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Geblitzt auf der A 7, km 545,3, Fahrtrichtung Hamburg, bei Bad Fallingbostel – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 545,3, Fahrtrichtung Hamburg, bei Bad Fallingbostel – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klackt, der Umschlag vom Landkreis liegt in der Hand: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid nach einem Blitz an der Messstelle A 7, km 545,3, Fahrtrichtung Hamburg, bei Bad Fallingbostel. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, gegen Messungen sei ohnehin nichts zu machen. Dabei hängt die Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung an formalen und technischen Voraussetzungen, die in der Praxis nicht immer sauber dokumentiert sind.

Gerade auf Autobahnen wie der A 7 bei Bad Fallingbostel werden häufig standardisierte Messverfahren eingesetzt. Das erleichtert Behörden und Gerichten zwar die Beweisführung, ersetzt aber nicht die Prüfung, ob im konkreten Fall alle Bedingungen eingehalten wurden. Genau hier setzt eine sachverständige Kontrolle an: Sie schaut nicht auf Ausreden, sondern auf Messdaten, Protokolle und die korrekte Durchführung.

Standardisiertes Messverfahren: Erleichterung für die Behörde, aber kein Freifahrtschein

Von einem standardisierten Messverfahren spricht man, wenn ein anerkanntes Gerät nach Vorgaben betrieben wird und der Ablauf so festgelegt ist, dass bei richtiger Anwendung verlässliche Ergebnisse erwartet werden. Dann darf das Gericht grundsätzlich von der Richtigkeit ausgehen, ohne jedes technische Detail neu aufzurollen. Diese „Vereinfachung“ greift aber nur, wenn die Dokumentation stimmt und keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler bestehen.

Solche Anhaltspunkte ergeben sich häufig erst aus der Akte. Denn entscheidend ist nicht, was im Bescheid steht, sondern was Messprotokoll, Geräteeichung, Aufbau- und Auswertevorgaben sowie die Messreihe tatsächlich hergeben. Wer an der Messstelle A 7, km 545,3, Fahrtrichtung Hamburg, bei Bad Fallingbostel erfasst wurde, sollte deshalb nicht allein nach Bauchgefühl entscheiden, sondern nach Aktenlage.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung

Der wichtigste Schritt ist die Akteneinsicht. Erst damit lässt sich klären, ob alle Unterlagen vorhanden sind, ob die Messung nachvollziehbar dokumentiert wurde und ob es Ansatzpunkte für eine technische Überprüfung gibt. Je nach Bundesland und Messsystem gehören dazu auch digitale Falldateien und sogenannte Rohmessdaten, die ein Sachverständiger auswerten kann.

In der Praxis zeigt sich: Häufig sind es nicht spektakuläre „Blitzertricks“, sondern Lücken in der Dokumentation oder Unstimmigkeiten in den Messunterlagen, die eine Verteidigung tragen können. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet seit Jahren in Ordnungswidrigkeitenverfahren und kennt die typischen Streitpunkte aus weit über 1000 Verfahren. Er lässt Messungen regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen, um mögliche Messfehler belastbar einordnen zu können.

Fristen, Ablauf und typische Fehlerquellen bei Messungen

Wichtig ist die Zwei-Wochen-Frist: Gegen einen Bußgeldbescheid kann nur innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Der Anhörungsbogen ist noch kein Bescheid, aber auch hier sollte man überlegt reagieren, insbesondere bei Angaben zur Sache. Wer die Frist verpasst, macht es sich unnötig schwer.

Was wird bei einer technischen Prüfung überhaupt angeschaut? Sachverständige prüfen unter anderem, ob das Gerät gültig geeicht war, ob das Messprotokoll vollständig ist und ob Bedien- und Auswertevorgaben eingehalten wurden. Typische Fehlerquellen können außerdem in der Aufstellung (etwa unpassende Positionierung), im Messwinkel, in Reflexionen durch Umgebungseinflüsse oder in Bedienfehlern liegen. Das sind allgemeine Risikofelder jeder Geschwindigkeitsmessung, die sich nur mit den konkreten Falldaten bestätigen oder entkräften lassen.

Auch die Folgen sollten Sie realistisch einschätzen: Neben dem Bußgeld drohen ab bestimmten Schwellen Punkte und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Zwar wird ein Toleranzabzug berücksichtigt, doch ob am Ende ein Punkt oder ein Monat Fahrverbot steht, hängt oft an wenigen km/h. Gerade deshalb lohnt sich eine saubere Prüfung, bevor man vorschnell akzeptiert, was im Bescheid steht.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Zustelldatum prüfen und die 14-Tage-Frist für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid notieren.
  • Nichts „korrigieren“ oder erklären, bevor klar ist, was die Akte tatsächlich enthält.
  • Akteneinsicht beantragen (über einen Anwalt), inklusive digitaler Messdateien, soweit verfügbar.
  • Unterlagen auf Vollständigkeit prüfen lassen: Messprotokoll, Eichnachweise, Schulungs-/Bediennachweise, Fotodokumentation.
  • Sachverständigenprüfung erwägen, wenn die Akte Ansatzpunkte liefert oder die Konsequenzen (Punkte/Fahrverbot) erheblich sind.

Dr. Maik Bunzel lässt die Messunterlagen in geeigneten Fällen durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik auswerten, um technische und formale Schwachstellen herauszuarbeiten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit und der Begutachtung, soweit Deckung besteht. Das nimmt vielen Betroffenen die Sorge, eine Prüfung sei finanziell nicht darstellbar.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 545,3, Fahrtrichtung Hamburg, bei Bad Fallingbostel geblitzt wurden, sollten Sie die Fristen sichern und dann strukturiert vorgehen, statt auf Verdacht zu zahlen. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel auf, damit Akteneinsicht beantragt und die Messung sachverständig überprüft werden kann. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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