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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Umschlag ist unscheinbar, der Inhalt nicht: Wer an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor geblitzt wurde, hält kurz darauf oft einen Anhörungsbogen oder schon den Bußgeldbescheid in der Hand. Viele Betroffene gehen dann davon aus, dass die Messung „schon stimmen wird“. Dabei lohnt sich gerade im Ordnungswidrigkeitenrecht ein genauer Blick in die Unterlagen – nicht selten entscheidet die Dokumentation über die Verwertbarkeit.

Geschwindigkeitsmessungen gelten vor Gericht häufig als standardisiertes Messverfahren. Das bedeutet: Wenn Gerät, Aufbau und Bedienung den Vorgaben entsprechen und alles nachvollziehbar dokumentiert ist, darf das Gericht grundsätzlich von einem richtigen Ergebnis ausgehen. Genau deshalb ist die Frage nicht nur, wie schnell Sie waren, sondern ob die Messung tatsächlich nach den Regeln ablief.

Frist, Einspruch und was als Nächstes passiert

Gegen einen Bußgeldbescheid läuft eine klare Uhr: zwei Wochen ab Zustellung. Wer die Frist versäumt, hat in der Regel kaum noch Möglichkeiten, den Bescheid anzugreifen. Nach einem fristgerechten Einspruch prüft die Behörde erneut; bleibt sie bei ihrer Einschätzung, geht die Sache über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht.

Ein Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Trotzdem kann schon hier Weichenstellung passieren – etwa bei Angaben zur Sache oder zur Fahrereigenschaft. Sinnvoll ist oft, zunächst die Akte zu kennen, bevor man sich inhaltlich festlegt.

Akteneinsicht: Messunterlagen und Rohdaten sind der Schlüssel

Eine belastbare Verteidigung beginnt fast immer mit Akteneinsicht. Erst dann zeigt sich, welche Unterlagen vorliegen: Messprotokoll, Fotodokumentation, Geräteeinstellungen, ggf. Wartungs- und Reparaturnachweise sowie Unterlagen zur Auswertung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten oder vergleichbare Falldateien eine Rolle spielen, weil sich daran die Plausibilität der Messung technisch überprüfen lässt.

Gerade bei Fällen rund um A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor ist daher nicht die schnelle Reaktion „Ich war’s“ oder „Ich war’s nicht“ entscheidend, sondern die saubere Prüfung, was die Akte tatsächlich hergibt. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, lässt in solchen Konstellationen regelmäßig die Messunterlagen strukturiert auswerten und greift dabei auf Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren zurück.

Typische Fehlerquellen – und warum ein Sachverständiger genau hinschaut

Messfehler sind selten spektakulär, aber häufig detailgetrieben. In der Praxis geht es zum Beispiel um die korrekte Aufstellung und Ausrichtung, um Messwinkel, um Störeinflüsse durch Reflexionen oder um Bedien- und Zuordnungsfehler bei der Auswertung. Auch wenn Gerichte standardisierte Verfahren grundsätzlich akzeptieren, können Abweichungen von den Vorgaben die Beweiskraft schwächen – manchmal bis zur Unverwertbarkeit.

Entscheidend ist: Solche Punkte lassen sich meist nicht „aus dem Bauch heraus“ beurteilen. Ein Sachverständiger für Verkehrsmesstechnik kann anhand der Akte und der technischen Daten prüfen, ob die Messung nachvollziehbar ist und ob sich Anhaltspunkte für Abweichungen finden. Dr. Bunzel lässt jeden Fall entsprechend begutachten; die Kosten übernimmt – sofern vorhanden – in vielen Fällen die Rechtsschutzversicherung des Betroffenen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Frist notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts überstürzen: Keine vorschnellen Angaben zur Sache machen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht beantragen: Messprotokoll, Falldateien/Rohdaten und Auswerteunterlagen sind zentral.
  • Unterlagen sichern: Umschlag, Zustellnachweis, Bescheid, Anhörungsbogen und eigene Notizen aufbewahren.
  • Technische Prüfung erwägen: Sachverständigengutachten kann Mess- oder Zuordnungsfehler sichtbar machen.

Ob am Ende ein Freispruch, eine Einstellung oder nur eine Reduzierung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab – und oft von der Qualität der Messdokumentation. Wer an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor geblitzt wurde, sollte deshalb nicht allein auf das Foto oder den Eindruck „das ist doch eindeutig“ vertrauen, sondern die Akte professionell prüfen lassen.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 98,5, Fahrtrichtung Füssen/Reutte, bei Allgäuer Tor geblitzt wurden, können Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) veranlasst er eine Prüfung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik; eine bestehende Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten in der Regel. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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