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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Soltau-Ost, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 in Fahrtrichtung Hamburg in der Nähe der Abfahrt Soltau-Ost gemessen worden und haben Post von der Bußgeldstelle erhalten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was die beiden möglichen Schreiben – Anhörungsbogen und Bußgeldbescheid – jeweils bedeuten und welche Schritte Ihnen offenstehen.

Wichtig ist zunächst der Unterschied: Der Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung, sondern dient der Aufklärung. Erst gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Eine Begründung muss dabei nicht sofort mitgeliefert werden – sie kann nachgereicht werden, wenn über einen Anwalt Akteneinsicht genommen und die Messung geprüft wurde.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Soltau-Ost
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Niedersachsen

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Tempolimits auf der Autobahn: Was auf dem Bescheid steht, ist entscheidend

Auf Autobahnen ergibt sich die zulässige Geschwindigkeit aus der Beschilderung. Solche Begrenzungen können dauerhaft gelten, sie können aber auch nur zeitweise angeordnet sein – etwa über Wechselverkehrszeichen oder durch mobile Beschilderung. Für Ihr Verfahren zählt deshalb nicht Ihre Erinnerung an die Strecke, sondern welches Limit die Bußgeldstelle Ihrer Messung zugrunde legt und ob dieses Limit an der konkreten Stelle wirksam und ordnungsgemäß ausgewiesen war.

Ein zweiter Punkt betrifft die Einordnung: Autobahnen gelten im Bußgeldkatalog als außerorts. Bei gleicher Überschreitung fallen die Regelsätze außerorts niedriger aus als innerorts. Maßgeblich ist außerdem nicht der gemessene Rohwert, sondern der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Gerade an den Grenzen zwischen zwei Stufen der Bußgeldtabelle kann das über Punkte oder ein Fahrverbot entscheiden – ein genauer Blick auf die Berechnung im Bescheid lohnt sich daher.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer vorwerfbaren Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, und zwei Punkte dann, wenn für den Verstoß ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen.

In Ausnahmefällen lässt sich von einem Fahrverbot absehen; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob das möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab – etwa wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht. Das muss konkret dargelegt werden.

Befinden Sie sich in der Probezeit, gilt Besonderes: Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – solange das Verfahren läuft, sind sie nicht eingetreten.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und das Verfahren aus der Ferne

Kommt der Anhörungsbogen an die Halteradresse, sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache sind es nicht. Wer zum Vorwurf schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Vorschnelle Erklärungen dazu, wer gefahren ist oder wie schnell man unterwegs war, können das Verfahren dagegen unnötig festlegen.

Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, gehört die Zuordnung zum Fahrer zu den Punkten, die sich im Rahmen der Akteneinsicht prüfen lassen – ebenso Messung, Eichung und Beschilderung. Der praktische Ablauf ist überschaubar: Frist wahren, Akteneinsicht beantragen, dann inhaltlich Stellung nehmen.

Falls Sie weiter entfernt von der zuständigen Stelle wohnen, lässt sich ein solches Verfahren in der Regel vollständig schriftlich und digital führen; eine persönliche Anreise ist für die Verteidigung meist nicht erforderlich. Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese häufig die Kosten – eine kurze Deckungsanfrage vor dem ersten Schritt schafft Klarheit.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich war auf der A 7 Richtung Hamburg unterwegs und weiß nicht mehr, welches Limit dort galt. Was nun?

Welches Limit die Behörde zugrunde legt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Über einen Anwalt kann Akteneinsicht genommen werden, um unter anderem die Beschilderung und die Messung zu überprüfen.

Gilt die Messung auf der A 7 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts behandelt. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze damit unter den innerörtlichen Werten.

Wie lange habe ich Zeit, um gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen?

Der Einspruch ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids möglich. Eine Begründung ist zunächst nicht nötig, sie kann nach der Akteneinsicht nachgereicht werden.

Weitere Messstellen: Heidekreis

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

Das beschleunigt die Deckungsanfrage. Falls gerade zur Hand:

Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Sollen wir Ihnen das im Erstgespräch zeigen?

Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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