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Geblitzt auf der A 7, km 143,2, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

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Geblitzt auf der A 7, km 143,2, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen – Lassen Sie den Bescheid prüfen

Der Briefkasten klappert, der Umschlag vom Amt ist dicker als sonst: Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid – und plötzlich steht die Frage im Raum, ob die Messung wirklich stimmt. Wer an der Messstelle A 7, km 143,2, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen geblitzt wurde, sollte sich davon nicht einschüchtern lassen. Ein Bescheid ist kein Urteil, sondern der Start eines Verfahrens, in dem Fehler überprüft werden können. Gerade bei Geschwindigkeitsmessungen entscheidet oft die Akte – nicht das Bauchgefühl.

Viele Betroffene zahlen vorschnell, weil sie an ein unangreifbares „standardisiertes Messverfahren“ glauben. Das gibt es zwar im Recht, aber es ist an Voraussetzungen geknüpft. Wird davon abgewichen oder sind Unterlagen lückenhaft, kann das Ergebnis angreifbar sein – und genau hier setzt eine sachverständige Prüfung an.

Die Zwei-Wochen-Frist: Was jetzt im Verfahren zählt

Beim Bußgeldbescheid läuft die Einspruchsfrist in der Regel zwei Wochen ab Zustellung. Diese Frist ist hart: Wer zu spät reagiert, macht den Bescheid bestandskräftig, selbst wenn später Messfehler auffallen würden. Beim Anhörungsbogen ist die Lage anders: Er ist noch kein Bescheid, aber er dient der Behörde dazu, den Fahrer zu ermitteln.

In dieser Phase lohnt es sich, nichts „aus dem Bauch heraus“ zu erklären. Eine unbedachte Einlassung kann später schwer zu korrigieren sein. Sinnvoller ist meist, zuerst die Unterlagen zu prüfen und dann zu entscheiden, ob und wie man sich äußert oder Einspruch einlegt.

Akteneinsicht und Rohmessdaten: Ohne Unterlagen keine seriöse Prüfung

Ob die Messung verwertbar ist, zeigt sich nicht auf dem Foto allein. Entscheidend sind Aktenbestandteile wie Messprotokoll, Geräteeichung, mögliche Wartungs- oder Störvermerke sowie die Dokumentation der Messserie. Je nach Verfahren können auch Rohmessdaten oder digitale Falldateien eine Rolle spielen, weil sie eine unabhängige Plausibilitätskontrolle ermöglichen.

Wer an der Messstelle A 7, km 143,2, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen Post bekommen hat, sollte daher früh auf Akteneinsicht setzen. In der Praxis läuft das über den Verteidiger; erst dann lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch nur Zeit kostet oder echte Ansatzpunkte bietet. Dr. Maik Bunzel, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht mit Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel, arbeitet in solchen Fällen regelmäßig mit vollständiger Aktenprüfung, bevor eine Strategie festgelegt wird.

Typische Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen – und warum Sachverständige so wichtig sind

Auch bei anerkannten Messsystemen können Fehler entstehen, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt. Häufige Themen sind Bedienfehler, unklare Zuordnung bei mehreren Fahrzeugen, ungünstige Aufstell- oder Ausrichtungsbedingungen oder Störeinflüsse durch Reflexionen. Dazu kommen formale Punkte: Ist das Gerät ordnungsgemäß geeicht, sind Schulungsnachweise des Messpersonals vorhanden, und ist das Messprotokoll vollständig?

Hier kommt die Sachkunde ins Spiel. Dr. Maik Bunzel bringt Erfahrung aus über 1000 Ordnungswidrigkeitenverfahren mit und lässt Messunterlagen konsequent von einem Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik prüfen. So können technische oder dokumentarische Schwächen sichtbar werden, die im standardisierten Ablauf sonst untergehen würden. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt sie die hierfür anfallenden Kosten in vielen Fällen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Fristen notieren: Beim Bußgeldbescheid gilt meist die Zwei-Wochen-Frist ab Zustellung.
  • Nichts vorschnell einräumen: Keine spontanen Erklärungen, bevor die Akte geprüft ist.
  • Akteneinsicht veranlassen: Messprotokoll, Eichnachweise und digitale Falldateien sind oft entscheidend.
  • Unterlagen sammeln: Umschlag, Bescheid/Anhörungsbogen und eigene Notizen zum Tag aufbewahren.
  • Technik prüfen lassen: Ein Sachverständiger kann Mess- und Dokumentationsfehler herausarbeiten.

Ob am Ende eingestellt wird, reduziert wird oder der Vorwurf bestätigt bleibt, hängt von Details ab, die nur die Akte hergibt. Gerade deshalb ist die nüchterne Prüfung oft der bessere Weg als das schnelle Bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Vorwurf zunächst „klar“ wirkt – in der Praxis kippen Verfahren nicht selten an Formalien oder technischen Unstimmigkeiten.

Wenn Sie an der Messstelle A 7, km 143,2, Fahrtrichtung Kassel, nahe der Ausfahrt Göttingen geblitzt wurden, können Sie Kontakt zu Dr. Maik Bunzel aufnehmen. Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht (Kanzleien in Cottbus, Berlin und Kiel) und lässt die Messung regelmäßig durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik überprüfen; bei bestehender Rechtsschutzversicherung werden die Kosten dafür üblicherweise übernommen. Nutzen Sie dafür das Formular am Ende des Beitrags.


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Lassen Sie Bußgeldbescheid und Messung prüfen, bevor Sie zahlen: Über das Formular am Ende dieses Beitrags stellen Sie in zwei Minuten eine unverbindliche Online-Anfrage. Ihre Messstelle ist eine andere? Die Messstellen-Suche hilft weiter.

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Was steht in Ihrem Schreiben?

Sie sind unsicher? Steht im Schreiben „Verwarnung“ und ein Betrag bis 55 Euro, ist es in der Regel ein Verwarnungsgeld ohne Punkte. Ob bei einem Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Punkte drohen, hängt vom vorgeworfenen Verstoß ab. Wenn das unklar ist, bleiben Sie bei „Ich weiß es nicht“.

Einspruch ist grundsätzlich binnen zwei Wochen nach Zustellung möglich. Dieses Formular legt noch keinen Einspruch ein und wahrt keine Frist. Bei kurzer Restfrist rufen Sie uns bitte direkt an.

Sind Sie rechtsschutzversichert?

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Gut zu wissen: In einzelnen Tarifen ist auch ein rückwirkender Rechtsschutz für ein bereits laufendes Bußgeldverfahren möglich. Ob ein solcher Tarif für Ihren Fall infrage kommt und welche Bedingungen gelten, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

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Ein Foto Ihres Anhörungsbogens oder Bescheids hilft uns, Ihren Fall einzuordnen. Bis zu 5 Dateien, jeweils maximal 20 MB. JPG, PNG, PDF oder GIF. Sie können Ihre Anfrage auch ohne Datei senden.

Bei einem Verwarnungsgeld raten wir in der Regel zum Bezahlen. Es gibt keine Punkte und kein Fahrverbot. Mit der fristgerechten, vollständigen Zahlung ist die Verwarnung grundsätzlich erledigt. Ein anwaltliches Verfahren würde meist mehr kosten als das Verwarnungsgeld. Wenn Sie trotzdem Zweifel am Vorwurf haben, können Sie die Anfrage senden.

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