Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover bei Plattensee mit einer Geschwindigkeitsmessung in Kontakt gekommen und haben Post erhalten? Diese Seite ordnet ein, was ein Anhörungsbogen und ein Bußgeldbescheid jeweils bedeuten und welche Punkte sich in einem solchen Verfahren überprüfen lassen.
Wichtig ist zunächst nur eines: Reagieren Sie fristbewusst und nicht überhastet. Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Damit bleibt Zeit, über einen Anwalt Akteneinsicht zu nehmen und erst danach zu entscheiden, ob und mit welchen Argumenten das Verfahren weitergeführt wird.
Die Messstelle im Überblick
| Straße | A 7 (Autobahn) |
|---|---|
| Ort / Abschnitt | Plattensee |
| Fahrtrichtung | Hannover |
Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.
A 7 Richtung Hannover: Autobahn heißt außerorts
Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist entscheidend, ob die Stelle innerorts oder außerorts liegt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt. Das gilt auch für Ihre Fahrt auf der A 7 in Fahrtrichtung Hannover. Bei sonst gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts – der Unterschied kann darüber entscheiden, in welche Stufe der Tabelle Ihr Fall eingeordnet wird.
Welche Geschwindigkeit auf einem Autobahnabschnitt zulässig ist, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen sind Begrenzungen teils dauerhaft angeordnet, teils nur zeitweise – etwa über Wechselverkehrszeichen oder befristete Anordnungen. Für ein Bußgeldverfahren muss nachvollziehbar sein, welches Limit zum Zeitpunkt der Messung tatsächlich galt und dass es ordnungsgemäß angezeigt war. Genau das lässt sich anhand der Akte nachvollziehen, nicht anhand der Angaben im Bescheid allein.
Ein zweiter Punkt ist die Toleranz: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird ein Abzug vorgenommen, und nur der Wert danach ist maßgeblich. Liegt Ihr Fall nahe an einer Stufengrenze, kann schon dieser Schritt den Unterschied ausmachen.
Anhörungsbogen, Halterpost und die Frage nach dem Fahrer
Häufig kommt zuerst ein Anhörungsbogen. Er ist noch keine Entscheidung und noch kein Bußgeldbescheid, sondern eine Gelegenheit zur Stellungnahme. Verpflichtend sind Angaben zu Ihrer Person, also Name, Anschrift und Geburtsdatum. Angaben zur Sache müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf Ihnen im Verfahren nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
Gerade bei Fahrzeugen, die von mehreren Personen genutzt werden, geht die Post zunächst an die Halteradresse. Ob und wie Sie zur Fahrereigenschaft Stellung nehmen, sollte überlegt und nicht aus Reflex geschehen – eine vorschnelle Angabe lässt sich später kaum zurücknehmen. Ob eine Zuordnung zum Fahrer überhaupt tragfähig ist, gehört zu den Punkten, die nach Akteneinsicht geprüft werden können. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, lässt sich auch dessen Aussagekraft bewerten.
Neben der Fahrerfrage kommen als Prüfpunkte insbesondere die Messung selbst, die Eichung des eingesetzten Geräts, die Beschilderung und die Frage in Betracht, ob die Dokumentation im Verfahren vollständig ist. Der Ablauf ist dabei überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich prüfen.
Punkte, Fahrverbot und Probezeit
Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Zwei Punkte werden es, wenn für die Überschreitung ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Kommt ein Fahrverbot in Betracht und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so besser in Ihre Termine einpassen.
In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das in Ihrem Fall in Betracht kommt, hängt von den konkreten Umständen ab – etwa wenn der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre. Eine pauschale Aussage dazu ist nicht möglich, entscheidend sind die Einzelheiten und ihre Belegbarkeit.
Befinden Sie sich in der Probezeit, ist ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Solange keine Rechtskraft eingetreten ist, treten diese Folgen nicht ein – auch deshalb lohnt der Blick auf die Frist.
Falls Sie weiter entfernt von der A 7 wohnen: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, Unterlagen und Kommunikation laufen digital oder per Post. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann vorab gestellt werden.
Welche Folgen drohen?
Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.
| Überschreitung | außerorts |
|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € 0 Punkte |
| 11–15 km/h | 40 € 0 Punkte |
| 16–20 km/h | 60 € 0 Punkte |
| 21–25 km/h | 100 € 1 Punkt |
| 26–30 km/h | 150 € 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 200 € 1 Punkt |
| 41–50 km/h | 320 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € 2 Punkte Fahrverbot 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € 2 Punkte Fahrverbot 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € 2 Punkte Fahrverbot 3 Monate |
Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.
Häufige Fragen zu dieser Messstelle
Gilt die Messung auf der A 7 bei Plattensee als innerorts oder außerorts?
Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt, also auch die A 7 in Fahrtrichtung Hannover. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts.
Muss ich den Anhörungsbogen ausfüllen und angeben, wer gefahren ist?
Ihre Personalien müssen Sie angeben, Angaben zur Sache dagegen nicht. Schweigen zur Sache darf Ihnen nicht zum Nachteil gewertet werden und ersetzt keinen Nachweis der Fahrereigenschaft.
Wie lange habe ich Zeit, gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?
Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Danach kann über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und der Fall inhaltlich geprüft werden.
Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel
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