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Geblitzt auf der A 7, km 40,2, Fahrtrichtung Hannover, bei der Abfahrt Soltau-Ost – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 40,2, Fahrtrichtung Hannover, bei der Abfahrt Soltau-Ost – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, ein gelber Umschlag liegt obenauf: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid wegen einer Messung an der Messstelle A 7, km 40,2, Fahrtrichtung Hannover, bei der Abfahrt Soltau-Ost. Viele zahlen dann vorschnell, weil sie davon ausgehen, dass moderne Technik immer eindeutig misst. Im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht ist es aber gerade die saubere Dokumentation, die darüber entscheidet, ob ein Vorwurf trägt.

Wer auf der A7 unterwegs ist, kennt den Unterschied zwischen „kurz nicht aufgepasst“ und „zu schnell“: Für das Verfahren macht das keinen Unterschied. Entscheidend ist, ob die Messung rechtlich als standardisiertes Messverfahren behandelt werden darf und ob die Voraussetzungen tatsächlich eingehalten wurden. Genau dort setzen Verteidigungen häufig an – nicht mit Ausreden, sondern mit Aktenarbeit.

Standardisiertes Messverfahren: Was Gerichte voraussetzen

Von einem standardisierten Messverfahren sprechen Gerichte, wenn ein anerkanntes Messgerät nach Herstellervorgaben eingesetzt wurde und die Messung nachvollziehbar dokumentiert ist. Dann genügt dem Gericht oft eine „verkürzte“ Beweisaufnahme, weil die Messung als grundsätzlich zuverlässig gilt. Das heißt aber nicht, dass man nichts prüfen kann: Schon kleine Abweichungen bei Aufbau, Bedienung oder Dokumentation können die Standardisierung entfallen lassen.

In der Praxis wird deshalb gefragt: Wurde das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung verwendet? Ist im Messprotokoll festgehalten, was festgehalten werden muss? Und ist die Messreihe in sich plausibel? Gerade wenn Betroffene an der Messstelle A 7, km 40,2, Fahrtrichtung Hannover, bei der Abfahrt Soltau-Ost Post bekommen, lohnt sich der nüchterne Blick darauf, ob die Akte diese Voraussetzungen wirklich hergibt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Bewertung

Ob ein Einspruch Sinn hat, lässt sich nicht aus dem Bauch heraus entscheiden. Maßgeblich sind die Unterlagen der Behörde: Messprotokoll, Geräteunterlagen, Wartungs- und Eichnachweise, Fotos sowie – je nach System – digitale Falldaten und Rohmessdaten. Erst daraus kann ein Sachverständiger ableiten, ob die Messung technisch und rechnerisch plausibel ist oder ob sich Ansatzpunkte für Fehler finden.

Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet seit vielen Jahren in Bußgeldverfahren und hat Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er lässt Messungen regelmäßig von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen, weil sich nur so belastbar klären lässt, ob die Messung den Anforderungen standhält. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie in der Regel auch die Kosten dieser Prüfung.

Typische Fehlerquellen, die Sachverständige prüfen

Geschwindigkeitsmessungen sind technische Verfahren – und Technik ist nur so gut wie ihr Einsatz. Sachverständige schauen deshalb nicht nur auf den Zahlenwert, sondern auf das „Wie“ der Messung: Passt die Dokumentation zur Messsituation? Sind die Falldaten vollständig? Gibt es Auffälligkeiten, die auf Bedien- oder Zuordnungsfehler hindeuten?

Zu den klassischen, immer wieder diskutierten Punkten gehören allgemeine Fehlerquellen wie eine ungünstige Aufstellposition, ein nicht korrekt berücksichtigter Messwinkel, Reflexionen oder Abschattungen sowie Bedienfehler bei der Zuordnung von Fahrzeugen. Auch formale Punkte spielen hinein: Wenn Nachweise fehlen oder Protokolle Lücken haben, wird es für die Behörde schwerer, die Messung als unproblematisch darzustellen. Solche Fragen stellen sich unabhängig davon, ob die Messung auf der A7 oder innerorts in Cottbus stattgefunden hat.

Was Sie jetzt tun sollten (und was besser nicht)

  • Fristen prüfen: Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Im Anhörungsbogen müssen Sie sich zur Sache nicht äußern; Angaben zur Person sind etwas anderes.
  • Unterlagen sichern: Umschlag aufheben, Zustelldatum notieren, Bescheid und Anhörung kopieren.
  • Akteneinsicht veranlassen: Erst mit Messprotokoll, Falldaten und Nachweisen lässt sich seriös bewerten, ob sich ein Einspruch trägt.
  • Technik prüfen lassen: Eine sachverständige Überprüfung kann Messfehler sichtbar machen, die Laien nicht erkennen.

Wichtig ist auch der Blick auf die möglichen Folgen: Je nach Höhe der vorgeworfenen Überschreitung drohen Punkte oder ein Fahrverbot, was beruflich schnell einschneidend wird. Der Toleranzabzug ist zwar vorgesehen, ersetzt aber keine Prüfung, ob der Ausgangswert überhaupt belastbar ermittelt wurde. Wer hier früh strukturiert vorgeht, verschafft sich Handlungsspielraum.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 40,2, Fahrtrichtung Hannover, bei der Abfahrt Soltau-Ost geblitzt wurden, sollten Sie die Entscheidung über Einspruch oder Zahlung nicht ohne Aktenkenntnis treffen. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel), lässt jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler nachgewiesen werden – und eine vorhandene Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in der Regel. Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie Unterstützung möchten, und nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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