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Messstellen im Fokus

Geblitzt auf der A 7 bei Quickborn, Fahrtrichtung Flensburg

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Geblitzt auf der A 7 bei Quickborn, Fahrtrichtung Flensburg

Sie wurden auf der A 7 bei Quickborn in Fahrtrichtung Flensburg mit einer Geschwindigkeitsmessung erfasst und haben Post erhalten? Dann geht es jetzt zunächst um zwei Dinge: um welches Schreiben es sich handelt und welche Frist damit läuft. Ein Anhörungsbogen ist noch keine Entscheidung gegen Sie, ein Bußgeldbescheid dagegen wird nach Ablauf der Einspruchsfrist bindend.

Gegen einen Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen; eine Begründung muss dabei noch nicht mitgeliefert werden. Diese Zeit lässt sich nutzen, um über einen Anwalt Akteneinsicht zu beantragen und den Vorwurf anhand der Akte zu überprüfen, statt ihn ungeprüft hinzunehmen.

Die Messstelle im Überblick

Straße A 7 (Autobahn)
Ort / Abschnitt Quickborn
Fahrtrichtung Flensburg
Bundesland Schleswig-Holstein

Die genaue Lage der Messanlage ist uns für diesen Abschnitt nicht bekannt. Maßgeblich sind Messort, Messgerät und Tempolimit, die im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid stehen.

Autobahn heißt außerorts – und die Beschilderung entscheidet

Für die Bewertung einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist wichtig, ob sie innerorts oder außerorts begangen wurde. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog durchgehend als außerorts behandelt, das gilt auch für die A 7 in Fahrtrichtung Flensburg. Bei gleicher Überschreitung liegen die Regelsätze außerorts niedriger als innerorts – eine Einordnung als Innerortsverstoß wäre hier also falsch.

Welche Geschwindigkeit an einer konkreten Stelle erlaubt ist, ergibt sich auf Autobahnen aus der Beschilderung. Diese kann streckenbezogen angeordnet sein, sie kann sich abschnittsweise ändern und sie kann auch nur vorübergehend gelten. Für Ihr Verfahren bedeutet das: Es muss nachvollziehbar sein, welcher Wert für die Stelle und den Zeitpunkt der Messung maßgeblich war und wie er angekündigt wurde. Dieser Punkt gehört zu dem, was sich über die Akte klären lässt – neben der Messung selbst, der Eichung des eingesetzten Geräts und der Frage, ob Ihnen die Fahrereigenschaft überhaupt zugeordnet werden kann. Falls ein Messfoto zur Akte genommen wurde, ist auch dessen Aussagekraft ein Prüfpunkt.

Beachten Sie außerdem: Von der gemessenen Geschwindigkeit wird eine Messtoleranz abgezogen. Erst der danach verbleibende Wert ist für Geldbuße, Punkte und ein etwaiges Fahrverbot maßgeblich – bei Werten knapp an einer Stufengrenze kann das den Unterschied machen.

Anhörungsbogen, Fahrerfrage und Schweigen

Häufig erreicht die erste Post den Fahrzeughalter. Im Anhörungsbogen sind Angaben zur Person – Name, Anschrift, Geburtsdatum – verpflichtend. Angaben zur Sache, also dazu, wer gefahren ist oder wie es zu der Messung kam, müssen Sie nicht machen. Wer zur Sache schweigt, gilt deshalb nicht als überführt; das Schweigen darf nicht zu Ihrem Nachteil gewertet werden.

Gerade weil spontane Erklärungen später schwer zurückzunehmen sind, lohnt es sich, vor einer inhaltlichen Äußerung erst den Akteninhalt zu kennen. Wenn Sie weiter von Quickborn entfernt wohnen, ist das kein Hindernis: Ein Bußgeldverfahren lässt sich vollständig aus der Ferne führen, die Kommunikation läuft über Vollmacht, Post, Telefon und E-Mail. Besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt sie die Kosten häufig; die Deckungsanfrage kann die Kanzlei stellen.

Punkte, Fahrverbot und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister kommen ab einer Überschreitung von 21 km/h in Betracht: ein Punkt, bei Überschreitungen mit vorgesehenem Regelfahrverbot zwei Punkte. Steht ein Fahrverbot im Raum und hatten Sie in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, können Sie den Beginn innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft selbst festlegen und so in eine Urlaubs- oder Ruhephase legen.

In Ausnahmefällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, etwa wenn dadurch der Arbeitsplatz konkret gefährdet wäre; die Geldbuße wird dann erhöht. Ob ein solcher Weg trägt, hängt vollständig von Ihrer persönlichen und beruflichen Situation ab und muss belegt werden.

Befinden Sie sich noch in der Probezeit, ist eine Überschreitung ab 21 km/h eine schwerwiegende Zuwiderhandlung. Wird die Bußgeldentscheidung rechtskräftig, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Diese Folgen knüpfen ausschließlich an die Rechtskraft an – umso wichtiger ist es, die Einspruchsfrist nicht ungenutzt verstreichen zu lassen.

Welche Folgen drohen?

Welches Tempolimit bei Ihrer Messung galt, steht im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid. Die Übersicht zeigt die Regelfolgen nach dem Bußgeldkatalog für Pkw, gestaffelt nach der Überschreitung nach Abzug der Messtoleranz.

Überschreitung außerorts
bis 10 km/h 20 €
0 Punkte
11–15 km/h 40 €
0 Punkte
16–20 km/h 60 €
0 Punkte
21–25 km/h 100 €
1 Punkt
26–30 km/h 150 €
1 Punkt
31–40 km/h 200 €
1 Punkt
41–50 km/h 320 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
51–60 km/h 480 €
2 Punkte
Fahrverbot 1 Monat
61–70 km/h 600 €
2 Punkte
Fahrverbot 2 Monate
über 70 km/h 700 €
2 Punkte
Fahrverbot 3 Monate

Regelsätze nach Bußgeldkatalog-Verordnung (Anhang, Tabelle 1 Buchstabe c), Punkte nach Anlage 13 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Voreintragungen, wiederholte Verstöße und Gefährdung können zu höheren Folgen führen; Gebühren und Auslagen der Behörde kommen hinzu.

Häufige Fragen zu dieser Messstelle

Gilt die Messung auf der A 7 bei Quickborn als Verstoß innerorts?

Nein. Autobahnen werden im Bußgeldkatalog als außerorts eingeordnet, damit gelten die niedrigeren Außerorts-Regelsätze. Ob eine andere Straße innerorts liegt, richtet sich dagegen nach der Ortstafel.

Ich habe nur einen Anhörungsbogen erhalten – muss ich angeben, wer gefahren ist?

Zur Person müssen Sie Angaben machen, zur Sache nicht. Sie dürfen zum Vorwurf schweigen, ohne dass Ihnen das nachteilig ausgelegt werden darf.

Kann ich das Verfahren betreuen lassen, obwohl ich nicht in der Nähe von Quickborn wohne?

Ja. Die Bearbeitung ist vollständig aus der Ferne möglich: Vollmacht, Akteneinsicht und Schriftverkehr laufen über die Kanzlei, eine persönliche Anreise ist dafür nicht erforderlich.

Weitere Messstellen auf der A 7 in Schleswig-Holstein

Dr. Maik Bunzel
Rechtsanwalt · Fachanwalt für Verkehrsrecht · Fachanwalt für Strafrecht
BUNZEL Rechtsanwälte Strafverteidiger, Cottbus · Berlin · Kiel


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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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