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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Quickborn, Fahrtrichtung Hamburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Quickborn, Fahrtrichtung Hamburg

Sie sind auf der A 7 bei Quickborn in Fahrtrichtung Hamburg mit einer Geschwindigkeitsmessung in Berührung gekommen und haben nun Post erhalten. Ob Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid: Entscheidend ist zunächst, welches Schreiben vorliegt, denn davon hängen Fristen und Handlungsmöglichkeiten ab.

Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie. Ein Bußgeldbescheid dagegen setzt eine Frist in Gang – gegen ihn kann binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden, und dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Über einen Anwalt lässt sich Akteneinsicht nehmen, teilweise bereits bevor ein Bescheid ergangen ist, und der Vorwurf inhaltlich prüfen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Quickborn
Fahrtrichtung Hamburg
Bundesland Schleswig-Holstein

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet über das Limit

Für die Bewertung eines Geschwindigkeitsverstoßes ist zunächst wichtig, welcher Maßstab gilt. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet. Das wirkt sich unmittelbar aus: Bei gleicher Überschreitung sind die Regelsätze innerorts höher als außerorts, und ein Regelfahrverbot ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h vorgesehen, innerorts bereits ab 31 km/h (jeweils Pkw).

Welche Höchstgeschwindigkeit an einer konkreten Autobahnstelle gilt, ergibt sich aus der Beschilderung. Auf Autobahnen können Begrenzungen dauerhaft, streckenbezogen oder auch nur vorübergehend angeordnet sein, teils über Wechselverkehrszeichen mit unterschiedlichen Anzeigen. Genau deshalb gehört die Frage, welches Limit im Moment der Messung tatsächlich angezeigt und wirksam bekannt gemacht war, zu den Punkten, die sich über die Akte nachvollziehen lassen. Maßgeblich ist außerdem nicht der Rohwert der Messung: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Toleranz abgezogen, und erst der verbleibende Wert ist die Grundlage für die Sanktion.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit – was bei höheren Werten droht

Ab einer Überschreitung von 21 km/h wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen; zwei Punkte sind es, wenn zugleich ein Regelfahrverbot vorgesehen ist. Bewegt sich der vorgeworfene Wert in diesem Bereich, lohnt die Prüfung besonders, weil schon kleine Korrekturen beim maßgeblichen Wert über die Einordnung entscheiden können.

Kommt ein Fahrverbot in Betracht, ist der Zeitpunkt nicht völlig beliebig: Wenn in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot bestand, darf der Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst bestimmt werden. In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wobei dann die Geldbuße erhöht wird; ob das trägt, hängt vom Einzelfall ab – etwa wenn ein Arbeitsplatzverlust konkret droht.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die Probezeit. Ein Geschwindigkeitsverstoß ab 21 km/h gilt dort als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Fahrerfrage, Akteneinsicht und ein Verfahren aus der Entfernung

Häufig wird zuerst der Halter angeschrieben. Angaben zur eigenen Person müssen Sie machen, Angaben zur Sache nicht. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden. Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten – das gilt auch für angeschriebene Halter. Eine spontane, schriftliche Erklärung zum Geschehen bringt daher oft mehr Nachteile als Nutzen.

Inhaltlich prüfbar sind über die Akte unter anderem der Ablauf und die Verwertbarkeit der Messung, die Eichung, die Beschilderung und die Zuordnung zum Fahrer. Falls ein Messfoto vorliegt, gehört auch dieses zu den Unterlagen, die durchgesehen werden. Die Reihenfolge ist schlicht: Frist im Blick behalten, Akteneinsicht beantragen, dann bewerten.

Läuft die Einspruchsfrist ab, wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde. Nach einem Einspruch kann es zu einer Hauptverhandlung beim Amtsgericht kommen. Auf Antrag kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen vom persönlichen Erscheinen entbinden, und vieles lässt sich schriftlich über den Anwalt abwickeln – eine Anreise ist damit nicht immer nötig, aber auch nicht in jedem Fall entbehrlich. Falls Sie weiter entfernt von der Region wohnen, ist das ein Punkt, der früh geklärt werden sollte. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten häufig.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Ich habe nur einen Anhörungsbogen zur A 7 bei Quickborn bekommen – muss ich antworten?

Der Anhörungsbogen ist noch kein Bußgeldbescheid. Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, Angaben zur Sache nicht; Schweigen zur Sache darf nicht gegen Sie verwendet werden.

Gilt die Messung auf der A 7 als innerorts oder außerorts?

Autobahnen zählen im Bußgeldkatalog zu den Außerortsstraßen. Die Regelsätze sind dort bei gleicher Überschreitung niedriger als innerorts, und ein Regelfahrverbot ist für Pkw erst ab 41 km/h Überschreitung vorgesehen.

Wie lange habe ich Zeit, wenn schon ein Bußgeldbescheid vorliegt?

Der Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich und muss nicht sofort begründet werden. Nach Fristablauf wird der Bescheid rechtskräftig; eine Wiedereinsetzung kommt nur ausnahmsweise bei unverschuldeter Fristversäumung in Betracht.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

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Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keinen Punkt und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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