempel und keine Rohmessdaten.
- Besonderheiten bei Anhängern: Bei Messungen aus einem Enforcement Trailer ist zu prüfen, ob die Zulassungs- und Gebrauchsvorgaben für diese Einsatzform eingehalten sind.
- Eichschein, Softwareversion, Gebrauchsanweisung: Passt die Gebrauchsanweisung zur eingesetzten Softwareversion? War das Gerät zur Tatzeit gültig geeicht?
- Messprotokoll: bei mobilen Messungen u.a. Standort, Untergrund und Einrichtung.
- Schulungsnachweis des Messpersonals.
Rohmessdaten
Ob PoliScan die Daten speichern muss, aus denen der Messwert berechnet wird, war lange umstritten. Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung – ergangen zu einem PoliScan FM1 – führt die fehlende Speicherung solcher Rohmessdaten nicht zu einem Verwertungsverbot. Vorhandene Daten können aber angefordert und ausgewertet werden; konkrete Einwände – etwa zur Zuordnung, Bedienung oder Eichung – bleiben möglich. Einzelheiten hier.
Ob sich aus Ihrer Akte konkrete Ansatzpunkte ergeben, lässt sich erst nach Akteneinsicht beurteilen.
Mehr zum PoliScan, einschließlich aller Messstellen mit diesem Gerät: PoliScan – Messgerät im Überblick.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Ich bin auf der A 1 bei Ellinghausen, Gevelsberg, geblitzt worden – gilt hier innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog immer als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze damit niedriger als bei einem innerörtlichen Verstoß.
Zählt der gemessene Wert oder ein niedrigerer?
Maßgeblich ist der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Dieser Abzug kann darüber entscheiden, in welche Stufe des Bußgeldkatalogs Ihr Fall fällt und ob Punkte oder ein Fahrverbot in Betracht kommen.
Muss ich im Anhörungsbogen angeben, wer gefahren ist?
Verpflichtend sind nur Ihre Angaben zur Person. Zur Sache – also auch zur Fahrereigenschaft – müssen Sie nichts sagen, und Ihr Schweigen darf nicht gegen Sie verwendet werden.
Weitere Messstellen auf der A 1 in Nordrhein-Westfalen
- Geblitzt auf der A 1 bei Schwelm in Richtung Köln
- Geblitzt auf der A 1 bei Wetter, km 354,900, Richtung Bremen
- Geblitzt auf der A46 bei Sprockhövel, km 115,022, Richtung Schwelm
- Geblitzt auf der A 1 bei Münsterland (Greven), km 297,6, Richtung Osnabrück
- Geblitzt auf der A 1 bei Leverkusen, km 401,8, Richtung Dortmund
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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