Der Moment, in dem der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt, ist selten angenehm – erst recht, wenn er eine Messung an der Messstelle A 7, km 212,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Raststätte Allertal betrifft. Viele Betroffene gehen davon aus, dass man „da nichts machen kann“. Das stimmt so nicht: Geschwindigkeitsmessungen sind zwar häufig als standardisierte Messverfahren anerkannt, bleiben aber überprüfbar – und genau dort setzt eine sinnvolle Verteidigung an.
Entscheidend ist, dass nicht das Bauchgefühl über die eigene Geschwindigkeit zählt, sondern das, was die Akte hergibt. Ob die Messung verwertbar ist, hängt an formalen und technischen Voraussetzungen. Wer früh strukturiert vorgeht, vermeidet außerdem, dass Fristen unbemerkt verstreichen.
Zwei Wochen Frist: Was jetzt im Verfahren passiert
Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel nur zwei Wochen ab Zustellung. Der Einspruch muss fristgerecht eingehen; eine Begründung kann später nachgereicht werden. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, kann aber taktisch heikel sein, weil Angaben zur Sache später gegen Sie verwendet werden können.
Nach einem Einspruch prüft die Behörde erneut und gibt die Sache gegebenenfalls an das Amtsgericht ab. Spätestens dann wird es relevant, ob die Messung als standardisiertes Messverfahren tatsächlich die Voraussetzungen erfüllt – oder ob sich in den Unterlagen Ansatzpunkte für Zweifel finden. Fachanwalt Dr. Maik Bunzel (Verkehrsrecht und Strafrecht) begleitet solche Abläufe regelmäßig, unter anderem aus seinen Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel.
Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine echte Prüfung
Der wichtigste Schritt ist fast immer die Akteneinsicht. Erst damit sieht man Messfoto, Messprotokoll, Bedienvermerke und die Dokumentation zur Geräteeichung. Je nach Messsystem können auch Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen, weil sich daraus Ansatzpunkte für eine sachverständige Überprüfung ergeben.
Gerade bei Messungen, die als „standardisiert“ gelten, wird vor Gericht zwar grundsätzlich von einer richtigen Messung ausgegangen. Diese Vermutung trägt aber nur, wenn die Regeln eingehalten wurden und die Dokumentation vollständig ist. Dr. Bunzel lässt deshalb jeden Fall durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen; so können Messfehler nachvollziehbar herausgearbeitet werden. Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernimmt sie die Kosten einer solchen Prüfung in vielen Fällen.
Typische Fehlerquellen: Wo Messungen allgemein angreifbar sein können
Viele Einwände scheitern, weil sie zu allgemein bleiben („Ich war nicht so schnell“). Erfolgversprechender sind konkrete technische oder formale Punkte, die sich aus der Akte ergeben. Häufig geht es nicht um „Tricks“, sondern um nachvollziehbare Fehlerquellen, die bei jeder Messung auftreten können.
- Eichung und Fristen: War das Gerät im Messzeitpunkt gültig geeicht und ist das in der Akte sauber belegt?
- Messprotokoll: Ist es vollständig, plausibel und ohne Lücken – oder fehlen Angaben, die zur Nachprüfung nötig sind?
- Aufstellung und Messwinkel: Wurde das Gerät so betrieben, dass Winkel- oder Zuordnungsfehler ausgeschlossen sind?
- Bedienung und Schulung: Gibt es Nachweise, dass das Messpersonal geschult war und die Bedienvorgaben eingehalten hat?
- Zuordnung des Fahrzeugs: Passt das Foto zur Messung, oder kommen Verwechslungen im dichten Verkehr in Betracht?
Solche Punkte lassen sich nicht „aus dem Internet“ klären, sondern nur anhand der konkreten Aktenlage. Wer etwa an der Messstelle A 7, km 212,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Raststätte Allertal gemessen wurde, sollte daher nicht vorschnell bezahlen, bevor die Unterlagen geprüft sind. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass erst ein technischer Blick auf Protokolle und Dateien offenlegt, ob die Messung robust ist.
Dr. Maik Bunzel verfügt aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren über die Erfahrung, welche Unterlagen typischerweise fehlen oder missverständlich geführt sind und wie Gerichte damit umgehen. Die sachverständige Auswertung kann dann klären, ob ein Angriffspunkt tragfähig ist oder ob eher eine andere Strategie – etwa zur Rechtsfolge – sinnvoll wird. Wichtig ist: Keine vorschnellen Einlassungen, solange nicht klar ist, was die Akte tatsächlich hergibt.
Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 212,5, Fahrtrichtung Hannover, bei Raststätte Allertal geblitzt wurden, lassen Sie die Sache zügig prüfen – schon wegen der kurzen Einspruchsfrist. Nehmen Sie Kontakt zu Dr. Bunzel auf; er kann Akteneinsicht beantragen und die Messung durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen lassen, wobei eine Rechtsschutzversicherung die Kosten regelmäßig abdeckt. Nutzen Sie dafür bitte das Formular am Ende des Beitrags.
Wurden Sie an dieser Messstelle geblitzt?
Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.